Polizeibeamte wegen fahrlässiger Tötung angeklagt
Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung gegen einen 23-jährigen und einen 24-jährigen Polizeibeamten Anklage erhoben. Den Angeschuldigten wird vorgeworfen, einen 23-jährigen Mann zunächst in Gewahrsam genommen und ihn pflichtwidrig in einem objektiv orientierungslosen und alkoholisierten Zustand auf dem Parkplatz des Real-Warenhauses im Gewerbegebiet Stubbenweg abgesetzt zu haben.
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OOZ
Polizeibeamte angeklagt
Polizeibeamte angeklagt
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
...wichtigster Satz. Da bin ich aber mal gespannt, wie das ausgeht.Wegen der besonderen Bedeutung der Sache wurde die Anklage vor einer großen Strafkammer des Landgerichts Oldenburg erhoben. Das Gericht hat über die Eröffnung des Hauptverfahrens noch nicht entschieden.
Ein ähnlich gelagerter Fall in NRW:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... e-toetung/
Ich habe viel von meinem Geld für Alkohol, Weiber und schnelle Autos ausgegeben ... den Rest habe ich einfach verprasst.
George Best
Der Verstand ist wie ein Fallschirm. Er funktioniert nicht, wenn er nicht offen ist.
Frank Zappa
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Frank Zappa
Wie konnte sich das Aussetzen bei diesen Werten risikosteigernd auswirken?LTO hat geschrieben:Der Mann war mit 3,5 Promille Alkohol und Heroin im Blut auf eine Straße gelaufen
Zum Oldenburger Fall: Ich habe schon häufiger nachts Fußgänger auf der Wilhelmshavener Heerstraße bzw. der Oldenburger Straße gesehen. Interessanterweise häufiger als auf allen anderen Ausfallstraßen - vielleicht ein Zufall. Fragt sich, wie die Polizei mit solchen Leuten rechtskonform umgehen soll. Einbuchten? Oder nur auf eingezäuntem Gelände aussetzen? Oder besser ein Taxi rufen? Am letzten Neujahrsmorgen wurde mir ein leicht angetrunkener Mann von Polizisten an einer Autobahnabfahrt ins Auto gesetzt, der vorher auf der Autobahn herumgelaufen gelaufen war. Hier die passende Lösung, aber bei den Werten aus Moers nicht zumutbar.
...wäre wohl in der Tat eine löchrige Kausalkette geworden...Hauptverfahren gegen Polizeibeamte nach Tod eines 23-jährigen abgelehnt
Kein hinreichender Tatverdacht wegen fahrlässiger Tötung
Zwei Polizeibeamte, denen durch die Staatsanwaltschaft fahrlässige Tötung vorgeworfen wurde, müssen sich nicht vor Gericht verantworten müssen. Die Eröffnung des Hauptverfahrens wurde abgelehnt. Dies hat das Landgericht Oldenburg entschieden.
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https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Ol ... s26215.htm
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