Wegen dieser Schlussbemerkung bekommt er hoffentlich auch noch ein Dienstaufsichtsverfahren, als Richter ist er jedenfalls absolut ungeeignet.Amtsrichter aus Jever ein rücksichtloser Drängler
Wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung hat das Westersteder Amtsgericht am Mittwoch einen Amtsrichter aus Jever zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt. Seinen Führerschein, den er Ende vorigen Jahres wegen der ihm zur Last gelegten Taten abgeben musste, erhält der Jurist erst in drei Monaten zurück. In der Urteilsbegründung sprach die Richterin von einem grob verkehrswidrigen und rücksichtslosen Verhalten des Angeklagten.
(...)
In seiner Schlussbemerkung griff der angeklagte Jurist den Staatsanwalt an. „Ich fühle mich von Ihrer Behörde seit Jahren verfolgt. Ich fahre häufig auch schneller als 200 km/h, wenn es der Verkehr zulässt, würde aber niemals jemanden gefährden“.
http://www.nwzonline.de/Region/Ticker/A ... ngler.html
Amtsrichter aus Jever ein rücksichtloser Drängler
Amtsrichter aus Jever ein rücksichtloser Drängler
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
Re: Amtsrichter aus Jever ein rücksichtloser Drängler
Achso, deswegen! Aber gehört das dann nicht in die Hauptverhandlung? In dem Artikel steht allerdings nichts davon, daß es ein zweites, ihn verfolgendes Auto gegeben hätte.... oder habe ich da was überlesen?In seiner Schlussbemerkung griff der angeklagte Jurist den Staatsanwalt an. „Ich fühle mich von Ihrer Behörde seit Jahren verfolgt. Ich fahre häufig auch schneller als 200 km/h...“.
Dienstaufsicht bei Richtern siehe Wikipedia, Zitat:
"Richter unterstehen ähnlich wie Beamte einer Dienstaufsicht, wobei die Dienstaufsicht durch die richterliche Unabhängigkeit jedoch eingeschränkt ist. Als Maßnahmen der Dienstaufsicht sind nur der Vorhalt und die Ermahnung zulässig (§ 26 Abs. 2 DRiG). Behauptet ein Richter, dass er durch eine Maßnahme der Dienstaufsicht in seiner Unabhängigkeit beeinträchtigt werde, kann er einen Antrag an das zuständige Dienstgericht stellen (§ 26 Abs. 3 DRiG)." Zitat Ende
Sowas wäre sehr schwierig, außerdem hackt eine Krähe einer anderen ...
"Richter unterstehen ähnlich wie Beamte einer Dienstaufsicht, wobei die Dienstaufsicht durch die richterliche Unabhängigkeit jedoch eingeschränkt ist. Als Maßnahmen der Dienstaufsicht sind nur der Vorhalt und die Ermahnung zulässig (§ 26 Abs. 2 DRiG). Behauptet ein Richter, dass er durch eine Maßnahme der Dienstaufsicht in seiner Unabhängigkeit beeinträchtigt werde, kann er einen Antrag an das zuständige Dienstgericht stellen (§ 26 Abs. 3 DRiG)." Zitat Ende
Sowas wäre sehr schwierig, außerdem hackt eine Krähe einer anderen ...
Was sich abschalten lässt ist ein Feature, was nicht ein Bug.