Amtsrichter aus Jever ein rücksichtloser Drängler

... was sich in den anderen Rubriken nicht unterbringen läßt
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Otto
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Amtsrichter aus Jever ein rücksichtloser Drängler

Beitrag von Otto »

Amtsrichter aus Jever ein rücksichtloser Drängler
Wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung hat das Westersteder Amtsgericht am Mittwoch einen Amtsrichter aus Jever zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt. Seinen Führerschein, den er Ende vorigen Jahres wegen der ihm zur Last gelegten Taten abgeben musste, erhält der Jurist erst in drei Monaten zurück. In der Urteilsbegründung sprach die Richterin von einem grob verkehrswidrigen und rücksichtslosen Verhalten des Angeklagten.
(...)
In seiner Schlussbemerkung griff der angeklagte Jurist den Staatsanwalt an. „Ich fühle mich von Ihrer Behörde seit Jahren verfolgt. Ich fahre häufig auch schneller als 200 km/h, wenn es der Verkehr zulässt, würde aber niemals jemanden gefährden“.
http://www.nwzonline.de/Region/Ticker/A ... ngler.html
Wegen dieser Schlussbemerkung bekommt er hoffentlich auch noch ein Dienstaufsichtsverfahren, als Richter ist er jedenfalls absolut ungeeignet.
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.

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"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
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jr
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Beitrag von jr »

Dann darf man sich aber nicht über lange Gerichtsverfahren ärgern.
minol
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Re: Amtsrichter aus Jever ein rücksichtloser Drängler

Beitrag von minol »

In seiner Schlussbemerkung griff der angeklagte Jurist den Staatsanwalt an. „Ich fühle mich von Ihrer Behörde seit Jahren verfolgt. Ich fahre häufig auch schneller als 200 km/h...“.
Achso, deswegen! Aber gehört das dann nicht in die Hauptverhandlung? In dem Artikel steht allerdings nichts davon, daß es ein zweites, ihn verfolgendes Auto gegeben hätte.... oder habe ich da was überlesen? :roll:
Taktikus
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Beitrag von Taktikus »

Dienstaufsicht bei Richtern siehe Wikipedia, Zitat:
"Richter unterstehen ähnlich wie Beamte einer Dienstaufsicht, wobei die Dienstaufsicht durch die richterliche Unabhängigkeit jedoch eingeschränkt ist. Als Maßnahmen der Dienstaufsicht sind nur der Vorhalt und die Ermahnung zulässig (§ 26 Abs. 2 DRiG). Behauptet ein Richter, dass er durch eine Maßnahme der Dienstaufsicht in seiner Unabhängigkeit beeinträchtigt werde, kann er einen Antrag an das zuständige Dienstgericht stellen (§ 26 Abs. 3 DRiG)." Zitat Ende

Sowas wäre sehr schwierig, außerdem hackt eine Krähe einer anderen ...
Was sich abschalten lässt ist ein Feature, was nicht ein Bug.
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