Nichtraucher per Gesetz
Das ist nur ein Beispiel dafür, dass die Entscheidung der Ministerpräsidenten mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren ist. Frau Klever hat selbstverständlich eine behördliche Genehmigung für ihren Laden, die weiterhin besteht und theoretisch erst aufgehoben werden müsste. Das ist aber nach dem Gaststättengesetz nicht vorgesehen, ausser, der Gastwirt lässt sich etwas zuschulden kommen. Folglich hat der Staat keine Möglichkeit, die gültige Konzession zu entziehen.Nürnberg/München (ddp-bay). Christine Klever ist entsetzt. Vor gut einem Jahr eröffnete sie am Nürnberger Hauptmarkt die «Casa del Habano», ein Refugium für Zigarrenraucher auf zwei Etagen. Gäste können nicht nur aus unzähligen Zigarren aus Kuba und der restlichen Welt wählen, zu Whiskey oder Rum können die Tabakprodukte auch direkt vor Ort genossen werden. Das am Freitag vom bayerischen Kabinett beschlossene Gesetz zum Schutz von Nichtrauchern traf sie deshalb wie ein Schlag. Denn es sieht unter anderem ein weitgehendes Rauchverbot in der gesamten Gastronomie vor, also auch in Zigarren-Bars. «Das ist einfach nur furchtbar», sagt Klever.
http://de.news.yahoo.com/24032007/336/l ... raquo.html
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
ich glaube, Otto meint im übertragenen sinne die "existenzgrundlage"! 
sprich: wenn man bei ihr nicht mehr rauchen darf, hat sich der laden erledigt!
...

...ist ja schliesslich kein "coffee-shop", der, wenn man Stefan Raab glauben darf, jede menge prominenter gäste hätte!
http://www.youtube.com/watch?v=gz9zf5ZIfnE
http://www.youtube.com/watch?v=dFDPCcp- ... ed&search=
sprich: wenn man bei ihr nicht mehr rauchen darf, hat sich der laden erledigt!
...ist ja schliesslich kein "coffee-shop", der, wenn man Stefan Raab glauben darf, jede menge prominenter gäste hätte!
seid nett zu einander!
down under
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Den übertragenen Sinn sehe ich auch. In der Konzession wird aber wohl kaum festgehalten sein, daß das Rauchen garantiert wird. Dort geht es stets nur um Trinken oder Essen.
Daß der Vertrauensschutz verletzt wird, ist aber denkbar. Dabei müßte man aber auch bedenken, daß Änderungen bei den Raucherregeln schon länger absehbar waren. Zwar nicht in der Form aber dennoch schon vor einem Jahr. Aber vielleicht heißt es ja auch dieses Mal wie so oft: Keine Regel ohne Ausnahme. Wer käme dafür eher in Frage als dieser spezielle Fall?
Daß der Vertrauensschutz verletzt wird, ist aber denkbar. Dabei müßte man aber auch bedenken, daß Änderungen bei den Raucherregeln schon länger absehbar waren. Zwar nicht in der Form aber dennoch schon vor einem Jahr. Aber vielleicht heißt es ja auch dieses Mal wie so oft: Keine Regel ohne Ausnahme. Wer käme dafür eher in Frage als dieser spezielle Fall?
Na was macht die Behörde denn, wenn da weiterhin geraucht wird?jr hat geschrieben:Wo steht, daß ihr die Konzession entzogen werden soll?
Die Konzession entziehen, weil die Betreiberin dadurch, dass da weiterhin geraucht wird, mithin also gegen ein Gesetz verstossen wird, kund tut, dass sie nicht die nötige, vom Gaststättenrecht verlangte Zuverlässigkeit hat, ein Lokal zu führen.
Der Beschluss der Ministerpräsidenten, auch "Nichtraucher–Scharia" genannt, ist schlicht grundgesetzwidrig und braucht von niemandem beachtetet zu werden.
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"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
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Wenn überall dort, wo der Betreiber Rauchern das Weiterrauchen ermöglichen will, ganz legal abgetrennte Bereiche dafür eingerichtet werden dürfen, dann sollte sich auch für den geschilderten Fall eine Möglichkeit ergeben.
Ich kann mir sogar gut vorstellen, daß sich im Sinne der niedersächsischen Überlegungen hier und da diejenigen durchsetzen, denen einfach nur eine explizite Ausschilderung einer Kneipe als Raucherkneipe ausreicht.
Ein Flickenteppich im ganzen Land wäre gerade in diesem Fall eine gute Möglichkeit, die unterschiedlichen Arten von Ausschilderungen auf ihre Auswirkungen hin zu beurteilen.
Grundgesetzwidrig ist vor allem der jetzige Zustand, der eine sanktionslose Verletzung der Rechte nach Artikel 2 ermöglicht. Das gilt überall dort, wo Nichtraucher sich aus allen möglichen Gründen aufhalten müssen und den Beeinträchtigungen nicht entgehen können. Das ist in allen öffentlichen Gebäuden der Fall sowie dort, wo Arbeitnehmer ihre Arbeit nur verrichten können, indem sie sich Rauch aussetzen.
Ich kann mir sogar gut vorstellen, daß sich im Sinne der niedersächsischen Überlegungen hier und da diejenigen durchsetzen, denen einfach nur eine explizite Ausschilderung einer Kneipe als Raucherkneipe ausreicht.
Ein Flickenteppich im ganzen Land wäre gerade in diesem Fall eine gute Möglichkeit, die unterschiedlichen Arten von Ausschilderungen auf ihre Auswirkungen hin zu beurteilen.
Grundgesetzwidrig ist vor allem der jetzige Zustand, der eine sanktionslose Verletzung der Rechte nach Artikel 2 ermöglicht. Das gilt überall dort, wo Nichtraucher sich aus allen möglichen Gründen aufhalten müssen und den Beeinträchtigungen nicht entgehen können. Das ist in allen öffentlichen Gebäuden der Fall sowie dort, wo Arbeitnehmer ihre Arbeit nur verrichten können, indem sie sich Rauch aussetzen.
Hier gibt es schlicht keinen Bedarf für einen Nichtraucherbereich. Hier werden keine Rechte von Nichtrauchern verletzt. Hier arbeitet niemand, der nicht wusste, worauf er sich einlässt.«Casa del Habano», ein Refugium für Zigarrenraucher auf zwei Etagen.
Die Opfer des neuen Gesetzes werden neben einigen tausend Arbeitsplätzen die Kinder sein, wenn jetzt wieder vermehrt "zuhause" geraucht wird. Toller Nichtraucherschutz!
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War nicht im Vorfeld die Rede davon, daß auch dort nicht mehr geraucht werden soll? Muß irgendwie im Gesetzgebungsverfahren verschwunden sein.Die Opfer des neuen Gesetzes werden neben einigen tausend Arbeitsplätzen die Kinder sein, wenn jetzt wieder vermehrt "zuhause" geraucht wird. Toller Nichtraucherschutz!
Das erscheint mir wenig glaubhaft. — mit welchem Recht wollte wohl der Staat in die Privatsphäre eingreifen?jr hat geschrieben:War nicht im Vorfeld die Rede davon, daß auch dort nicht mehr geraucht werden soll? Muß irgendwie im Gesetzgebungsverfahren verschwunden sein.Die Opfer des neuen Gesetzes werden neben einigen tausend Arbeitsplätzen die Kinder sein, wenn jetzt wieder vermehrt "zuhause" geraucht wird. Toller Nichtraucherschutz!
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das wäre in der tat die höhe!Otto hat geschrieben:... mit welchem Recht wollte wohl der Staat in die Privatsphäre eingreifen?
unvorstellbar!
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Aber ein guter!wolli hat geschrieben:ich hoffe, das ist nur ein aprilscherz!![]()
http://www.derinnenspiegel.de/taxinews/ ... ertaxi.php
So einen Aschenbecher habe ich ja lange nicht mehr gesehen!
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Jungs, ab 1. September bin ich arbeitslos.
Zuletzt geändert von Otto am 26.05.2007, 14:09, insgesamt 3-mal geändert.
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Nein, Ärger mit dem rauchenden Fahrgast hatte ich noch nie. Es sind immer die Nichtraucher, die sich als intolerant, kleingeistig und faschistoid darstellen.
Wer bei mir im Taxi rauchen möchte, darf das auch weiterhin. Ich bin ja nicht der Büttel, der andere Leute erziehen will.
Wer bei mir im Taxi rauchen möchte, darf das auch weiterhin. Ich bin ja nicht der Büttel, der andere Leute erziehen will.
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