...bin mal gespannt, was dabei herauskommt!
Pfand
ich hab dich schon richtig verstanden, taxer!
im prinzip können wir es halten, wie wir wollen!
wenn wir allerdings immer 50 € in der tasche haben und uns ansonsten an die "Ilse"-regel halten, sind wir zumindest juristisch auf der sicheren seite!
das ist zumindest meine ansicht, nach der bisherigen diskussion!
sprich:
auch bei einer kleinen tour musst du mit 50 € leben können, mit 100, 200 oder 500 € jedoch nicht!
da würde uns sicher kein gericht widerssprechen!
im prinzip können wir es halten, wie wir wollen!
wenn wir allerdings immer 50 € in der tasche haben und uns ansonsten an die "Ilse"-regel halten, sind wir zumindest juristisch auf der sicheren seite!
das ist zumindest meine ansicht, nach der bisherigen diskussion!
sprich:
auch bei einer kleinen tour musst du mit 50 € leben können, mit 100, 200 oder 500 € jedoch nicht!
da würde uns sicher kein gericht widerssprechen!
So ist es.
Auch die Verfahrensweise, wie mit diesen großen Geldscheinen verfahren werden soll, ist in einigen Taxiordnungen explizit geregelt. Grundtenor ist dann aber immer: Fahrten zum Zwecke des Geldwechselns gehen auf Kosten des Fahrgastes bzw. größere Scheine können gegen eine Quittung angenommen werden, die dem Fahrgast das spätere Abholen des Restbetrages ermöglicht.
Sinngemäß ist das das, was hier schon zuvor diskutiert worden ist. Meiner Meinung nach können mit diesem Zustand sowohl Fahrer als auch Fahrgast leben.
Daß gelegentlich auch ein 50er nicht ohne weiteres gewechselt werden kann, sollte vor Ort kein Problem darstellen, wenn man im Umgang mit dem Kunden den richtigen Ton trifft. Genau daran hatte es gehapert, als vor einiger Zeit die NWZ über die - negativen - Erlebnisse eines Taxikunden schrieb, der zuvor auf einen wenig kooperativen Taxifahrer getroffen war.
Auch die Verfahrensweise, wie mit diesen großen Geldscheinen verfahren werden soll, ist in einigen Taxiordnungen explizit geregelt. Grundtenor ist dann aber immer: Fahrten zum Zwecke des Geldwechselns gehen auf Kosten des Fahrgastes bzw. größere Scheine können gegen eine Quittung angenommen werden, die dem Fahrgast das spätere Abholen des Restbetrages ermöglicht.
Sinngemäß ist das das, was hier schon zuvor diskutiert worden ist. Meiner Meinung nach können mit diesem Zustand sowohl Fahrer als auch Fahrgast leben.
Daß gelegentlich auch ein 50er nicht ohne weiteres gewechselt werden kann, sollte vor Ort kein Problem darstellen, wenn man im Umgang mit dem Kunden den richtigen Ton trifft. Genau daran hatte es gehapert, als vor einiger Zeit die NWZ über die - negativen - Erlebnisse eines Taxikunden schrieb, der zuvor auf einen wenig kooperativen Taxifahrer getroffen war.
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Ulli
Geflügel?wolli hat geschrieben: @ jr: der "virtuelle aufkleber" sagt alles!
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."