Man hört in letzter Zeit recht oft, daß die Busse zu früh abfahren und die Leute dann wie doof dastehen, obwohl sie pünktlich bei der Haltestelle waren.wolli hat geschrieben:...und mir bringen sie z.b. sonntag-vormittags sogar welches, weil sie eben nicht richtig funktionieren!mister mister hat geschrieben: Naja unseres ist nicht vernünftig, aber es gehört dazu lass sie doch fahren mir nehmen sie kein Geld wech..
Ich habe Post bekommen... sehr Intressant!
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
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Gast
das ist vollkommen richtig, aber mir scheißegalE.c hat geschrieben: soweit ich es weiss ist der bahnhofsvorplatz eine Fußgängerzone und Mietwagen dürfen dort nicht ausladen
ich liefere meine fahrgäste DIREKT vor dem haupteingang ab - vor allem, wenn sie gehbehindert sind und/oder schweres gepäck haben. sollte ich eines tages mal ein ticket bekommen sollte, so ist mir das total wurscht
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Ulli
Querulant:
>sollte ich eines tages mal ein ticket bekommen sollte, so ist mir das total wurscht<
Wenn Du da mal nicht irrst.
Die Tickets vom Ordnungsamt beispielsweise können richtig teuer für dich werden, spätestens dann, wenn Du als Wiederholungstäter auffällig geworden bist.
Dann könntest Du ganz schnell als unbelehrbar zur Verantwortung gezogen werden.
Das hätte zur Folge, dass Du zur MPU musst, um zu prüfen, ob Du charakterlich geeignet bist, gewerblich Personen zu befördern.


>sollte ich eines tages mal ein ticket bekommen sollte, so ist mir das total wurscht<
Wenn Du da mal nicht irrst.
Die Tickets vom Ordnungsamt beispielsweise können richtig teuer für dich werden, spätestens dann, wenn Du als Wiederholungstäter auffällig geworden bist.
Dann könntest Du ganz schnell als unbelehrbar zur Verantwortung gezogen werden.
Das hätte zur Folge, dass Du zur MPU musst, um zu prüfen, ob Du charakterlich geeignet bist, gewerblich Personen zu befördern.


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Gast
ich bin nun mal im personenbeförderungsgewerbe und da gehört es einfach für mich dazu, daß ich meine kunden direkt an ihr gewünschtes ziel bringe
hin und wieder halten mich auch mal die grünen an, wenn ich jemanden in der fzg anliefern muß und bisher kam ich jedesmal mit der o.g. aussage durch
und den führerschein kann man mir eh nicht abnehmen, ich hab nämlich garkeinen
hin und wieder halten mich auch mal die grünen an, wenn ich jemanden in der fzg anliefern muß und bisher kam ich jedesmal mit der o.g. aussage durch
und den führerschein kann man mir eh nicht abnehmen, ich hab nämlich garkeinen
Und das ist auch völlig ok so. Hatscher und alle anderen fahren ja auch den Waffenplatz an, als gäbe es keine neue Regelung.Querulant hat geschrieben: ich bin nun mal im personenbeförderungsgewerbe und da gehört es einfach für mich dazu, daß ich meine kunden direkt an ihr gewünschtes ziel bringe
Die Grünen sind jetzt zunehmend schwarz und sehen aus wie Cops in Bushland.Querulant hat geschrieben:hin und wieder halten mich auch mal die grünen an, wenn ich jemanden in der fzg anliefern muß und bisher kam ich jedesmal mit der o.g. aussage durch
So will ich dich hören!Querulant hat geschrieben:und den führerschein kann man mir eh nicht abnehmen, ich hab nämlich gar keinen
Zuletzt geändert von Otto am 22.05.2006, 15:02, insgesamt 1-mal geändert.
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und das ist auch gut so, Sven!Querulant hat geschrieben:das ist vollkommen richtig, aber mir scheißegalE.c hat geschrieben: soweit ich es weiss ist der bahnhofsvorplatz eine Fußgängerzone und Mietwagen dürfen dort nicht ausladen
ich liefere meine fahrgäste DIREKT vor dem haupteingang ab - vor allem, wenn sie gehbehindert sind und/oder schweres gepäck haben.
diesbezüglich sollte man die kirche mal wirklich im dorf lassen!
ganz anders sieht das mit den nächtlichen problemen mit mietwagen in der innenstadt aus!
man sollte schon differenzieren können!
seid nett zu einander!
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driving pingu
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Ja eigentlich schon... Aber so wie ich gehört habe, ist das ein wenig überholt und sie dürfen, für die vier grpßen Discotheken Fahrgäste in die Innenstadt fahren und auch dort wieder abholen...
Mh ich möcht unbedingt mal wissen, was wirklich auf dieser Genehmigung steht.
Meines wissens nach, steht das ding auf wackligen Beinen wenn man mal die BoKraft liest..
Mh ich möcht unbedingt mal wissen, was wirklich auf dieser Genehmigung steht.
Meines wissens nach, steht das ding auf wackligen Beinen wenn man mal die BoKraft liest..
Der Pessimist sieht das Dunkle im Tunnel.
Der Optimist sieht das Licht am Ende des Tunnels.
Der Realist sieht im Tunnel einen Zug kommen.
Der Zugführer sieht die 3 ***, die auf den Gleisen sitzen...
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Wenn sie dürfen...Wer Rechte hat, hat doch auch Pflichten.mister mister hat geschrieben:Ja eigentlich schon... Aber so wie ich gehört habe, ist das ein wenig überholt und sie dürfen, für die vier grpßen Discotheken Fahrgäste in die Innenstadt fahren und auch dort wieder abholen...
Mh ich möcht unbedingt mal wissen, was wirklich auf dieser Genehmigung steht.
Meines wissens nach, steht das ding auf wackligen Beinen wenn man mal die BoKraft liest..
Welche besonderen Pflichten hat Hatscher?
Humor ist, wenn man trotzdem lacht
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Sie stehen in Kooperation mit den Discotheken mit dem Slogan "Frauen haben Vorfahrt"..
Nun aber gibt es ja das Frauenmobil schon etwas länger nicht mehr.
Eigentlich müßte die Genehmigung somit erlöschen, weil die Stadt das Frauenmobil nicht mehr Finanziell unterstützt.
Vorm Gesetzt ist ein Mietwagen gleich wie ein PKW.
Somit denke ich das es schwierig wird einem "PKW" eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen, das das befahren einer Fußgängerzone zu gewerblichen zwecken erlaubt.
Mich würde zu gerne interessieren, was unsere Rechtssprechung dazu sagen würde..
Nun aber gibt es ja das Frauenmobil schon etwas länger nicht mehr.
Eigentlich müßte die Genehmigung somit erlöschen, weil die Stadt das Frauenmobil nicht mehr Finanziell unterstützt.
Vorm Gesetzt ist ein Mietwagen gleich wie ein PKW.
Somit denke ich das es schwierig wird einem "PKW" eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen, das das befahren einer Fußgängerzone zu gewerblichen zwecken erlaubt.
Mich würde zu gerne interessieren, was unsere Rechtssprechung dazu sagen würde..
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Die Genehmigung zum Anfahren verschiedener Discotheken in der Fuzo gab es nach Beendigung des offiziellen Frauenmobils. Die Stadt Oldenburg hat sich damals in der Presse sehr lobend über die Zusammenarbeit von Hatscher Mietwagen und den Discothekenbetreibern geäußert und auf diese Art und Weise wohl ihre Unterstütung für dieses Projekt angeboten.
- mister mister
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Normal ist das Nicht.
Ist ja sehr schön, wenn die Stadt Oldenburg sich über soetwas erfreut, aber mir geht es ja da rum, das die Stadt Ol. den Mietwagen H. Genehmigung erteilt, zum befahren der FGZ.
Das darf nicht sein! Aber ein Plus, sie machen keine illegale Bereitstellung in der FGZ.
Alles sehr lächerlich unser eins wird am Julius Samstags nacht des platzes verwiesen.
Mietwagen fahren munter in die FGZ.
Kollege Taxi wird in der Wallstr. aufgeschrieben bei Ausübung seiner Tätigkeit
in der Personenbeförderung.
Aber Mietwagen dürfen in die FGZ. fahren..
Amen.
Ist ja sehr schön, wenn die Stadt Oldenburg sich über soetwas erfreut, aber mir geht es ja da rum, das die Stadt Ol. den Mietwagen H. Genehmigung erteilt, zum befahren der FGZ.
Das darf nicht sein! Aber ein Plus, sie machen keine illegale Bereitstellung in der FGZ.
Alles sehr lächerlich unser eins wird am Julius Samstags nacht des platzes verwiesen.
Mietwagen fahren munter in die FGZ.
Kollege Taxi wird in der Wallstr. aufgeschrieben bei Ausübung seiner Tätigkeit
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Aber Mietwagen dürfen in die FGZ. fahren..
Amen.
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Der Optimist sieht das Licht am Ende des Tunnels.
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Alles unlauterer Wettbewerb.Gerald hat geschrieben:Die Genehmigung zum Anfahren verschiedener Discotheken in der Fuzo gab es nach Beendigung des offiziellen Frauenmobils. Die Stadt Oldenburg hat sich damals in der Presse sehr lobend über die Zusammenarbeit von Hatscher Mietwagen und den Discothekenbetreibern geäußert und auf diese Art und Weise wohl ihre Unterstütung für dieses Projekt angeboten.
Einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung würde die Genehmigung nicht standhalten, wenn einer . . . ja, wenn einer der großen Chefs mal aufmucken würde.
Zuletzt geändert von Otto am 22.05.2006, 15:06, insgesamt 1-mal geändert.
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
- mister mister
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Steht da nicht Taxi und Lieferverkehr frei.
Bestimmt wird da bald stehen Mietwagen und Lieferverkehr frei.
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Der Pessimist sieht das Dunkle im Tunnel.
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§ 13 Absatz 4 Personenbeförderungsgesetz lautet:
Beim Verkehr mit Taxen ist die Genehmigung zu versagen,wenn die öffentlichen Verkehrsinteressen dadurch beeinträchtigt werden,daß
durch die Ausübung des beantragten Verkehrs das örtliche Taxengewerbe
in seiner Funktionsfähigkeit bedroht wird.Hierbei sind für den Bezirk der
Genehmigungsbehörde insbesondere zu berücksichtigen
1. die Nachfrage nach Beförderungsaufträgen
2.die Taxendichte
3.die Entwicklung der Ertragslage-und Kostenlage unter Einbeziehung
der Einsatzzeit
4.die Anzahl und Ursachen der Geschäftsaufgaben.
Zur Feststellung der Auswirkungen früher erteilter Genehmigungen auf die
öffentlichen Verkehrsinteressen soll die Genehmigungsbehörde vor der
Entscheidung über neue Anträge einen Beobachtungszeitraum einschalten.
Der Beobachtungszeitraum soll höchstens ein Jahr seit der letzten Erteilung einer Genehmigung betragen.
ich denke es gibt genug taxen, die den hiesigen beförderungsaufträgen genügen könnten!
da braucht es keine mietwagen!

Beim Verkehr mit Taxen ist die Genehmigung zu versagen,wenn die öffentlichen Verkehrsinteressen dadurch beeinträchtigt werden,daß
durch die Ausübung des beantragten Verkehrs das örtliche Taxengewerbe
in seiner Funktionsfähigkeit bedroht wird.Hierbei sind für den Bezirk der
Genehmigungsbehörde insbesondere zu berücksichtigen
1. die Nachfrage nach Beförderungsaufträgen
2.die Taxendichte
3.die Entwicklung der Ertragslage-und Kostenlage unter Einbeziehung
der Einsatzzeit
4.die Anzahl und Ursachen der Geschäftsaufgaben.
Zur Feststellung der Auswirkungen früher erteilter Genehmigungen auf die
öffentlichen Verkehrsinteressen soll die Genehmigungsbehörde vor der
Entscheidung über neue Anträge einen Beobachtungszeitraum einschalten.
Der Beobachtungszeitraum soll höchstens ein Jahr seit der letzten Erteilung einer Genehmigung betragen.
ich denke es gibt genug taxen, die den hiesigen beförderungsaufträgen genügen könnten!
da braucht es keine mietwagen!
seid nett zu einander!
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Gast
du meinst sicherlich das "wildern", was einige taxifahrer genauso handhaben.wolli hat geschrieben: ganz anders sieht das mit den nächtlichen problemen mit mietwagen in der innenstadt aus!![]()
man sollte schon differenzieren können!![]()
..
was aber nicht sein kann, daß unsere fahrer von möchtegern-chefs meiner ehemaligen firma blockiert werden, wenn sie bestelltouren aus der fgz holen, seitens des taxifahrers die polizei gerufen wird ("der klaut mir mein brot") und die fahrgäste mit gewalt aus dem mietwagen gezogen werden.
soviel zum thema kirche im dorf...
liebe taxifahrer, wir mietwagenmuckel machen unsere arbeit genauso gut bzw schlecht wie ihr eure und ich bitte mal ganz pauschal BEIDE seiten, friedlich zu bleiben. wenn es zu streitigkeiten in der öffentlichkeit kommt (alles schon erlebt), verlieren dadurch beide parteien, da es fast immer ein unbeteiligter eventueller fahrgast mitbekommt. und damit schneiden wir uns doch nur in unsere eigene geldbörse

