Rotlichtverstoß am Bahnübergang?
Rotlichtverstoß am Bahnübergang?
Im Kollegenkreis sprachen wir kürzlich über folgende Situation: Ist das Rotlicht an einem beschrankten Bahnübergang gleichzusetzten mit dem Rotlicht einer Verkehrsampel? Ist es also ein Rotlichtverstoß, wenn man - obwohl die Schranken noch längst nicht unten sind - da eben noch schnell rüberhuscht, obwohl es bereits fürchterlich "bimmelt" und das Rotlicht an ist? Wird das genauso geahndet wie ein qualifizierter Rotlichtverstoß an einer Keuzung?
Ich war überrascht, wie sehr die Meinungen bei uns "Superprofis" auseinandergingen.
Ich war überrascht, wie sehr die Meinungen bei uns "Superprofis" auseinandergingen.
interessante frage, Gerald!
ich tendiere dazu, "dieses" rotlicht als ein reines warnsignal, das man allerdings tunlichst beachten sollte, zu betrachten!
interessant sind in diesem zusammenhang immer wieder die "verstörten" reaktionen der autofahrer, wenn sie auf der bremer heerstr. stadtauswärts mitten auf dem bahnübergang zum stehen kommen, weil jemand vor ihnen nach links in den leffersweg einbiegen will, der gegenverkehr es aber nicht zulässt, und im gleichen moment das akustische warnsignal losgeht!
gefährliche situation!
...da gehört dringend eine durchgezogene linie hin!

ich tendiere dazu, "dieses" rotlicht als ein reines warnsignal, das man allerdings tunlichst beachten sollte, zu betrachten!
interessant sind in diesem zusammenhang immer wieder die "verstörten" reaktionen der autofahrer, wenn sie auf der bremer heerstr. stadtauswärts mitten auf dem bahnübergang zum stehen kommen, weil jemand vor ihnen nach links in den leffersweg einbiegen will, der gegenverkehr es aber nicht zulässt, und im gleichen moment das akustische warnsignal losgeht!
gefährliche situation!
seid nett zu einander!
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- Adler Auge
- Beiträge: 1684
- Registriert: 11.06.2004, 22:44
Das Ding scheint auch für Juristen ausgesprochen heikel zu sein, das Rotlicht
am Bahnübergang entspricht offenbar nicht automatisch einer roten Ampel was
die "Qualität" des Verstoßes angeht - ein Bußgeld gibt`s aber trotzdem.
Soweit ich mal rumgesucht habe sind das normal 50€ und drei Punkte.
Eine normale rote Ampel wäre glaube ich noch deutlich teurer, oder ?
Auf jeden Fall gibt es zu solchen Dingern auch schon einige Urteile, das ist
also auch schon öfter vor Gericht gegangen.
Nur per einfacher Internetrecherche ist es schwierig an solche Urteile zu gelangen -
die Herrschaften die solche Daten im Netz haben wollen sogar dafür meistens
honoriert werden und das sehe ich nun wieder nicht so ganz ein
homer
am Bahnübergang entspricht offenbar nicht automatisch einer roten Ampel was
die "Qualität" des Verstoßes angeht - ein Bußgeld gibt`s aber trotzdem.
Soweit ich mal rumgesucht habe sind das normal 50€ und drei Punkte.
Eine normale rote Ampel wäre glaube ich noch deutlich teurer, oder ?
Auf jeden Fall gibt es zu solchen Dingern auch schon einige Urteile, das ist
also auch schon öfter vor Gericht gegangen.
Nur per einfacher Internetrecherche ist es schwierig an solche Urteile zu gelangen -
die Herrschaften die solche Daten im Netz haben wollen sogar dafür meistens
honoriert werden und das sehe ich nun wieder nicht so ganz ein
homer
Wer sagt: hier herrscht Freiheit, der lügt, denn Freiheit herrscht nicht. (Erich Fried)
Wo gibt`s Høgørøk-Øl ? - www.monochrome.com/hogorok
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-
Ulli
Ich nicht...Otto hat geschrieben:http://www.radarforum.de/forum/index.ph ... f=7&t=3649&
Also, ich halt' lieber an.

- Adler Auge
- Beiträge: 1684
- Registriert: 11.06.2004, 22:44
http://www.taxipress.de/taxipress/artikel.php?id=138
b) Bahnübergänge
Umfahren geschlossener (Halb-)Schranke – 450 Euro - 4 Punkte – 3 Monate Fahrverbot – (nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer – 225 Euro)
Bahnübergang trotz Blinklicht / bei sich senkender Schranke überquert – 150 Euro – 4 Punkte – 1 Monat Fahrverbot
wird ja ganz schön teuer , bekommt man eigentlich arbeitslosengeld oder eine sperzeit von arbeitsamt , wenn man sein führerschein abgeben muß und deswegen arbeitslos wird . glaube nicht das irgendein chef wenn zwangsurlaub abgelaufen ist jemand weiterbeschäftigt .
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wird ja ganz schön teuer , bekommt man eigentlich arbeitslosengeld oder eine sperzeit von arbeitsamt , wenn man sein führerschein abgeben muß und deswegen arbeitslos wird . glaube nicht das irgendein chef wenn zwangsurlaub abgelaufen ist jemand weiterbeschäftigt .
Nein, eine Sperrzeit bekommst du nicht, wenn dein Chef dich feuert, weil du vier Wochen nicht kannst. Aber genau so wenig kann dir jemand das Arbeitslosengeld kürzen, wenn du es später wegen der damit verbundenen Gefahren ablehnst, wieder als Taxifahrer zu arbeiten.Adler Auge hat geschrieben:http://www.taxipress.de/taxipress/artikel.php?id=138
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wird ja ganz schön teuer , bekommt man eigentlich arbeitslosengeld oder eine sperzeit von arbeitsamt , wenn man sein führerschein abgeben muß und deswegen arbeitslos wird . glaube nicht das irgendein chef wenn zwangsurlaub abgelaufen ist jemand weiterbeschäftigt .
Aber ein Bahnübergang ist ein Bahnübergang, und wer den nicht ernst nimmt, sollte auch besser keinen P–Schein haben und Personenbeförderung betreiben.
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
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- Adler Auge
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dann könnte ich im grunde genommen selber kündigen ohne das ich eine sperzeit zu erwarten hätte , könnte denen ja sagen das ich unter angstzuständen leide ,bei gewissen personen --gut zu wissen--Otto hat geschrieben:
Aber genau so wenig kann dir jemand das Arbeitslosengeld kürzen, wenn du es später wegen der damit verbundenen Gefahren ablehnst, wieder als Taxifahrer zu arbeiten.
Selbstverständlich, eine so gefahrengeneigte (und zudem noch so schlecht bezahlte) Tätigkeit kannst du jederzeit ablehnen.Adler Auge hat geschrieben:dann könnte ich im grunde genommen selber kündigen ohne das ich eine sperzeit zu erwarten hätte , könnte denen ja sagen das ich unter angstzuständen leide ,bei gewissen personen --gut zu wissen--Otto hat geschrieben:
Aber genau so wenig kann dir jemand das Arbeitslosengeld kürzen, wenn du es später wegen der damit verbundenen Gefahren ablehnst, wieder als Taxifahrer zu arbeiten.
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du sagst es, Ott!Otto hat geschrieben: Aber ein Bahnübergang ist ein Bahnübergang, und wer den nicht ernst nimmt, sollte auch besser keinen P–Schein haben und Personenbeförderung betreiben.
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- mister mister
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Das ist aber keine Halbschranke.Adler Auge hat geschrieben:und was ist wenn es kein rotlicht gibt , bahnübergang stau ZBmister mister hat geschrieben:Rot ist Rot ob Bahn oder Fußgängerampel...
Wer es nict beachtet muß Zahlen!
Wer die Musik so laut anhat, hört dann eventuell die Engel singen . . .Adler Auge hat geschrieben:wenn einer taub ist hört man noch nicht mal dieses grausame bimmeln
auch nicht wenn die musik im auto ähnlich klingt
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Jungs du mußt die Musik in einer Lautstärke im Fahrzeug haben, daß du den RTW hinter dir hörst, weil er gerad Sonderrechte hat und an dir vorbei möchte!!!
Genau so ist das mit der Bimmel an der Schranke Stau...
Die mußt du hören können und das kann man auch...
Genau so ist das mit der Bimmel an der Schranke Stau...
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Der Pessimist sieht das Dunkle im Tunnel.
Der Optimist sieht das Licht am Ende des Tunnels.
Der Realist sieht im Tunnel einen Zug kommen.
Der Zugführer sieht die 3 ***, die auf den Gleisen sitzen...
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...es sei denn, man trägt so ein albernes mützchen wie du, mister!mister mister hat geschrieben: Die mußt du hören können und das kann man auch...
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- Adler Auge
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@ mistermister mister hat geschrieben:Jungs du mußt die Musik in einer Lautstärke im Fahrzeug haben, daß du den RTW hinter dir hörst, weil er gerad Sonderrechte hat und an dir vorbei möchte!!!
Genau so ist das mit der Bimmel an der Schranke Stau...
Die mußt du hören können und das kann man auch...
müssen gehörlose die führerschein haben und mit ein pkw unterwegs sind , musik leise drehen damit sie den rtw wagen hören können
blöde frage aber die könntes du mir doch auch beantworten