driving pingu hat geschrieben:Eine Höchsthaftzeit habe ich immer noch nirgendwo gefunden.
Fargwürdig ist die Praxis, die Linken versauern zu lassen allemal. Aber nach geltendem recht wohl kaum ungesetzlich.
Es heißt lebenslang, nicht maximal 24 Jahre.
Der - zumindest für Juristen - simple Punkt ist :
Es gibt ein Urteil ("lebenslänglich") und es gibt eine gesetzliche Regelung der Strafvollstreckung.
Für die praktische Ausgestaltung des letzteren gibt`s abgesehen vom Gnadenrecht (Köhler)
die Zuständigkeit der sogenannten Strafvollstreckungskammern bei den zuständigen Gerichten.
Auch die aber haben nach Recht und Gesetz und innerhalb eines bestimmten Rahmens zu entscheiden -
nicht zuletzt unterliegen ihre Entscheidungen/Urteile aus gutem Grund im Streitfall ebenfalls gerichtlicher Überprüfung,
zumindest ist das theoretisch so und es muss auch so sein.
Nicht zuletzt gibt es dazu eine ständige Rechtsprechung, also aktuelle Urteile zur konkreten Auslegung der Gesetze.
driving pingu hat geschrieben:Wobei man doch bei jemandem der nicht bereut eben durchaus eine Wiederholungsgefahr sehen kann.
Was man nicht bereut, wird man wohl gutfinden, was man gut findet, tut man wieder.
Zum Glück kommt es in einem Rechtsstaat nicht darauf an was "man" glaubt sehen zu können.
Auch über die Frage der "besonderen Schwere der Tat" und mithin indirekt die Frage der Sicherheitsverwahrung
entscheiden Gerichte; nämlich zunächst die Strafkammer im Urteil und dann eben die Strafvollstreckungskammer.
Eine "Wiederholungsgefahr" muss nicht nur irgendwie unterstellt werden sondern es bedarf schon eines Beweises,
auch wenn es sich dabei mit sogenannten Gutachten um eine der fragwürdigsten Grauzonen der Justiz handelt.
Selbst die Bundesanwaltschaft, also die Anklagebehörde, befürwortet aber die Freilassung, so what ?
Unklar sind derzeit nur noch der konkrete Weg - Begnadigung durch Köhler oder Entscheidung der Strafvollstreckungskammer -
und der genaue Zeitpunkt; in nächster Zeit oder in spätestens zwei Jahren.
Freikommen werden Klar und Mohnhaupt offenbar so oder so demnächst.
Und das ist auch nur gut so.
Hat eigentlich im Falle der Prozesse gegen Ackermann, Hartz, Kohl, Lambsdorf o.ä. die Frage der Wiederholungsgefahr eine Rolle gespielt 
Die RAF und die "Bewegung 2.Juni" bestehen nicht mehr - die Deutsche Bank, Siemens, die CDU/CSU u.a. schon.
Die letzteren halte ich von den Beweggründen ihres Handelns her für bedeutend gefährlicher für unsere Gesellschaft und die Menschheit
