Auto & Verkehr
21. Dezember 2004
Streupflicht vor dem Berufsverkehr
Bei nächtlichem Schneefall und Überfrieren muss eine Kommune rechtzeitig vor dem Berufsverkehr die Hauptverkehrsstraßen streuen lassen. Anderenfalls hafte sie bei glättebedingten Unfällen, betonen die Verkehrsanwälte im Deutschen Anwaltverein unter Hinweis auf das Oberlandesgericht Saarbrücken (AZ: 4 U 154/03).
Die Richter sprachen darin einem Autofahrer Schadenersatz zu, der auf abschüssiger, verschneiter Straße vor einer Kreuzung nicht mehr rechtzeitig hatte bremsen können und mit einem anderen Auto kollidiert war. Unabhängig von der Streitfrage, ob an abschüssigen Strecken generell eine vorrangige Streupflicht besteht, bewertete das Gericht den betreffenden Straßenabschnitt als „verkehrswichtig“. Er hätte damit im Streuplan Priorität haben müssen. Im strittigen Fall hatte es am Morgen gegen 03.30 Uhr zu schneien begonnen. Die Streufahrzeuge der Kommune waren aber erst um 08.00 Uhr im Bereich der Unfall-Kreuzung aufgetaucht. Das sei eindeutig zu spät, befand das Gericht
IST in OLDENBURG alles anders ??? oder wir streuen nicht!!!
NWZ vom 25.01.2005 (Auszüge):
Fakt ist aber auch:
Es war schon vor 20 Uhr glatt auf den Straßen und die Stadt streute nicht.
Die VWG ist in früheren Jahren auch bei diesen Wetterverhältnissen weitergefahren.
Bei einem Winterwetter wie zu Jahresbeginn 1993, wo an fast jedem Abend Neuschnee fiel, der dann morgens wieder wegtaute, hätte dieses Verhalten wohl Konsequenzen gehabt. Aber heute ...
- Glatteis: VWG stellt Betrieb ein
... Aufgrund extremer Straßenglätte sei der Betrieb ab 21.45 Uhr eingestellt worden. ... "Es war einfach zu gefährlich." ...
Die Stadt schickte erst am Montag früh die Streuwagen los. "Der Winterdienst dient in erster Linie dem Berufsverkehr. Nach 20 Uhr bzw. vor 4.30 Uhr fangen wir nicht damit an", teilte ein Sprecher des Abfallwirtschaftbetriebs auf Anfrage mit. Es sei am Sonntagabend auch "nicht so schlimm gewesen."
Fakt ist aber auch:
Es war schon vor 20 Uhr glatt auf den Straßen und die Stadt streute nicht.
Die VWG ist in früheren Jahren auch bei diesen Wetterverhältnissen weitergefahren.
Bei einem Winterwetter wie zu Jahresbeginn 1993, wo an fast jedem Abend Neuschnee fiel, der dann morgens wieder wegtaute, hätte dieses Verhalten wohl Konsequenzen gehabt. Aber heute ...