die neue Taxiordnung

Aktuelle Themen, die das Oldenburger Taxigewerbe bewegen

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Big M
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Beitrag von Big M »

driving pingu hat geschrieben:
jr hat geschrieben: Für Taxifahrer gilt ja bekanntermaßen 0 Promille.
Asche auf men Haupt, mir war das nicht bekannt. (was in meinem Fall egal ist, da ich sowieoso niemals Alk zu mir nehme, wenn ich fahre)
nein keine asche.
rote pigmente, wenn ich mich recht entsinne :lol:
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Otto
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Beitrag von Otto »

jr hat geschrieben:Otto schrieb:
dummes Zeug
Ich bin neugierig: Wie erklärst Du dieses Verhalten denn?
Kann ich nicht, ich stehe nie am ZOB. Mir ist aber auch egal, was andere machen, ich verantworte oder rechtfertige nur mein eigenes Verhalten und da geht der Motor an, wenn es mir am Stand zu kalt wird.

Es ist ja ausdrücklich nur "unnötiges Laufenlassen" untersagt. Wenn ich zu frieren beginne, ist das Laufenlassen des Motors aber nötig, da die normale Restwärme nach maximal fünf Minuten aufgebraucht ist.
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.

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yogi
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Beitrag von yogi »

Otto hat geschrieben: ... Mir ist aber auch egal, was andere machen, ich verantworte oder rechtfertige nur mein eigenes Verhalten und da geht der Motor an, wenn es mir am Stand zu kalt wird.
...eine komprimierte Sicht der Dinge, eiskalt sozusagen...
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jr
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Beitrag von jr »

da die normale Restwärme nach maximal fünf Minuten aufgebraucht ist.
Wohl dem, der eigene Reserven mitbringt. :wink:
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Big M
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Beitrag von Big M »

alles schnakerei.
wenn kalt dann motor an.
wenn warm dann aus.
manchmal auch mit offenen fenster. noch nie was vom stosslüften gehört?
füsse kriegt man auch schlecht wider warm, und dann ists auch auch mit der stimmung hin.
warum verpflichtet der gesetzgeber nicht den arbeitgeber dazu standheizungen zu verbauen?
hilft vieleicht sogar der wirtschaft in so schlechten zeiten...
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Peter
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Beitrag von Peter »

Dann kannst den Motor auch laufenlassen,eine Standheizung produziert auch Abgase.
:lol:
Und bevor sich jemand über die laufenden Motoren der Taxis aufregt,soll erstmal geregelt werden das sämtliche Schiffe in Deutschen Häfen an das Stromnetz gelegt werden müssen.Denn das was die Schiffsdiesel rausblasen während der Liegezeit,das spottet jeder beschreibung.
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Holgi
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Beitrag von Holgi »

ich verantworte oder rechtfertige nur mein eigenes Verhalten und da geht der Motor an, wenn es mir am Stand zu kalt wird.
Einhundertprozentige Übereinstimmung!!
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Otto
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Beitrag von Otto »

§ 5 Mitführen von Unterlaqen

Die Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer haben den Text dieser Verordnung in der gültigen Fassung und einen aktuellen Stadtplan oder ein aktuelles Straßenverzeichnis mitzuführen. Dem Fahrgast ist auf Verlangen Einsicht in die Verordnung zu gewähren.

http://www.derinnenspiegel.de/taxitarif ... ng2008.php
Auch so eine Merkwürdigkeit.

Mein "Wo-Geht-Ab-Buch" ist schon älter. Begehe ich also jede Nacht eine Ordnungswidrigkeit, trotz "HansHans"?
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jr
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Beitrag von jr »

HansHans?
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yogi
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Beitrag von yogi »

Otto hat geschrieben:
Begehe ich also jede Nacht eine Ordnungswidrigkeit
...nur eine? Streber...
Ich habe viel von meinem Geld für Alkohol, Weiber und schnelle Autos ausgegeben ... den Rest habe ich einfach verprasst.
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Karteileiche
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Beitrag von Karteileiche »

jr hat geschrieben:HansHans?
du kennst jetzt nicht wirklich hanshans nicht, oder?
hanshans ist der kleine bruder von tomtom.
Dieser Beitrag wurde 666 mal editiert, zum letzten Mal von Gott: Morgen, 23:06.

https://www.youtube.com/@Fahrsklave
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jr
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Beitrag von jr »

Das kannte ich tatsächlich nicht. Die Diskussion, ob Stadtpläne oder Straßenverzeichnisse heute noch die geeignete Grundlage sind, gab es schon vielerorts. Die Behörden bevorzugen dabei konsequent die Papierlösung.
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