So kassiert die Stadt Autofahrer ab
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http://www.nwzonline.de/index_regionala ... id=1953726
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Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
Es geht der Stadt erkennbar ums Abkassieren. Wäre es anders, würden die Blitzerschwerpunkte an anderen Stellen liegen. Wenn ich mal Zeit dafür finde, werte ich dafür Deine Blitzer-Sammlung aus. Das Problem der tatsächlichen Problemstellen: Dort wird vielfach so langsam gefahren, daß beim Blitzen nichts rüberkäme.
Zum Link: Wöbken halte ich für zweckmäßig, wenn dort tatsächlich eine Veranstaltung stattfindet aber auch nur dann. Von all den Stellen, die ich über die erwischten Kollegen ticketmäßig in den letzten Jahren zu Gesicht bekam, kann ich nur eine tagsüber als dauerhaft zweckmäßig ansehen: An den Voßbergen.
Zum Link: Wöbken halte ich für zweckmäßig, wenn dort tatsächlich eine Veranstaltung stattfindet aber auch nur dann. Von all den Stellen, die ich über die erwischten Kollegen ticketmäßig in den letzten Jahren zu Gesicht bekam, kann ich nur eine tagsüber als dauerhaft zweckmäßig ansehen: An den Voßbergen.
Seit dem 1.07. werden alle in der Stadt OL abgeschleppten KFZ nicht mehr zu Westerburg gebracht, sondern zur August-Wilhelm-Kühnholz-Str. - die Mehrkosten für die längere Abschleppstrecke zahlt natürlich der Autobesitzer.
Aber warum das nicht vernünftig bekannt gemacht wird, nicht im Bürgerbrief steht und auch auf den entsprechenden Webseiten der Stadt OL nicht vermerkt ist, konnte mir niemand sagen, da der zuständige Außendienst selbstverständlich nicht erreichbar war, und der Fachbereichsleiter erst recht nicht - zu normalen Geschäftszeiten.
Ich finde, man sollte den Sanktionskatalog aus dem § 31 SGB II auf solche Beamte oder städtischen Angestellten anwenden, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, so wie er auf Hartz-IV-Empfänger angewendet wird - 30% Gehaltskürzung.
Aber warum das nicht vernünftig bekannt gemacht wird, nicht im Bürgerbrief steht und auch auf den entsprechenden Webseiten der Stadt OL nicht vermerkt ist, konnte mir niemand sagen, da der zuständige Außendienst selbstverständlich nicht erreichbar war, und der Fachbereichsleiter erst recht nicht - zu normalen Geschäftszeiten.
Ich finde, man sollte den Sanktionskatalog aus dem § 31 SGB II auf solche Beamte oder städtischen Angestellten anwenden, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, so wie er auf Hartz-IV-Empfänger angewendet wird - 30% Gehaltskürzung.
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((( WO=OW )))
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Mir erzählte mal ein Freund, der in Hamburg großgeworden ist, daß die
Polizei die Wagen irgendwo im Stadtgebiet verteilt. Da kann man dann
lange suchen...
Aber ich meine, er sagte noch etwas von dem Problem, daß es dort
auch Autoaufbrüche gebe. Ob sie da irgendwie drauf reagiert haben,
weiß ich nicht mehr.
Polizei die Wagen irgendwo im Stadtgebiet verteilt. Da kann man dann
lange suchen...
Aber ich meine, er sagte noch etwas von dem Problem, daß es dort
auch Autoaufbrüche gebe. Ob sie da irgendwie drauf reagiert haben,
weiß ich nicht mehr.
Mittlerweile hat man wenigstens die städtische Webseite aktualisiert:
Die abgeschleppten Fahrzeuge werden auf dem Betriebsgelände der Firma
Wiechmann
August-Wilhelm-Kühnholz-Str. 53
26135 Oldenburg
Telefon 0441/92 00 40 2
VWG Linie 303
Endstation Schafgarbenweg
abgestellt und können dort unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I und des Personalausweises abgeholt werden.
Bei großen Sonderveranstaltungen wie Kramermarkt oder Stadtfest werden auch andere Flächen genutzt. Der Verbleib des Fahrzeuges kann beim Zentralen Außendienst der Stadt Oldenburg unter den Telefonnummern 0441/235 3531 oder 235 3530 erfragt werden. Außerdem wird die Polizei über jede Abschleppmaßnahme informiert, so dass Sie außerhalb der städtischen Dienstzeiten auch dort nachfragen können.
Die Abschleppkosten werden dem Fahrzeughalter in Rechnung gestellt, ebenso wie entstandene Verwaltungsgebühren. Außerdem wird ein Verwarngeld erhoben.
http://tinyurl.com/mv4tgr
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Polizei zielt mit der Laserpistole genau
(...)
Der städtische Blitzer löst in der Tempo-30-Zone ab 39 km/h aus, die Polizei, die sich auf die Spitzenwerte konzentriert, blitzt erst bei 44 km/h (davon wird jeweils die Toleranz noch abgezogen).
(...)
Ab diesem Monat setzt die Ordnungsbehörde einen zweiten Blitzer ein. Das neue Gerät wird übrigens in einem VW Caddy versteckt sein.
http://www.nwzonline.de/index_regionala ... id=2068680
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Deswegen bleibt es dennoch reine Abzocke.Stadt Oldenburg macht neuen Blitzer startklar
http://www.nwzonline.de/index_regionala ... id=2076950
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Na, na, na ... Die "arme" Stadt wird die Kalkulation ohnehin wohl zurücknehmen müssen. Ein Gerät = 550.000 auf zwei Geräte = 1.100.000 hochrechnen dürfte etwas zu kurz greifen. Man darf wohl eher davon ausgehen, daß mit jedem weiteren Gerät die Anzahl der erwischten Geschwindigkeitssünder kleiner wird.
Nach wie vor finde ich bedauerlich, daß nur in einem kleinen Teil aller Fälle dort kontrolliert wird, wo es objektiv gefährlich ist.
Nach wie vor finde ich bedauerlich, daß nur in einem kleinen Teil aller Fälle dort kontrolliert wird, wo es objektiv gefährlich ist.
Ich finde es bedauerlich, in was für einen Polizeistaat wir uns verwandelt haben, mit Cops, die so arrogant sind, dass sie den DDR-Vopos kaum noch nachstehen.jr hat geschrieben:Nach wie vor finde ich bedauerlich, daß nur in einem kleinen Teil aller Fälle dort kontrolliert wird, wo es objektiv gefährlich ist.
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Gericht bremst Stadt-Blitzer in Oldenburg aus
VERKEHRSÜBERWACHUNG Verfahren gegen Autofahrer (6 km/h zu schnell) eingestellt
http://www.nwzonline.de/index_regionala ... id=2085991
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Das Zauberwort heißt "Verhältnismäßigkeit", und die muss bei jedem staatlichen Handeln automatisch beachtet werden, selbst wenn sie nicht im Gesetz steht.jr hat geschrieben:Ein interessanter Verfahrensausgang. Aber ob er einer Überprüfung standhalten würde? Über die Beschilderung oder den Standort kann man ja streiten, aber über die Verhältnismäßigkeit? 6 zuviel sind 6 zuviel, Regel ist Regel, daran zu rütteln, ist wohl nicht Sache des Richters.
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Das ist aber nicht durch § 42 Abs. 2 VwGO (Beschwer)* in Einklang zu bringen. Wir haben hier ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, da ist es zwingend nötig, dass § 42 Abs. 2 VwGO erfüllt ist. Das heißt, du musst einen Bußgeldbescheid haben, sonst kannst du nicht klagen. Gegen das Tempolimit an sich kannst du nicht klagen, weil es dich nicht in deinen Rechten verletzt, denn es gilt ja für alle.jr hat geschrieben:Wäre dann nicht aber die Einrichtung des Tempolimits an sich zu hinterfragen?
*(2) Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, ist die Klage nur zulässig, wenn der Kläger geltend macht, durch den Verwaltungsakt oder seine Ablehnung oder Unterlassung in seinen Rechten verletzt zu sein.
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