Blaulicht fahrten in Oldenburg
Blaulicht fahrten in Oldenburg
sonderrechte der polizei in Oldenburg mit Blaulicht und bei ROT über die ampelkreutzung fahren allerdings ohne martinshorn
Der § 35 ist in oldenburg nicht gültig oder ???????
Das Sonderrecht mit dem Gebot nach StVO § 38 Abs 1 S 2, freie Bahn zu schaffen, darf der Fahrer eines Einsatzfahrzeugs nur in Anspruch nehmen, wenn er beide Sondersignale, also Blaulicht und Martinshorn in Betrieb gesetzt hat. Das Blaulicht begründet keinen Vorrang, sondern mahnt die anderen Verkehrsteilnehmer nur zu gesteigerter Aufmerksamkeit.
Der Fahrer eines nur mit Blaulicht fahrenden Einsatzfahrzeugs hat grundsätzlich bei rotem Ampellicht anzuhalten und den Verkehrsteilnehmern, die bei grünem Ampellicht in die Kreuzung eingefahren sind, Vorfahrt zu gewähren. Fährt er während der Rotlichtphase in die Kreuzung ein, ist er verpflichtet, sich darauf einzurichten, daß jederzeit der Querverkehr wegen des dort grünen Ampellichts ungebremst in der Kreuzung einfahren werde. Aus der Verlangsamung eines herannahenden bevorrechtigten Fahrzeugs ist keineswegs zu schließen, daß dieses dem Einsatzfahrzeug wegen des Blaulichts die Durchfahrt ermöglichen wolle.
Der § 35 ist in oldenburg nicht gültig oder ???????
Das Sonderrecht mit dem Gebot nach StVO § 38 Abs 1 S 2, freie Bahn zu schaffen, darf der Fahrer eines Einsatzfahrzeugs nur in Anspruch nehmen, wenn er beide Sondersignale, also Blaulicht und Martinshorn in Betrieb gesetzt hat. Das Blaulicht begründet keinen Vorrang, sondern mahnt die anderen Verkehrsteilnehmer nur zu gesteigerter Aufmerksamkeit.
Der Fahrer eines nur mit Blaulicht fahrenden Einsatzfahrzeugs hat grundsätzlich bei rotem Ampellicht anzuhalten und den Verkehrsteilnehmern, die bei grünem Ampellicht in die Kreuzung eingefahren sind, Vorfahrt zu gewähren. Fährt er während der Rotlichtphase in die Kreuzung ein, ist er verpflichtet, sich darauf einzurichten, daß jederzeit der Querverkehr wegen des dort grünen Ampellichts ungebremst in der Kreuzung einfahren werde. Aus der Verlangsamung eines herannahenden bevorrechtigten Fahrzeugs ist keineswegs zu schließen, daß dieses dem Einsatzfahrzeug wegen des Blaulichts die Durchfahrt ermöglichen wolle.
- Red Warrior
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noch ein paarlinks
http://morgenpost.berlin1.de/content/20 ... 38817.html
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,354698,00.html
http://www.rtvp.de/news-20050510-streif ... e-256.html
http://www.123recht.net/article.asp?a=1 ... unfall&p=1
Verkehrsregeln
Auch Rettungsfahrer müssen sich bei Blaulichtfahrten grundsätzlich an die Verkehrsregeln halten. Verstößt ein Fahrer gegen Vorschriften mit der Folge eines Unfalls, verringert sich der Schadenersatzanspruch.
Die Richter vertreten die Meinung, der Fahrer hat sich grob fahrlässig verhalten, als er sich nicht ausreichend vergewissert hat, dass andere Verkehrsteilnehmer sein Vorrecht erkannt hat. Den Beteuerungen des Fahrers, er sei langsam gefahren, schenkten die Richter keinen Glauben. Laut Beweisaufnahme ist er mit Tempo 57 ungebremst über die rote Ampel gefahren.
LG Oldenburg; Az.: 5 O 2941/04
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,354698,00.html
http://www.rtvp.de/news-20050510-streif ... e-256.html
http://www.123recht.net/article.asp?a=1 ... unfall&p=1
Verkehrsregeln
Auch Rettungsfahrer müssen sich bei Blaulichtfahrten grundsätzlich an die Verkehrsregeln halten. Verstößt ein Fahrer gegen Vorschriften mit der Folge eines Unfalls, verringert sich der Schadenersatzanspruch.
Die Richter vertreten die Meinung, der Fahrer hat sich grob fahrlässig verhalten, als er sich nicht ausreichend vergewissert hat, dass andere Verkehrsteilnehmer sein Vorrecht erkannt hat. Den Beteuerungen des Fahrers, er sei langsam gefahren, schenkten die Richter keinen Glauben. Laut Beweisaufnahme ist er mit Tempo 57 ungebremst über die rote Ampel gefahren.
LG Oldenburg; Az.: 5 O 2941/04
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ist doch ein guter richtwert, oder?Auch bei Blaulichtfahrten gelten Limits: Die Beamten dürfen nicht schneller als 50 Prozent über der erlaubten Geschwindigkeit fahren.
In einer Tempo-50-Zone ist also Tempo 75 erlaubt.
http://www.abendblatt.de/daten/2005/05/07/430428.html
Red
man soll die squaw nicht vor dem morgen loben
man soll die squaw nicht vor dem morgen loben
-
Günni
Ihr habt ja Recht, mit der theoretischen Seite der Blaulichtfahrten.
Ich bitte aber einmal zu bedenken, dass es auch die taktische Seite bei Blaulichtfahrten gibt. Wenn man z.B. zu einem Banküberfall oder einem Raub mit Martinshorn angebügelt kommt, speziell in der Innenstadt, dann hört man den Wagen schon 5 Km vorher und die Täter sind weg oder aber im schlimmsten Fall ändert sich die eigendliche Lage zu einer Geiselnahme oder ähnlichem.
Deshalb schalten die Jungs das Horn meistens vorher aus.
Schätze, jeder von Euch Fahrern ist dankbar, wenn in einer Notsituation die Polizei fix erscheint und Euch den Täter vom Hals schafft. Stellt Euch mal vor, wie der reagiert, wenn der den Wagen schon von weitem hört. Unschöner Gedanke. Somit gäbe es zumindest einen Grund, warum die Oldenburger Polizei teilweise ohne Horn bügelt.
Ich bitte aber einmal zu bedenken, dass es auch die taktische Seite bei Blaulichtfahrten gibt. Wenn man z.B. zu einem Banküberfall oder einem Raub mit Martinshorn angebügelt kommt, speziell in der Innenstadt, dann hört man den Wagen schon 5 Km vorher und die Täter sind weg oder aber im schlimmsten Fall ändert sich die eigendliche Lage zu einer Geiselnahme oder ähnlichem.
Deshalb schalten die Jungs das Horn meistens vorher aus.
Schätze, jeder von Euch Fahrern ist dankbar, wenn in einer Notsituation die Polizei fix erscheint und Euch den Täter vom Hals schafft. Stellt Euch mal vor, wie der reagiert, wenn der den Wagen schon von weitem hört. Unschöner Gedanke. Somit gäbe es zumindest einen Grund, warum die Oldenburger Polizei teilweise ohne Horn bügelt.
dein einwand ist natürlich richtig, und von den meisten von uns sicherlich nachvollziehbar, Günni!
alles eine frage der "angemessenheit" und "vernunft"!
die sollte man aber auch von der anderen seite erwarten dürfen, anstatt unseren nachtschichtkollegen ihrer "pflichterfüllung" am waffenplatz unnötigerweise in die quere zu kommen!
alles eine frage der "angemessenheit" und "vernunft"!
die sollte man aber auch von der anderen seite erwarten dürfen, anstatt unseren nachtschichtkollegen ihrer "pflichterfüllung" am waffenplatz unnötigerweise in die quere zu kommen!
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Querulant
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Querulant
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Querulant
Glaube nicht, daß die das zu würdigen wissen.aber ich zwinge mich darüber zu "stehen", statt darüber zu fahren
@ Günni
Klare Sache - ich bin voll auf Deiner Seite. Wer mal eine Zeit lang neben einer Hauptanfahrtstrecke für Einsatzfahrten gearbeitet hat, weiß es zu würdigen, wenn die Tröte so oft wie es irgendwie geht, ausgeschaltet bleibt. Ich habe persöhnlich auch noch nie eine gefährliche Verkehrssituation erlebt, die aus einer Einsatzfahrt resultierte.
Behinderungen - vermeidbare zumindest - die kommen auch im normalen Alltagsverkehr zustande - warum sie der Polizei höher anrechnen als dem Sonntagsfahrer.
wohl wahr!Behinderungen - vermeidbare zumindest - die kommen auch im normalen Alltagsverkehr zustande - warum sie der Polizei höher anrechnen als dem Sonntagsfahrer.
man sollte sonntags laserpistolen im einsatz haben, die fahrer, die die erlaubte geschwindigkeit in gefährlicher weise unterschreiten, aus dem verkehr ziehen!
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Querulant