Mindestlohn

Aktuelle Themen, die das Oldenburger Taxigewerbe bewegen

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Otto
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Beitrag von Otto »

Fakten zum Mindestlohn
(...)
Dürfen Sonntags-, Feiertags- und Nachtzulagen angerechnet werden?

Ein klares nein. Sonn- und Feiertagszulagen können vom Arbeitgeber freiwillig gewährt werden. Dann allerdings on the top auf 8,50 Euro Stundenlohn. Anders dagegen die Nachtzulage. „Die ist im Arbeitszeitgesetz geregelt und muss vergütet werden. Entweder in Form von Freizeitausgleich oder durch einen Aufschlag von 25 Prozent auf das übliche Entgelt. Taxifahrer, die nachts zwischen 23 und 6 Uhr unterwegs sind, erhalten also mindestens 10,63 Euro pro Stunde.“
(...)
Taxi-Times
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Otto
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Beitrag von Otto »

§ 4 Ruhepausen

Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
Das kleine Wörtchen "mindestens" macht deutlich, dass Arbeitsunterbrechungen von weniger als 15 Minuten nicht als Pause zu werten und daher normal zu bezahlen sind.
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jr
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Beitrag von jr »

Nein. Das heißt nur, daß sie im arbeitsrechtlichen Sinn nicht als (Erholungs)Pause gelten.
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yogi
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Beitrag von yogi »

Gefangene fordern Mindestlohn für ihre Arbeit
Häftlinge in mehreren Gefängnissen in NRW fordern einen Mindestlohn für ihre Arbeit sowie eine Rentenversicherung. Derzeit bekämen Häftlinge für ihre Arbeit zwischen neun und 15 Euro am Tag, erklärte ein Sprecher der "Gefangenen-Gewerkschaft". Dies sei Ausbeutung.
(...)
http://www1.wdr.de/themen/infokompakt/n ... 36166.html
...interessanter Aspekt.
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Otto
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Beitrag von Otto »

Nein, ist es nicht. Strafgefangene befinden sich in einem besonderen Gewaltverhältnis gegenüber dem Staat.
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Otto
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Beitrag von Otto »

jr hat geschrieben:Nein. Das heißt nur, daß sie im arbeitsrechtlichen Sinn nicht als (Erholungs)Pause gelten.
Eben, und deswegen zu bezahlen sind. Gängige Rechtsprechung der Arbeitsgerichte.
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yogi
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Beitrag von yogi »

Otto hat geschrieben:Nein, ist es nicht. Strafgefangene befinden sich in einem besonderen Gewaltverhältnis gegenüber dem Staat.
...es geht eben um die Ausgestaltung dieses Verhältnisses.
Ich habe viel von meinem Geld für Alkohol, Weiber und schnelle Autos ausgegeben ... den Rest habe ich einfach verprasst.
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jr
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Beitrag von jr »

Eben, und deswegen zu bezahlen sind. Gängige Rechtsprechung der Arbeitsgerichte.
Ich habe mich noch nicht weiter mit dem Thema beschäftigt, halte es aber für unwahrscheinlich, daß ein AN sanktionslos eine 14-Minuten-Pause nach der anderen einlegen darf. Im Gegenteil: Da der AG während der Arbeitszeit Weisungsrecht hat, sollte er jegliche Kurzpause (also < 15 Min) ausschließen können. Zahlungspflicht dürfte nur dann bestehen, wenn der AG die Kurzpause anordnet. Daher die Frage: Welche gängige Rechtsprechung?
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Dirk
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Beitrag von Dirk »

mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden
im voraus feststehende Ruhepausen
wo ist also euer Problem? Die Pausen werden "im voraus" festgelegt und alles unter 15 Minuten ist keine Pause, wobei 14 minütige eigenmächtige Abwesenheit vom Arbeitsplatz einer Arbeitsverweigerung gleichkommt, und logischerweise nicht bezahlt wird.
".. ich habe eine mißgebildete Bürgerpflichtsdrüse und eine angeborene Schwäche am moralischen Rückgrat, und bin deshalb von der Rettung von Universen freigestellt." F.Prefect
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Otto
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Beitrag von Otto »

Eine 14-minütige eigenmächtige Abwesenheit vom Arbeitsplatz habe ich noch nicht festgestellt, aber wenn sich jemand am Bahnhof zum pinkeln abmeldet und sich dabei einen frischen Kaffee holt, ist das eben keine Pause.
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Dirk
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Beitrag von Dirk »

Was uns wieder zu Kontrolle der Arbeitszeit bringt. Im Taxigewerbe ein Ding der Unmöglichkeit. (By the way : die Zahl der "Blasenkranken" hat sich denn doch erhöht, oder ?)
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Otto
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Beitrag von Otto »

Nein, warum? Weil sie sich jetzt abmelden (was früher eben nicht nötig war)?

Lirum, Larum, Löffelstiel - wer viel trinkt, der muss auch viel.

Und viel trinken ist gesund, sagt dir jeder Arzt.
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Dirk
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Beitrag von Dirk »

Weil sie sich jetzt abmelden (was früher eben nicht nötig war)?
Was uns zu der Definition von "Arbeitszeit" bringt. Im Taxigewerbe also unter anderem die Erreichbarkeit am Funk. Steigt der Fahrer einfach so aus ohne sich (z.B. zur Toilette) abzumelden, weiß die Zentrale nicht wann er wieder erreichbar ist und vergibt eine Tour an ein Fahrzeug, das evtl. weiter weg ist. Also muss dem Fahrer, der nicht erreichbar ist, ergo keine Arbeitszeit hat, dafür doch wohl kein Lohn gezahlt werden, oder ? Also hat sich der Fahrer für solche kleinen Abwesenheiten von Funk abzumelden. Das liegt sowohl in seinem Interesse (Thema : Tip) als auch im Interesse der Firma (Thema: Wirtschaftlichkeit) und sogar (Hilfe! ) im Interesse des Kunden, der schneller bedient werden könnte, wenn kein Fahrzeug aus der "Walachei" oder gar von einer anderen Firma geschickt werden muss.
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Otto
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Beitrag von Otto »

Das ist ja alles gesetzlich geregelt und Gerichtsurteile liegen auch genügend vor, oder?
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Beitrag von jr »

Welche Urteile?
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Otto
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Beitrag von Otto »

Dazu, was Pausen bei der Arbeit sind und was nicht.
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Beitrag von jr »

Dann mal her mit den Links zu den Raucher-usw-Pausen!
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Dirk
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Beitrag von Dirk »

genügend Gerichtsurteile ?

http://www.joppo.de/news/recht/178-uner ... iehen.html
Auch unerlaubtes Entfernen vom Arbeitsplatz kann mit einer Abmahnung gerügt werden. Das Betriebsklima wird damit gestört und die Erreichbarkeit ist nicht gegeben. Unerlaubtes Entfernen vom Arbeitsplatz ist ein Vertrauensbruch ebenso wie das Nichterscheinen am Arbeitsplatz. Es gibt viele Urteile von Gerichten, die genau ein solches Verhalten mit Entscheidungen widerspiegeln.
http://www.abmahnung.org/unentschuldigtes-fehlen/

keine fünf Minuten gesucht.
und nun ?
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Dirk
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Beitrag von Dirk »

Hab da was zu den Raucherpausen gefunden. Wird aber nicht jedem gefallen.

"Haben Raucher ein Recht auf Zigarettenpausen?
Nein, haben sie nicht. „Rauchen ist Privatsache und wird nicht anders behandelt als das Einkaufen während der Arbeitszeit. Es gibt somit keinen dahingehenden Rechtsanspruch“, weiß der Kölner Rechtsanwalt Michael Beuger. Pausen sollten vor allem dem Gesundheitsschutz dienen, so laute die Grundregel."

„Trotzdem werden Mitarbeiter nicht selten verpflichtet, sich für die Zeit des Rauchens auszustempeln, da ein Zahlungsanspruch nicht besteht“

http://www.express.de/recht/-rauchen-ar ... 33346.html

Wenn der Arbeitgeber es verlangt, sollten Raucher sich immer für die Zigarettenpause ausstempeln. Tun sie es nicht, gilt das als Arbeitszeitbetrug. Auch hier gilt: Hat man bereits eine Abmahnung erhalten, ist eine fristlose Kündigung rechtens (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Az.: 10 Sa 562/09)."

Stimmt, es gibt genügend Gerichtsurteile
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Dirk
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Beitrag von Dirk »

Oh oh
Besonders wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass Raucher während der Raucherpausen nicht versichert sind. Unfälle während der Raucherpause oder auf dem Weg dorthin gelten nicht als Arbeitsunfälle. Entsprechend greift auch nicht die Unfallversicherung.
Gesetzlich hat jeder Arbeitnehmer nach sechs Stunden Arbeit ein Recht auf eine 30-minütige Pause. Alle Pausen, die ein Arbeitgeber darüber hinaus gestattet sind freiwillig. Deswegen müssen Regelungen für Raucherpausen mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden. Dieser entscheidet darüber, wie lange eine Pause sein und wie häufig sie gemacht werden darf.
Wer für ein Unternehmen arbeitet, bei dem ein Rauchverbot ausgesprochen wurde, muss sich auch daran halten. Wer trotzdem während der Arbeitszeit wiederholt Raucherpausen macht, riskiert eine Abmahnung und als weiteren Schritt eine Kündigung.
http://karrierebibel.de/raucherpause-le ... beitszeit/
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