49,96,138 Betriebspflicht

Aktuelle Themen, die das Oldenburger Taxigewerbe bewegen

Benutzeravatar
Holgi
Beiträge: 1828
Registriert: 31.03.2006, 13:36
Wohnort: OL

Beitrag von Holgi »

...geringere Tarife?......
Wie bitte erklärst du mir die wirtschaftlichkeit eines Mietwagens, wenn ein Mietwagen den erhöhten Steuersatz von 16% und ein Taxi nur 7% bezahlen muß??? :? :!: :?:
Bild
Benutzeravatar
Otto
Beiträge: 19380
Registriert: 05.05.2004, 15:06
Wohnort: Oldenburg

Beitrag von Otto »

Holgi hat geschrieben:...geringere Tarife?......
Wie bitte erklärst du mir die wirtschaftlichkeit eines Mietwagens, wenn ein Mietwagen den erhöhten Steuersatz von 16% und ein Taxi nur 7% bezahlen muß??? :? :!: :?:
Das ist eine der großen Ungereimtheiten des Mietwagensystems.

Da werden der Kundschaft bessere Fahrzeuge, besseres Personal und geringere Preise versprochen, obwohl die Sache an sich schon steuerlich teurer ist.

Die Fünfer sind ja wohl an dieser Unmöglichkeit kaputt gegangen.

Irgend etwas kann da nicht hinhauen.
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.

"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"

"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
Gast

Beitrag von Gast »

ich kenne unsere tarife und die alten taxitarife, von daher kann ich ganz gut vergleichen. fragt mich nicht, wie mein chef sich über wasser halten kann, aber er kann es

und was die fünfer angeht: das hat doch meines wissens nach andere gründe...
Benutzeravatar
jr
Beiträge: 10038
Registriert: 05.04.2004, 08:06
Wohnort: Oldenburg

Beitrag von jr »

Die Betriebspflicht stammt aus einer Zeit, in der die Bevölkerung noch nicht annähernd so motorisiert war wie heute. Die Mobilität ist allein schon aus diesem Grund weitestgehend sichergestellt, zumindest aber in einem deutlich größeren Ausmaß als seinerzeit.

Dafür zu sorgen, daß stets zur richtigen Zeit an der richtigen Stelle genügend Taxen zur Verfügung stehen, kann zudem nicht wirklich das Problem sein, wenn die Taxen sich dauerhaft die Reifen platt stehen. In den großen Städten (und ausnahmsweise zähle ich Oldenburg dazu) gibt es keinen Grund, die Betriebspflichterfüllung für die Erteilung oder Verlängerungen von Genehmigungen zum Thema zu machen. Eine Grenze hier sehe ich nur, wenn jemand eine Genehmigung besitzt und sie ohne entsprechende Befreiung dauerhaft nicht einsetzt.

Nicht ganz so irrelevant wie in OL ist das Thema Betriebspflicht dort, wo die Versorgung der Bevölkerung tatsächlich gefährdet ist: Auf dem Land. Dort kann es schon mal passieren, daß man nachts auch auf Bestellung keine Taxe bekommt. Darüber hat es z.B. in den neuen Bundesländern immer mal wieder Klagen gegeben, die die örtliche Presse natürlich zu großen Fragezeichen verarbeitet hat. Den Unternehmern müßte man dann klar sagen: Wenn ihr das nicht auf die Reihe bekommt, dann tauscht eure Taxe gegen einen Mietwagen um. Das würde zwar der Durchsetzung von Rechtsnormen helfen, jedoch nicht den - verhinderten - Fahrgästen. Also findet sich hier und da schon mal in einer Taxiordnung eine pauschale Befreiung von der Betriebspflicht für nachfragearme Zeiten oder die Vorschrift, daß nur bis zum frühen Abend eingegangene VBs abgearbeitet werden müssen.

Der Plan der Oldenburger Stadtverwaltung, in der erneuerten Taxiordnung den Dienstplan-Passus abzuschaffen, geht in die richtige Richtung. Er ist nicht mehr zeitgemäß.
Gesperrt