...musste ja mal kommen.Seit 20 Jahren hat die Stadt Köln keine neuen Taxikonzessionen mehr vergeben. Das Verwaltungsgericht hat diese Praxis nun als nicht rechtens beurteilt und damit der Klage eines Mannes stattgegeben. Die Stadt prüft, ob sie in Berufung gehen soll.
(...)
Da seit 1993 keine neuen Taxikonzessionen erteilt wurden, konnten Interessierte eine Konzession nur erhalten, wenn sie diese von einem Taxiunternehmer, der sein Taxiunternehmen aufgeben wollte, käuflich erwarben.
Der Kläger, der nicht bereit war, eine bestehende Konzession auf diesem Wege zu erwerben...
(...)
http://www.ksta.de/koeln/gericht-taxifa ... 11774.html
Taxifahrer erstreitet Konzession
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Ich habe viel von meinem Geld für Alkohol, Weiber und schnelle Autos ausgegeben ... den Rest habe ich einfach verprasst.
George Best
Der Verstand ist wie ein Fallschirm. Er funktioniert nicht, wenn er nicht offen ist.
Frank Zappa
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jr hat geschrieben:Steht der Kläger denn oben auf der Warteliste?
Sind "Taxikonzessionen" in beliebiger Zahl zu bekommen?
Nein, die Zahl der zur Verfügung stehenden Genehmigungen ist, je nach Stadt oder Gemeinde, begrenzt. Da zur Zeit alle Genehmigungen vergeben sind, besteht eine Warteliste, auf der Ihr Antrag aufgenommen wird.
Für die Aufnahme in die Warteliste reicht ein formloser Antrag. Die oben dargestellten Unterlagen müssen Sie dann erst auf Anforderung vorlegen! Beachten Sie bitte, dass die Aufnahme in die Warteliste rein formell gesehen mit einer Ablehnung Ihres Antrages auf Erteilung einer Taxi-Genehmigung verbunden ist. Diese Ablehnung ist gebührenpflichtig! Nach erfolgter Ablehnung werden Sie in die Warteliste aufgenommen.
http://www.stadt-koeln.de/buergerservic ... nehmigung/
...der Platz auf der Warteliste, so er denn den gebührenpflichtigen Eintrag überhaupt angestrebt hat, wird dem Kläger relativ egal sein. Spannend wird sein, ob die Stadt Köln Antrag auf Zulassung der Berufung beim OVG Münster stellen wird, wenn ja was dabei herauskommt und welche Bedeutung die Warteliste dann im weiteren Verlauf noch haben wird.Stadt Köln zur Erteilung einer Taxikonzession verpflichtet
3. Juni 2013
Das Verwaltungsgericht Köln hat mit einem heute verkündeten Urteil einer gegen die Stadt Köln gerichteten Klage auf Erteilung einer Taxikonzession stattgegeben.
http://www.vg-koeln.nrw.de/presse/press ... /index.php
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sorry, Doppelpost
Zuletzt geändert von yogi am 13.06.2013, 10:00, insgesamt 1-mal geändert.
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...also zumindest in NRW wurde die Sache schon mal durchexerziert.BVerwG v. 31.01.2008: Zur Prognosebildung und zur Ermessensausübung bei der Vergabe von Taxikonzessionen
(...)
Gründe:
Der Kläger beansprucht eine Genehmigung zum Gelegenheitsverkehr mit einer Taxe in Bad Honnef.
(...)
Auf Berufung des Klägers hin hat das Oberverwaltungsgericht den Beklagten mit Beschluss vom 8. Mai 2007 zur Erteilung der beantragten Genehmigung verpflichtet...
(...)
Ein zur Zulassung der Revision führender Sachaufklärungsmangel liegt schließlich auch nicht darin, dass das Oberverwaltungsgericht der Klage ohne weitere Ermittlungen stattgegeben hat, obwohl der Kläger bei Beachtung der Vormerklisten erst an dritter Stelle zu berücksichtigen wäre...
(...)
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein Bewerber, der die subjektiven Zulassungsvoraussetzungen des § 13 Abs. 1 PBefG erfüllt, einen Anspruch auf Erteilung einer Taxengenehmigung hat, wenn es an einer rechtmäßigen behördlichen Prognose über die Zahl der ohne Gefahr für die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxengewerbes höchstens zuzulassenden Taxen fehlt und die Behörde nicht substantiiert Umstände darlegt, die es in hohem Maße zweifelhaft erscheinen lassen, dass der Kläger bei Beachtung der Vormerkliste zum Zug kommen kann...
(...)
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr4144.php
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http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_k ... 30603.html
...aus Zeitgründen habe ich das Urteil bislang nur " überfliegen " können - aber in Kürze: Gutachten kacke ; Behörde dumm und faul ; wer so blöde ist, Unternehmer werden zu wollen - bitte, rennt in euer Verderben...oder findet einen, der noch blöder ist und von euch kauft...
Einige Formulierungen lassen auch auf eine gewisse Lebens- vielleicht auch Taxierfahrung des Gerichtes schließen, - räusper...
...aus Zeitgründen habe ich das Urteil bislang nur " überfliegen " können - aber in Kürze: Gutachten kacke ; Behörde dumm und faul ; wer so blöde ist, Unternehmer werden zu wollen - bitte, rennt in euer Verderben...oder findet einen, der noch blöder ist und von euch kauft...
Einige Formulierungen lassen auch auf eine gewisse Lebens- vielleicht auch Taxierfahrung des Gerichtes schließen, - räusper...
Zuletzt geändert von yogi am 03.07.2013, 12:10, insgesamt 1-mal geändert.
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Damit ist die allgemeine Lage des Gewerbes doch treffend beschrieben.nur unter Einsatz unterbezahlter Gelegenheitsfahrer
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
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...nur leider von der falschen Stelle. Die Genehmigungsbehörde befürchtet, diese Zustände könnten eintreten, wenn sie die Beschränkung der Zahl der Konzessionen freigäbe. Unter den Augen eben dieser zuständigen Behörde haben sich eben diese Zustände im Laufe der Jahre aufgebaut. Stichwort Mehrwagenunternehmer - es hat sich wie später im Urteil erwähnt ein florierender Markt unter behördlicher Aufsicht entwickelt. Die schon in der Konditorei sitzen können nach Herzenslust Kuchen und Sahnestückchen veräußern und verschieben, so ein Interessent mit der Kohle winkt; wer draußen ohne Geldbündel ein Stück vom Kuchen haben will, kommt am Türsteher Stadt Köln seit 20 Jahren nicht vorbei, es könnte ja voll im Laden werden und ungemütlich.Otto hat geschrieben:Damit ist die allgemeine Lage des Gewerbes doch treffend beschrieben.nur unter Einsatz unterbezahlter Gelegenheitsfahrer
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