Rote Karte für Mietwagen?

Aktuelle Themen, die das Oldenburger Taxigewerbe bewegen

Gerald
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Beitrag von Gerald »

Bekommt die ganze Diskussion nicht eine ganz neue Qualität, da wir gestern zum allersten Mal seit siebentausend Jahren einen offiziell ausgeschilderten, ca. 50 m langen Taxistand am Drögen Hasen bekommen haben ... Besten Dank, liebe Stadtverwaltung.
Querulant

Beitrag von Querulant »

dann habe ich mich gestern doch nicht getäuscht, ich hab es zwar gesehen, aber nicht wahrgenommen

hat er denn was genutzt?
klaus
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Beitrag von klaus »

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Zuletzt geändert von klaus am 30.03.2012, 06:08, insgesamt 1-mal geändert.
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Otto
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Beitrag von Otto »

Otto: Ausserdem ist es etwas völlig anderes, ob ein Taxi oder ein Mietwagen bereitgestellt wird.
Klaus: behaupte ich auch gern, suche aber noch nach ´ner rechtsgültigen begründung.
Na ja, was völlig anderes vielleicht nicht, was den Bereich der Bereitstellung angeht, der ist bei beiden 'ne Ordnungswidrigkeit.

Aber bei einem Taxi ist die illegale Bereitstellung an Veranstaltungsorten nur eine Ordnungswidrigkeit. Und da kommt es darauf an, ob irgendein Beamter das verfolgt oder ob er es im Rahmen des Opportunitätsprinzips durchgehen lässt, weil Taxen ja dazu da sind, an Veranstaltungsorten Menschen wegzufahren. Ein illegal bereitgestelltes Taxi bleibt ein Taxi.

Der Verstoss gegen die Rückkehrpflicht der Mietwagen ist aber total schlimm, weil die Rückkehrpflicht eine den Mietwagen definierende Geschichte ist. Das ist es, was ihn im tagtäglichen Betrieb von Taxen unterscheidet. Ein illegal bereitgestellter Mietwagen ist kein Mietwagen mehr, weil ein solcher definitiv auf den Hof zurück gehört, seine Lizenz erlischt; er ist dann so etwas wie ein Privater, der mit seinem dunklen Benz zu Stadtfest oder Kramermarkt negert. Da hilft kein Opportunitätsprinzip mehr, da muß die Verwaltung nach dem Legalitätsprinzip ran und die Sache verfolgen.

Sooo sieht das aus . . .
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Otto
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Beitrag von Otto »

Bekommt die ganze Diskussion nicht eine ganz neue Qualität, da wir gestern zum allersten Mal seit siebentausend Jahren einen offiziell ausgeschilderten, ca. 50 m langen Taxistand am Drögen Hasen bekommen haben ... Besten Dank, liebe Stadtverwaltung.
Und? Wo waren die Mietwagen?
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Mietwagenfahrer
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Beitrag von Mietwagenfahrer »

Otto hat geschrieben:
Bekommt die ganze Diskussion nicht eine ganz neue Qualität, da wir gestern zum allersten Mal seit siebentausend Jahren einen offiziell ausgeschilderten, ca. 50 m langen Taxistand am Drögen Hasen bekommen haben ... Besten Dank, liebe Stadtverwaltung.
Und? Wo waren die Mietwagen?


Die Mietwagen waren auch da! Man muss sagen auch wenn es diesesmal ein Taxistand gab,haben viele Kunden gerne auf einen Mietwagen gewartet.
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Mietwagenfahrer
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Beitrag von Mietwagenfahrer »

taxen "müssen", mietwagen "können" oder "dürfen", wenn sie wollen!....und wenn nicht, dann eben nicht!


Ich erlebe es so gut wie gar nicht das an Tagen wie Kramermarkt, Stadtfest usw die Taxen einen winkenden Passanten der an der Strasse steht mit nehmen und lieber durchfahren bis zum stand. Und dann wird sich aufgeregt das Mìetwagen es tun.
Mir ist schon klar das am stand die Auswärtigen stehen aber was bringt es auf langer sicht die zu fahren?!
Querulant

Beitrag von Querulant »

das mit dem "an den stand fahren" hat auch noch andere gründe. sicherheit spielt dabei sicherlich eine große rolle

will sagen: durch plötzliche bremsmanöver z.b. auf der donnerschweer, nur weil da einer gewunken hat, kann es passieren, daß dir einer hinten reinkachelt. und was habt ihr beide davon?
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Otto
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Beitrag von Otto »

Ich erlebe es so gut wie gar nicht das an Tagen wie Kramermarkt, Stadtfest usw die Taxen einen winkenden Passanten der an der Strasse steht mit nehmen und lieber durchfahren bis zum stand.
Ich fahre schon lange nicht mehr die Stände an, wenn es genug Einsteiger oder Zentraltouren gibt.
Und dann wird sich aufgeregt das Mietwagen es tun.
An solchen Tagen? Nein – da gilt leben und leben lassen. Mich jucken mittlerweile die Kollegen vom Land auch nicht mehr.
Mir ist schon klar das am stand die Auswärtigen stehen aber was bringt es auf langer sicht die zu fahren?!
Eben; du hast vollkommen recht — an solchen Tagen bringen viele kurze Touren viel mehr.

Natürlich hat auch Onkel Hotte recht, man muss schon auf plötzlich bremsende Mietwagen achten, die einen Einsteiger rumstehen sehen. :wink:
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Ulli

Beitrag von Ulli »

Mir hat heute ein Fahrgast gesteckt, dass die illegale Personenbeförderung eine ganz neue Dimension erreicht hat.

Da werden Telefonnummern herumgereicht, nach deren Durchwahl man zwar von A nach B transportiert wird, aber mit Mietwagen oder Taxi haben diese Personenbeförderer nichts zu tun.

Vorteil für die Fahrgäste:
Halber Fahrpreis (gegenüber Taxi)... :roll:
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Otto
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Beitrag von Otto »

Ulli, hast du dem Fahrgast gesagt, dass er nicht versichert ist, wenn er diesen "Service" in Anspruch nimmt?
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Ulli

Beitrag von Ulli »

Aber sicher !

Leider ist heutzutage aber Geiz geil...
:evil:
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Black Knight
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Beitrag von Black Knight »

leider falsch. solange der pkw mit dem jemand mitfährt versichert ist, egal ob er zur illegalen personenbeförderung benutzt wird oder zum kartoffeln kaufen, sind die insassen versichert.
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jr
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Beitrag von jr »

Allerdings dürfte der Fahrer im Falle eines Falles ein Problem haben: Die Versicherung und einige Behörden am Hals, auch der Führerschein könnte in Gefahr geraten.
Gast

Beitrag von Gast »

Wenn die Taxifahrer und ihre Zentralen an den Tagen während des Kramermarkts,Stadtfest,Keglerparty usw. auch für die Discotheken zur Verfügung stehen würden,würde kaum einer auf die Idee kommen Mietwagen zu rufen.Aber an solchen Tagen bekommt man am Telefon die Antwort "Keine Zeit´,ruft einen Mietwagen" !!! Die Taxen können nicht erwarten das sie das ganze Jahr vor den Discotheken stehen können und an besonderen Tagen dürfen dann die Mietwagen ran,entweder immer für die Discotheken da sein oder mit der Konkurenz Mietwagen leben.Hat mal ein Taxiunternehmer versucht mit den Discotheken zusammen zu arbeiten (Sondertarife,Bereitstellungsservice usw.) ? Keiner,sowas machen nur die Chefs der Mietwagen ! Liebe Oldenburger Taxen beschwert euch nicht über eure eigenen Fehler oder vielmehr über die eigene Dummheit !!! Wacht auf,paßt euch den heutigen Geschäften an,dann könnt auch ihr wieder mehr Geld verdienen ! Bis dahin ein Hoch auf unsere geschäftstüchtigen und nicht schlafenden Mietwagenbetreiber und Discotheken die dafür Sorge tragen das ihre Gäste gut nach Hause kommen ! Denn das ist für die Betreiber der Discotheken wichtig ! Egal ob Mietwagen oder Taxi !
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Otto
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Beitrag von Otto »

Hat mal ein Taxiunternehmer versucht mit den Discotheken zusammen zu arbeiten (Sondertarife,Bereitstellungsservice usw.) ? Keiner,sowas machen nur die Chefs der Mietwagen!

Lieber Gast, also das ist nun wirklich zu doof! Du stellst hier Behauptungen auf, die absolut hanebüchen sind, und von der Gesetzeslage hast du augenscheinlich auch keine Ahnung.
Liebe Oldenburger Taxen beschwert euch nicht über eure eigenen Fehler oder vielmehr über die eigene Dummheit !!! Wacht auf,paßt euch den heutigen Geschäften an,dann könnt auch ihr wieder mehr Geld verdienen !
Ach nee, solange ich immer noch mehr Geld mache als der durchschnittliche Mietwagenfahrer, gehe ich lieber schlafen! Dass es der Mietwagenfirma gutgeht, heisst noch lange nicht, dass auch die Fahrer anständig bezahlt werden.
Bis dahin ein Hoch auf unsere geschäftstüchtigen und nicht schlafenden Mietwagenbetreiber und Discotheken die dafür Sorge tragen das ihre Gäste gut nach Hause kommen !
Völliger Humbug! Es gibt gute und nicht so gute Unternehmer, quer durchs Gewerbe.
Denn das ist für die Betreiber der Discotheken wichtig ! Egal ob Mietwagen oder Taxi
Weshalb sie ja auch regelmässig eine halbe Stunde vor Feierabend anrufen und ein paar Taxen bestellen, damit die Gäste nicht so lange warten müssen.
Zuletzt geändert von Otto am 05.05.2005, 06:45, insgesamt 1-mal geändert.
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Querulant

Beitrag von Querulant »

Anonymous hat geschrieben:Hat mal ein Taxiunternehmer versucht mit den Discotheken zusammen zu arbeiten (Sondertarife,Bereitstellungsservice usw.)
sondertarife verbietet alleine schon die von der stadt herausgegebene und verbindliche tarifordnung für taxen...
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jr
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Beitrag von jr »

Nicht grundsätzlich!
Taxitarif Oldenburg

§ 7 a Sondervereinbarungen für den Pflichtfahrbereich


Es ist zulässig, Sondervereinbarungen für den Pflichtfahrbereich nach §§ 51 Abs. 1 Ziff. 6 und 51 Abs. 2 des Personenbeförderungsrechts (PBefG) zu treffen. Sondervereinbarungen sind der Genehmigungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.
Nur wird da in diesem Sinne (sprich: Discofahrten etc.) kein Gebrauch von gemacht.
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