jr hat geschrieben:Wenn es mit der Frist getan ist und keine Verpflichtung zur Hilfestellung in den entsprechenden Richtlinien existiert, ja. Mir sind diese Regularien nicht bekannt, ich müßte sie erst durcharbeiten, um weiteres zu sagen. Unabhängig von deren Inhalt sehen die Leute allerdings nach schlechten Verlierern aus.
Verlierer kann nur jemand sein, der auch mitmachen darf bei einem Wettbewerb. Wenn die SPD jetzt ein Rechtsgutachten einholt, um überhaupt teilnehmen zu dürfen, hat das logischerweise nichts mit schlechten Verlierern zu tun.
Sag' lieber etwas dazu, dass der Wahlleiter und CDU-Ordnungsdezernent Peter Grella vorher wußte, dass die SPD die Frist versäumen würde. Dazu schweigt ihr euch aus, ihr feinen Demokraten!
In einem demokratischen Staat soll eine Wahl den Mehrheitswillen der Wahlberechtigten widerspiegeln. Es kann niemand behaupten, dass dieser Anspruch erfüllt wäre, wenn die SPD von der Wiesbadener OB-Wahl ausgeschlossen wird. Das ist allemal ein Anfechtungsgrund und es wird also zwangsläufig diverse Anfechtungsklagen gegen das Wahlergebnis geben und Wiesbaden wird eine ganze Weile ohne amtierenden OB bleiben, denn Klagen können dauern.
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."