Rotlichtverstoß am Bahnübergang?

Rechtsfragen rund um das Taxi
Gerald
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Rotlichtverstoß am Bahnübergang?

Beitrag von Gerald »

Im Kollegenkreis sprachen wir kürzlich über folgende Situation: Ist das Rotlicht an einem beschrankten Bahnübergang gleichzusetzten mit dem Rotlicht einer Verkehrsampel? Ist es also ein Rotlichtverstoß, wenn man - obwohl die Schranken noch längst nicht unten sind - da eben noch schnell rüberhuscht, obwohl es bereits fürchterlich "bimmelt" und das Rotlicht an ist? Wird das genauso geahndet wie ein qualifizierter Rotlichtverstoß an einer Keuzung?
Ich war überrascht, wie sehr die Meinungen bei uns "Superprofis" auseinandergingen.
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wolli
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Beitrag von wolli »

interessante frage, Gerald! :idea:

ich tendiere dazu, "dieses" rotlicht als ein reines warnsignal, das man allerdings tunlichst beachten sollte, zu betrachten! :wink:

interessant sind in diesem zusammenhang immer wieder die "verstörten" reaktionen der autofahrer, wenn sie auf der bremer heerstr. stadtauswärts mitten auf dem bahnübergang zum stehen kommen, weil jemand vor ihnen nach links in den leffersweg einbiegen will, der gegenverkehr es aber nicht zulässt, und im gleichen moment das akustische warnsignal losgeht! :shock: :lol:

gefährliche situation! :!: ...da gehört dringend eine durchgezogene linie hin! :idea: :evil: :!:
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Adler Auge
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Beitrag von Adler Auge »

rot ist rot , ich bleibe lieber stehen wenn es nach polizei riecht ,
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wolli
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Beitrag von wolli »

ich sogar ohne, Adler! 8) :wink:
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homer
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Beitrag von homer »

Das Ding scheint auch für Juristen ausgesprochen heikel zu sein, das Rotlicht
am Bahnübergang entspricht offenbar nicht automatisch einer roten Ampel was
die "Qualität" des Verstoßes angeht - ein Bußgeld gibt`s aber trotzdem.
Soweit ich mal rumgesucht habe sind das normal 50€ und drei Punkte.
Eine normale rote Ampel wäre glaube ich noch deutlich teurer, oder ?
Auf jeden Fall gibt es zu solchen Dingern auch schon einige Urteile, das ist
also auch schon öfter vor Gericht gegangen.
Nur per einfacher Internetrecherche ist es schwierig an solche Urteile zu gelangen -
die Herrschaften die solche Daten im Netz haben wollen sogar dafür meistens
honoriert werden und das sehe ich nun wieder nicht so ganz ein :wink:

homer
Wer sagt: hier herrscht Freiheit, der lügt, denn Freiheit herrscht nicht. (Erich Fried)

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wolli
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Beitrag von wolli »

aber interessant wäre es "grundsätzlich" schon! :idea: :wink:
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Otto
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Beitrag von Otto »

Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.

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Ulli

Beitrag von Ulli »

Otto hat geschrieben:http://www.radarforum.de/forum/index.ph ... f=7&t=3649&

Also, ich halt' lieber an.
Ich nicht...
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Adler Auge
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Beitrag von Adler Auge »

http://www.taxipress.de/taxipress/artikel.php?id=138

b) Bahnübergänge

Umfahren geschlossener (Halb-)Schranke – 450 Euro - 4 Punkte – 3 Monate Fahrverbot – (nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer – 225 Euro)

Bahnübergang trotz Blinklicht / bei sich senkender Schranke überquert – 150 Euro – 4 Punkte – 1 Monat Fahrverbot

wird ja ganz schön teuer , bekommt man eigentlich arbeitslosengeld oder eine sperzeit von arbeitsamt , wenn man sein führerschein abgeben muß und deswegen arbeitslos wird . glaube nicht das irgendein chef wenn zwangsurlaub abgelaufen ist jemand weiterbeschäftigt .
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Otto
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Beitrag von Otto »

Adler Auge hat geschrieben:http://www.taxipress.de/taxipress/artikel.php?id=138

b) Bahnübergänge

Umfahren geschlossener (Halb-)Schranke – 450 Euro - 4 Punkte – 3 Monate Fahrverbot – (nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer – 225 Euro)

Bahnübergang trotz Blinklicht / bei sich senkender Schranke überquert – 150 Euro – 4 Punkte – 1 Monat Fahrverbot

wird ja ganz schön teuer , bekommt man eigentlich arbeitslosengeld oder eine sperzeit von arbeitsamt , wenn man sein führerschein abgeben muß und deswegen arbeitslos wird . glaube nicht das irgendein chef wenn zwangsurlaub abgelaufen ist jemand weiterbeschäftigt .
Nein, eine Sperrzeit bekommst du nicht, wenn dein Chef dich feuert, weil du vier Wochen nicht kannst. Aber genau so wenig kann dir jemand das Arbeitslosengeld kürzen, wenn du es später wegen der damit verbundenen Gefahren ablehnst, wieder als Taxifahrer zu arbeiten.

Aber ein Bahnübergang ist ein Bahnübergang, und wer den nicht ernst nimmt, sollte auch besser keinen P–Schein haben und Personenbeförderung betreiben.
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Adler Auge
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Beitrag von Adler Auge »

Otto hat geschrieben:
Aber genau so wenig kann dir jemand das Arbeitslosengeld kürzen, wenn du es später wegen der damit verbundenen Gefahren ablehnst, wieder als Taxifahrer zu arbeiten.
dann könnte ich im grunde genommen selber kündigen ohne das ich eine sperzeit zu erwarten hätte , könnte denen ja sagen das ich unter angstzuständen leide ,bei gewissen personen --gut zu wissen--
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Otto
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Beitrag von Otto »

Adler Auge hat geschrieben:
Otto hat geschrieben:
Aber genau so wenig kann dir jemand das Arbeitslosengeld kürzen, wenn du es später wegen der damit verbundenen Gefahren ablehnst, wieder als Taxifahrer zu arbeiten.
dann könnte ich im grunde genommen selber kündigen ohne das ich eine sperzeit zu erwarten hätte , könnte denen ja sagen das ich unter angstzuständen leide ,bei gewissen personen --gut zu wissen--
Selbstverständlich, eine so gefahrengeneigte (und zudem noch so schlecht bezahlte) Tätigkeit kannst du jederzeit ablehnen.
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wolli
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Beitrag von wolli »

Otto hat geschrieben: Aber ein Bahnübergang ist ein Bahnübergang, und wer den nicht ernst nimmt, sollte auch besser keinen P–Schein haben und Personenbeförderung betreiben.
du sagst es, Ott! :!:
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mister mister
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Beitrag von mister mister »

Rot ist Rot ob Bahn oder Fußgängerampel...
Wer es nict beachtet muß Zahlen!
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Adler Auge
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Beitrag von Adler Auge »

mister mister hat geschrieben:Rot ist Rot ob Bahn oder Fußgängerampel...
Wer es nict beachtet muß Zahlen!
und was ist wenn es kein rotlicht gibt , bahnübergang stau ZB

wenn einer taub ist hört man noch nicht mal dieses grausame bimmeln
auch nicht wenn die musik im auto ähnlich klingt
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Otto
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Beitrag von Otto »

Adler Auge hat geschrieben:
mister mister hat geschrieben:Rot ist Rot ob Bahn oder Fußgängerampel...
Wer es nict beachtet muß Zahlen!
und was ist wenn es kein rotlicht gibt , bahnübergang stau ZB
Das ist aber keine Halbschranke.
Adler Auge hat geschrieben:wenn einer taub ist hört man noch nicht mal dieses grausame bimmeln
auch nicht wenn die musik im auto ähnlich klingt
Wer die Musik so laut anhat, hört dann eventuell die Engel singen . . .
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mister mister
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Beitrag von mister mister »

Jungs du mußt die Musik in einer Lautstärke im Fahrzeug haben, daß du den RTW hinter dir hörst, weil er gerad Sonderrechte hat und an dir vorbei möchte!!!
Genau so ist das mit der Bimmel an der Schranke Stau...
Die mußt du hören können und das kann man auch...
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wolli
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Beitrag von wolli »

mister mister hat geschrieben: Die mußt du hören können und das kann man auch...
...es sei denn, man trägt so ein albernes mützchen wie du, mister! :P :lol:
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Adler Auge
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Beitrag von Adler Auge »

mister mister hat geschrieben:Jungs du mußt die Musik in einer Lautstärke im Fahrzeug haben, daß du den RTW hinter dir hörst, weil er gerad Sonderrechte hat und an dir vorbei möchte!!!
Genau so ist das mit der Bimmel an der Schranke Stau...
Die mußt du hören können und das kann man auch...
@ mister
müssen gehörlose die führerschein haben und mit ein pkw unterwegs sind , musik leise drehen damit sie den rtw wagen hören können

blöde frage aber die könntes du mir doch auch beantworten
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Otto
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