Unglaublich aber wahr

Aktuelle Themen, die das Oldenburger Taxigewerbe bewegen

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wolli
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Beitrag von wolli »

sag das nicht, mister! :shock:

Ott ist damit ( verwaltungsrecht ) grossgeworden! :!:
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jr
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Beitrag von jr »

Grundsätzlich muß ich Ulli zustimmen: Wenn einige "Kollegen" ubbelehrbar sind, dann hilft vielleicht nur noch der Weg der Anzeige.

Wenn jemand vom Bahnhof aus nicht nach Ofen findet, dann ist das ziemlich dumm. Wenn er Probleme mit Fahrgästen hat, die zum LKH wollen, dann kann er vorbeugen, indem er sich das Fahrgeld vorher zeigen läßt. Wenn er die Nadorster Straße nicht kennt (was schon mal dem Fahrer vor mir passiert ist), dann gehört ihm der P-Schein abgenommen.
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Otto
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Beitrag von Otto »

mister mister hat geschrieben:Warum sollten sie es müssen? Klar Ott.. Du drehst die Gesetzte so, bis sie in dein Weltbild passen!
Kannst du bitte einmal diskutieren, ohne persönlich zu werden? Das ist erschreckend unreif!

Ich habe überhaupt kein Gesetz zitiert und auch nicht behauptet, dass es so ist, so war oder so sein sollte. Ich habe auch nicht behauptet, dass Ulli uns keinen Müll erzählt hat.

Ich habe lediglich meine Ansicht vertreten (und ich habe eine abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsbeamter), dass meiner Meinung nach das Datenschutzgesetz nicht verletzt ist, wenn ich jemanden anzeige und hinterher auch erfahre, wie das von mir angeschobene OWiG–Verfahren ausgegangen ist. Da wird einfach kein schützenwertes Gut verletzt. Ich weiß ja, was die entsprechende Person getan hat.
Zuletzt geändert von Otto am 02.08.2006, 14:37, insgesamt 1-mal geändert.
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.

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mister mister
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Beitrag von mister mister »

§ 1 BDSG Abs. 1 Zweck diese Gesetzes ist es, den einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seiner personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird!

§ 43 BDSG Abs. 1) Wer unbefugt von diesem Gesetz geschützte personenbezogene Daten, die nicht offenkundig sind, 1. speichert, verändert oder übermittelt 2. zum Abruf mittels automatisierter Verfahrens bereithält oder 3) abruft oder sich oder einem anderen aus Dateien der personenbezogen Einsicht verschafft, wird mit Freiheitsstafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft.
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Otto
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Beitrag von Otto »

"unbefugt"

Daraus folgt, dass es auch ein "befugt" geben kann.
Zuletzt geändert von Otto am 02.08.2006, 14:39, insgesamt 1-mal geändert.
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mister mister
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Beitrag von mister mister »

:?:
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Beitrag von mister mister »

Richtig, wer erteilt diese befugt denn? Der Sachbearbeiter etwa?
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mister mister
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Beitrag von mister mister »

§ 43 BDSG Abs. 1) Wer unbefugt von diesem Gesetz geschützte personenbezogene Daten, die nicht offenkundig sind, 1. speichert, verändert oder übermittelt 2.
Sind die Daten denn offenkundig, wenn ich dich Anzeige? Hat das nich was mit Akteneinsicht zu tun? Muß der Betroffende nicht sein oky, zur Akteneinsicht erteilen?
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Otto
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Beitrag von Otto »

Diese Befugnis ergibt sich nur aus einem Gesetz. In diesem Fall müsste das OWiG eine entsprechende Vorschrift enthalten oder es müßte eine zusätzliche Verwaltungsvorschrift erlassen worden sein, die regelt, ob und wie an der Sache besonders interessierte Personen oder Instanzen wie z.B. Anzeigenerstatter oder andere Behörden von einer Entscheidung in Kenntnis gesetzt werden.

Wie gesagt, ich behaupte hier nicht, dass es das gibt. Ich argumentiere nur aus der Logik heraus. Das Persönlichkeitsrecht eines Anderen, den ich anzeige, wird m.E. nicht verletzt, wenn ich hinterher vom Ausgang des Verfahrens informiert werde. Das bedeutet in meiner Auslegung, dass § 1 BDSG Abs. 1 im vorliegenden Fall nicht verletzt ist.
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mister mister
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Beitrag von mister mister »

Oky. dass verstehe ich! Aber dann müßte doch der " Beklagte " einverstanden sien, oder? Außerdem müssen personenbezogene Daten geixxt sein!
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Beitrag von wolli »

jr hat geschrieben:Grundsätzlich muß ich Ulli zustimmen: Wenn einige "Kollegen" ubbelehrbar sind, dann hilft vielleicht nur noch der Weg der Anzeige.
ich neige dazu eher an die vernunft der fahrer/innen zu appelieren - not falls immer wieder!

erst einmal war für mich das mass voll, aber auch dann habe ich mich zuerst mal an den zuständigen chef gewandt!

mir liegt wirklich nicht an stress!

allerdings ist irgendwann auch der strapazierbarste "geduldsfaden" porös! :!: :idea: :evil:
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Otto
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Beitrag von Otto »

mister mister hat geschrieben:Oky. dass verstehe ich! Aber dann müßte doch der " Beklagte " einverstanden sien, oder? Außerdem müssen personenbezogene Daten geixxt sein!
Einverstanden? Nö! Wieso?

Personenbezogene Daten sollten selbstverständlich geschwärzt werden, aber alles, was der Anzeigenerstatter sowieso weiß sowie die rechtliche Sanktion darf die Behörde wohl schreiben.

Abgesehen davon finde ich, in unserer Position, generell Wollis Haltung angemessener als Ullis.
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Beitrag von mister mister »

Abgesehen davon finde ich, in unserer Position, generell Wollis Haltung angemessener als Ullis.
Da kann ich dir zustimmen!

Der Anzeigenerstatter kennt ja die Höhe der Strafe nicht. Ein Schreiben, wir werden uns drum kümmern, sollte da ausreichen! Das ist ja keine öffentliche Verhandlung bzw. kein öffentliches Verfahren!
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Beitrag von Otto »

Ulli hat geschrieben:Einige Monate später hat mir das Amt die Kopien der Bussgeldbescheide zugesandt: 175 Euro plus Verwaltungskosten für jeden !!!
Das ist eine Botschaft, die man jenen mitteilen könnte, die vor einem am HBF stehen und Kurztouren ablehnen.
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Beitrag von mister mister »

Im Vorfeld!!!
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Beitrag von Otto »

mister mister hat geschrieben:Im Vorfeld!!!
Genau!
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Beitrag von mister mister »

Das ist eine Botschaft, die man jenen mitteilen könnte, die vor einem am HBF stehen und Kurztouren ablehnen.
Die Strafen müssten viel höher sein!
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Beitrag von Otto »

mister mister hat geschrieben:
Das ist eine Botschaft, die man jenen mitteilen könnte, die vor einem am HBF stehen und Kurztouren ablehnen.
Die Strafen müssten viel höher sein!
Na na!

Jetzt legst du aber die Gesetze so aus, dass sie in dein Weltbild passen :wink:
Zuletzt geändert von Otto am 02.08.2006, 15:06, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von mister mister »

Einmal gelbe Karte, beim zweiten Verstoß, P-Schein weg..
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Beitrag von Otto »

mister mister hat geschrieben:Einmal gelbe Karte, beim zweiten Verstoß, P-Schein weg..
damit geh' ich kondom!
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