Nebeneinkünfte und Nebeneinkünfte 2. Teil
Spätestens seit der Reform des Arbeitslosengelds 2 und des Sozialhilferechts (Hartz 4) müssen bekanntlich alle Empfänger dieser Leistungen jegliche Einkünfte (tatsächlich auch Cent-Beträge etwa vom Sparbuch) dem Amt offenlegen und unaufgefordert mitteilen. Ab einer gewissen Höhe (in der Regel bei einer Einzelperson 99 €) werden diese Einkünfte hundertprozentig mit den laufenden Leistungen bzw. der Zahlung für den nächsten Monat verrechnet, d.h. es wird also die nächste laufende Zahlung entsprechend gekürzt.
Ein besonders bizarres Beispiel dieser Art habe ich in der vorigen Woche aus dem Kreis Pinneberg erfahren.
Da wohnt nämlich jetzt ein junger Mann aus Hamburg der mir über verschiedene Hilfsorganisationen seit Jahren bekannt ist weil ich dort hin und wieder aushelfe bzw. die anderweitig unterstütze (u.a. der sogenannte Mitternachtsbus und weitere Hilfsstellen für Obdachlose und Arme).
Der Mensch war in Hamburg längere Zeit obdachlos und fand dort durch verschiedene nichtstaatliche Hilfen (Diakonie, Heilsarmee, private) immerhin eine neue Wohnung und eine stabile Betreuung. Er ist aber - wen wundert`s - weiterhin arbeitslos, bekommt also Leistungen nach Hartz 4.
Nachdem er verdammt wenige andere Möglichkeiten hat (u.a. liegen auch noch einige besondere Handicaps bei ihm vor) bessert er dieses schmale Geld seit längerem durch Flaschensammeln, hauptsächlich in der Hamburger S-Bahn auf. Diese Nebentätigkeit hat er denn auch tatsächlich pflichtgemäß bei der Pinneberger ARGE angemeldet und belegt denen sogar jeden Monat so gut es geht mit Hilfe der Pfand-Kassenbons seine Einnahmen aus diesem grandiosen Job. Im Juni hat er nun dummerweise dabei diese magische 100-€-Grenze durchbrochen. Wenn man überlegt wieviele Buddeln jemand dafür gesammelt haben muss dann verdient das ja eigentlich sogar schon einigen Respekt, finde ich jedenfalls.
Für die ARGE des Kreises Pinneberg bedeutet das allerdings logisch nur eines, nämlich ihm seine Juli-Bezüge um bummelig 20 € zu kürzen, akkurat um den Betrag nämlich, der über 99 € liegt.
Warum das nicht nur kleinlich sondern eine ausgesprochene Milchmädchenrechnung ist ?
Ganz einfach : Für das Sammeln und den legalen Aufenthalt in der Bahn braucht der gute Mann eine Fahrkarte für den Hamburger Verkehrsverbund HVV. Die allerbilligste Variante davon die auch für Pinneberg paßt ist gerade zum 1.7. um drei Euro teurer geworden, kostet ihn also nunmehr jeden Monat 46,50 €. In Hamburg würde er davon auf Antrag bei der ARGE immerhin noch einen "Sozialticket"-Zuschuss von 5 € bekommen, in Pinneberg gibt es nicht einmal das. Der Regelsatz der Hartz4-Leistungen enthält nur bummelige 20 € Nahverkehrsaufwendungen.
Stellungnahme der ARGE dazu : Die Monatskarte sei halt sein Privatvergnügen, die müsste er ja nicht haben...
Aber selbstverständlich ist die komplette Anrechnung eines jeglichen Einkommens auf die durch solche Sozialschmarotzer abgegriffenen Leistungen vollkommen in Ordnung so
