wenn du im Tütü auf Tour gehst...taxer hat geschrieben:und wann kommt das Männertaxi???
sonst ist das ein klarer Verstoß gegen das Gleichstellungsgeset oder??
Erneut "Frauennachttaxi" für Oldenburg?
Re: >>Frauentaxi
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
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Re: >>Frauentaxi
Otto hat geschrieben:wenn du im Tütü auf Tour gehst...taxer hat geschrieben:und wann kommt das Männertaxi???
sonst ist das ein klarer Verstoß gegen das Gleichstellungsgesetz oder??
nee nee Otto ,wenn einer klagt möchte ich nicht wissen was da rauskommt
Zuletzt geändert von taxer am 02.11.2007, 14:20, insgesamt 1-mal geändert.
"Es wird nie so viel gelogen, wie nach der Jagd und vor den Wahlen." (Bismarck)
nach welchem Gesetz?wolli hat geschrieben:taxer hat recht! - das ist eigentlich gesetzwidrig!
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Der Gesetzestext des AGG
§ 1 Ziel des Gesetzes
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
sagt doch alles
Download: Hier können Sie den Gesetzestext auch als PDF (17 Seiten, 80 KB) laden. Das PDF eignet sich auch hervorragend für die Erfüllung der Bekanntmachungspflicht nach § 12 Abs. 5 AGG!
http://www.allgemeines-gleichbehandlung ... stext.html
§ 1 Ziel des Gesetzes
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
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http://www.allgemeines-gleichbehandlung ... stext.html
Zuletzt geändert von taxer am 02.11.2007, 14:26, insgesamt 2-mal geändert.
"Es wird nie so viel gelogen, wie nach der Jagd und vor den Wahlen." (Bismarck)
Das ist richtig. Aber das sagt nichts über das Recht der kommunalen Selbstverwaltung aus, bestimmte Bevölkerungsgruppen durch spezielle Subventionen oder Maßnahmen zu unterstützen.wolli hat geschrieben:Grundgesetz Art. 3 Abs. 1
Du kannst ja auch nicht gegen Kitas generell klagen, weil die Stadt dir speziell keine "Tagesstätte", wo du z.B. surfen, rauchen und Backgammon spielen kannst, zur Verfügung stellt.
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und was ist mit absatz 3 ?
...gilt der etwa nicht? 
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, .... benachteiligt oder bevorzugt werden.
seid nett zu einander!
down under
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Doch, sicher, aber auch der beeinträchtigt das oben Gesagte nicht.wolli hat geschrieben:und was ist mit absatz 3 ?...gilt der etwa nicht?
Und ganz persönlich gesagt: solange sich die Vergewaltiger nicht an § 3 Abs. 1 GG halten, werde ich damit in dieser Frage nicht mehr argumentieren.
Außerdem steht da immer noch das Argument im Raum, dass generell mehr Leute Taxen und Mietwagen nutzen. Ich kenn' ja den städtischen Etat für die Sache nicht, aber man kann das ganz neutral auch als Wirtschaftsförderung betrachten. Von der jeweiligen Firmenseite aus eignet es sich gewiss zur Kundenwerbung.
Das neue System hat gewisse Vorteile gegenüber dem alten System und vor allem klare Spielregeln. Und es wird nicht eine Firma gefördert, sondern potentiell alle. Der Frauen behalten das Wahlrecht, mit wem sie fahren möchten.
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Das neue System hat gewisse Vorteile gegenüber dem alten System und vor allem klare Spielregeln. Und es wird nicht eine Firma gefördert, sondern potentiell alle. Der Frauen behalten das Wahlrecht, mit wem sie fahren möchten.
nicht alle ,einer will darf oder möchte nicht!
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vor dem Gesetz sind alle gleich>>>aber es gibt gleichere<<
Vor Gericht und auf hoher See ist alles anders
> sprichtwort aus dem 18 Jahrhundert<
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> sprichtwort aus dem 18 Jahrhundert<
Zuletzt geändert von taxer am 02.11.2007, 14:54, insgesamt 1-mal geändert.
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dann ist mit dir eben nicht zu diskutieren, wenn du aufgrund ganz persönlicher ausnahmen das grundgesetz für nichtig hältst!Otto hat geschrieben: Und ganz persönlich gesagt: solange sich die Vergewaltiger nicht an § 3 Abs. 1 GG halten, werde ich damit in dieser Frage nicht mehr argumentieren.
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driving pingu
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- Registriert: 18.12.2005, 12:04
- Wohnort: Oldenburg
- Kontaktdaten:
Re: >>Frauentaxi
vermutlich dann, wenn Männer ANgst haben müssen, vergewaltigt zu werden.taxer hat geschrieben:und wann kommt das Männertaxi???
richtig. Und Frauen sind häufig wegen ihres Geschlechts benachteiligt.Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Ein winziges bißchen dieser Benachteiligung soll durch ein Frauenmobbil aufgehoben werden.
Das kann wohl nur verstehen, wer selbst betroffen ist.
Als Mann hat vermutlich keiner eine Ahnung, wie das ist, wenn man sich kaum wieder allein raustraut aus der Disco.
Aber, das ist wohl so wie mit dem Rauchen oder? Ich kann ja zu Hause bleiben, wenn es mir nicht passt
Humor ist, wenn man trotzdem lacht
Re: >>Frauentaxi
das stimmt nicht so ganz, pingu!driving pingu hat geschrieben: Das kann wohl nur verstehen, wer selbst betroffen ist.
ich kann gewisse ängste, die du da ansprichst, durchaus nachvollziehen!
allerdings ist nicht nachzuvollziehen, warum männer, nur weil sie männer sind, mehr bezahlen sollen!
seid nett zu einander!
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Ich glaube nicht, dass du ein Gericht finden wirst, dass deine Klage annimmt. Aber das musst du beweisen, denn da ich nichts gegen Wirtschaftsförderung generell habe, habe ich keinen Grund, etwas zu tun.wolli hat geschrieben:dann ist mit dir eben nicht zu diskutieren, wenn du aufgrund ganz persönlicher ausnahmen das grundgesetz für nichtig hältst!Otto hat geschrieben: Und ganz persönlich gesagt: solange sich die Vergewaltiger nicht an § 3 Abs. 1 GG halten, werde ich damit in dieser Frage nicht mehr argumentieren.
Ich erkläre das GG nicht für nichtig, sondern auf dem Gebiet der kommunalen Selbstverwaltung für nicht anwendbar, solange die städtische Maßnahme nicht gegen ein Bundesgesetz verstößt. Und das sehe ich hier nicht. Dir als Mann wird ja nicht durch das Frauenmobil die Möglichkeit genommen, grundsätzlich ein Taxi zu benutzen. Und nur in diesem Fall könnte Art.3 Abs. 1 in dieser Frage zur Anwendung kommen.
Alternativ könntest du deine Aufnahme in das Programm beantragen und das mit Art 3 Abs. 1 begründen.
Vielleicht kriegst du ja auch die EU-Kommission dazu, etwas dagegen zu tun, so wie gegen das VW-Gesetz.
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das geschah garnicht auf aufgrund irgendeiner initiative meinerseits!Otto hat geschrieben: Vielleicht kriegst du ja auch die EU-Kommission dazu, etwas dagegen zu tun, so wie gegen das VW-Gesetz.
...aber mal im ernst: grundgesetzwidrig ist es!
seid nett zu einander!
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Nein, denke ich nicht.wolli hat geschrieben:das geschah garnicht auf aufgrund irgendeiner initiative meinerseits!Otto hat geschrieben: Vielleicht kriegst du ja auch die EU-Kommission dazu, etwas dagegen zu tun, so wie gegen das VW-Gesetz.![]()
...aber mal im ernst: grundgesetzwidrig ist es!![]()
Aber andere Sache:
Na, das ist doch mal was für jeden Kontrollfreak, den "inneren Schäuble"!Flyer hat geschrieben:Die Taxi- und Mietwagenfahrer/innen sind gehalten, die Personal- bzw. Schülerinnenausweise zu kontrollieren.
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"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
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"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
ich schon!Otto hat geschrieben:Nein, denke ich nicht.wolli hat geschrieben: ...aber mal im ernst: grundgesetzwidrig ist es!![]()
präziser als im grundgesetz lässt es sich doch wohl kaum formulieren, oder?
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Das ist doch nur die Generalklausel, die wird doch ständig und überall präzisiert.
Und da ich nicht erkennen kann, wo das Frauenmobil gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, umgangssprachlich auch "Antidiskriminierungsgesetz" genannt, verstößt, sehe ich das Grundgesetz nicht verletzt.
Und da ich nicht erkennen kann, wo das Frauenmobil gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, umgangssprachlich auch "Antidiskriminierungsgesetz" genannt, verstößt, sehe ich das Grundgesetz nicht verletzt.
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"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
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"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
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dann hat taxer also recht: - manche sind eben doch "gleicher" als andere!Otto hat geschrieben:Das ist doch nur die Generalklausel, die wird doch ständig und überall präzisiert.
das kann und darf meines erachtens nicht sein!
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