mister mister hat geschrieben:Vollkommen richtig, Ott. Bereitstellen ja aber bitte nur auf dafür gekennzeichneten Droschkenplätzen. Die durch Zeichen 229 der Straßenverkehrsordnung gekennzeichnet sind!
Bis weilen, gilt die Taxiordnung vom 03.07.1973 der Stadt Oldenburg. Die sagt Bereitstellen bitte nur auf Taxiständen und nicht illegal da wo du gerad Lust zu hast. Diese Erlaubnis der Genehmigungsbehörde liegt bis heute nicht vor!
Diese Erlaubnis brauche ich auch nicht! Wenn dort, wo Taxen regelmäßig benötigt werden, keine Taxistände eingerichtet sind, ist das ein Fehler der Behörde, die ihrer Pflicht nicht nachkommt.
Das ist genau der Unterschied zu Mietwagen, die zu ihrem Betriebssitz zurückzukehren haben.
Und ebenso, wie wir tolerieren, daß Mietwagen dort ausladen, wo ihre Fahrgäste das wünschen, haben alle Anderen zu tolerieren, daß Taxen ihre Kundschaft dort einladen, wo diese das wünscht. Und das ist im Prinzip ("Prinzip Taxi") eben überall.
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."