Mann oh Mann!

Merz und Co - nach dem Wetter Top-Thema im Taxi
Benutzeravatar
wolli
Beiträge: 10273
Registriert: 19.09.2004, 23:03
Wohnort: Oldenburg

Beitrag von wolli »

Otto hat geschrieben:
wolli hat geschrieben:den begriff "klammheimliche freude" habe ich zuletzt allerdings in einem ganz anderen zusammenhang gehört! :?
Zuletzt?

Du meinst doch nicht den Göttinger Mescalero? Das ist schon eine ganze Weile her!
doch, genau darauf fusst ja schliesslich der begriff, der sich mittlerweile zu einem "geflügelten wort" entwickelt hat, wenn es um tiefschläge für die politische gegenseite geht! :!: :shock:

:arrow: http://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%B6ttinger_Mescalero

"zuletzt" ist mithin nicht richtig! :!: :wink:

by the way:

"gefügeltes wort" :arrow: http://de.wikipedia.org/wiki/Gefl%C3%BCgeltes_Wort
seid nett zu einander!
down under
Ulli

Beitrag von Ulli »

Dumme Genossen geben ihr Unvermögen nicht zu.

Frist ist Frist !!!
Benutzeravatar
jr
Beiträge: 10012
Registriert: 05.04.2004, 08:06
Wohnort: Oldenburg

Beitrag von jr »

Wenn es mit der Frist getan ist und keine Verpflichtung zur Hilfestellung in den entsprechenden Richtlinien existiert, ja. Mir sind diese Regularien nicht bekannt, ich müßte sie erst durcharbeiten, um weiteres zu sagen. Unabhängig von deren Inhalt sehen die Leute allerdings nach schlechten Verlierern aus.
Benutzeravatar
Otto
Beiträge: 19369
Registriert: 05.05.2004, 15:06
Wohnort: Oldenburg

Beitrag von Otto »

jr hat geschrieben:Wenn es mit der Frist getan ist und keine Verpflichtung zur Hilfestellung in den entsprechenden Richtlinien existiert, ja. Mir sind diese Regularien nicht bekannt, ich müßte sie erst durcharbeiten, um weiteres zu sagen. Unabhängig von deren Inhalt sehen die Leute allerdings nach schlechten Verlierern aus.
Verlierer kann nur jemand sein, der auch mitmachen darf bei einem Wettbewerb. Wenn die SPD jetzt ein Rechtsgutachten einholt, um überhaupt teilnehmen zu dürfen, hat das logischerweise nichts mit schlechten Verlierern zu tun.

Sag' lieber etwas dazu, dass der Wahlleiter und CDU-Ordnungsdezernent Peter Grella vorher wußte, dass die SPD die Frist versäumen würde. Dazu schweigt ihr euch aus, ihr feinen Demokraten!

In einem demokratischen Staat soll eine Wahl den Mehrheitswillen der Wahlberechtigten widerspiegeln. Es kann niemand behaupten, dass dieser Anspruch erfüllt wäre, wenn die SPD von der Wiesbadener OB-Wahl ausgeschlossen wird. Das ist allemal ein Anfechtungsgrund und es wird also zwangsläufig diverse Anfechtungsklagen gegen das Wahlergebnis geben und Wiesbaden wird eine ganze Weile ohne amtierenden OB bleiben, denn Klagen können dauern.
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.

"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"

"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
Benutzeravatar
n.e !
Beiträge: 1878
Registriert: 01.10.2006, 14:26
Wohnort: Düsseldorf

Beitrag von n.e ! »

Otto hat geschrieben:
In einem demokratischen Staat soll eine Wahl den Mehrheitswillen der Wahlberechtigten widerspiegeln. Es kann niemand behaupten, dass dieser Anspruch erfüllt wäre, wenn die SPD von der Wiesbadener OB-Wahl ausgeschlossen wird. Das ist allemal ein Anfechtungsgrund und es wird also zwangsläufig diverse Anfechtungsklagen gegen das Wahlergebnis geben und Wiesbaden wird eine ganze Weile ohne amtierenden OB bleiben, denn Klagen können dauern.
Der Meinung bin ich allerdings auch , versäumte Frist hin , oder her !

n.e !
Benutzeravatar
jr
Beiträge: 10012
Registriert: 05.04.2004, 08:06
Wohnort: Oldenburg

Beitrag von jr »

Verlierer kann nur jemand sein, der auch mitmachen darf bei einem Wettbewerb.
Der erste "Wettbewerb" war der, sich rechtzeitig anzumelden. Er ging für die SPD verloren. Daß sie dabei mitmachen durfte, versteht sich von selbst. Jetzt geht es um die Regularien. Wurden sie eingehalten, dann war das.

Mit inhaltlichen Argumenten (wie Mehrheitswillen etc.) ist den Regularien nicht beizukommen, weil sie weiche Argumente wären. Denn würden sie einmal als Anspruch anerkannt, würde sich dann künftig in einer anderen Stadt eine andere, kleinere Partei auf denselben berufen können. Damit wären verbindliche Wahlergebnisse nicht mehr machbar.
Benutzeravatar
Otto
Beiträge: 19369
Registriert: 05.05.2004, 15:06
Wohnort: Oldenburg

Beitrag von Otto »

Das ist alles hinfällig, wenn, wie es der der Landeswahlleiter macht, rechtzeitig an fällige Fristen erinnert wird.

Warum sollte so eine Formalie so unterschiedlich im Kommunal- und Landeswahlgesetz geregelt sein?

Antwort: weil es gar nicht geregelt ist und wo etwas nicht geregelt ist, hat der Wahlleiter nach pflichtgemäßem Ermessen zu handeln. Und dazu gehört nicht, tatenlos zuzusehen, wie der Wählerwillen verfälscht wird. Es liegt selbstverständlich eine ganz erhebliche Pflichtverletzung des Wahlleiters vor und sollten die Wahlen wie jetzt geplant stattfinden, ist eine Anfechtung der Wahl die logische Konsequenz.
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.

"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"

"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
Antworten