Radfahrer

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driving pingu
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Beitrag von driving pingu »

Hä? Warum geht e sum Versöße? Ich dachte, der Radler soll wegen seiner Sicherheit auf den Radweg??

Was ändert es an irgendwlechne Verstößen, ob ich auf dem Radweg oder auf der Straße fahre?

Kommst du an einem Mofafahrer besser vorbei als einem Radfahrer? Weil der Mofafahrer ein Nummernschild hat?
Oder fühlst du dich einfach besser, wenn der dir im Weg ist, weil du den ja anzeigen kannst, falls du ihn mal ohne Licht erwischt?
Oder wo ist der Zusammenhang?
Also überall, denn Radler haben keine Rückspiegel.
Also, mein nächstes Rad hat einen :D
In dem meisten Straßen kann man einen Radfahrer, der sich an das Rechtsfahrgebot hält, problemlos überholen.
Ohne die Gegenfahrbahn zu nutzen? Das rechne mir mal vor. Wie breit ist denn eine Straße wie z.B. der Schützenweg ?

Rechtsfahrgebot bedeutet ja nicht, dass ich im Rinnstein fahren muss. (Von parkenden Autos müssen Radfahrer sogar 1m Abstand halten)
Die StVO schreibt keinen bestimmten Abstand vor, der beim Überholen von Radfahrern eingehaklten werden muss, sondern nur einen "ausreichenden Abstand". Für das Überholen von KFZ gelten 100-150cm. Für Radfahrer mehr! (wegen windanfälligkeit, Pendelbewegungen).Nach diversen Gerichtsurteilen kann man aber von 1,50 m bis 2, ausgehen.

Vom Radfahrer, nicht vom Bordstein/Straßenrand! Der Radfahrer muss auch einen Abstand zum Rand einhalten, selbst wenn ich das sehr knapp bemesse (und keine Autos am Rand parken) komme ich auf mind. einen halben Meter.
Also: Radler mit Abstand zum Rand etwa 0,5m (wohl eher mehr) + Sicherheitsabstand des KFZ von mind. 1,50m + Breite des KFZ von etwa 2m. Macht in etwa 4m. Da kommst du eh nicht vorbei.Also ist es schnuppe, ob da noch ein Radler ist.
Du willst Gleichbehandlung?
Du wirst es nicht glauben, aber tatsächlich gehört die Straße nicht ausschließlich den Autofahrern, auch wenn manche das gern hätten.

Solange du freie Fahrt allein Für Autofahrer verlangst, solltest du dich zu Umlwet ud Klimawandel vielleicht besser zurückhalten :D
Übrigens, an mir kommst du ja eh nicht vorbei, zumindest nicht unter Beachtung der StVO: Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt. :lol:
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Otto
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Beitrag von Otto »

driving pingu hat geschrieben:Hä? Warum geht e sum Versöße? Ich dachte, der Radler soll wegen seiner Sicherheit auf den Radweg??
Ja, sicher deswegen, und damit er nicht den Autoverkehr behindert.
driving pingu hat geschrieben:Was ändert es an irgendwlechne Verstößen, ob ich auf dem Radweg oder auf der Straße fahre?
Auf dem Radweg gefährdest du andere und auf der Straße dich selbst, wenn du als Radler so fährst wie der durchschnittliche Oldenburger Radler das eben macht.
driving pingu hat geschrieben:Kommst du an einem Mofafahrer besser vorbei als einem Radfahrer? Weil der Mofafahrer ein Nummernschild hat?
Oder fühlst du dich einfach besser, wenn der dir im Weg ist, weil du den ja anzeigen kannst, falls du ihn mal ohne Licht erwischt?
Oder wo ist der Zusammenhang?
Der Mofafahrer ist motorisiert und vor allem versichert. Und anzeigen tu' ich sowieso niemanden, grundsätzlich nicht, solange ich nicht wirklich "geschädigt" werde.
driving pingu hat geschrieben:
Also überall, denn Radler haben keine Rückspiegel.
Also, mein nächstes Rad hat einen :D
Gut so!
driving pingu hat geschrieben:
In dem meisten Straßen kann man einen Radfahrer, der sich an das Rechtsfahrgebot hält, problemlos überholen.
Ohne die Gegenfahrbahn zu nutzen? Das rechne mir mal vor. Wie breit ist denn eine Straße wie z.B. der Schützenweg ?
Warum soll ich nicht die Gegenfahrbahn benutzen, natürlich benutze ich die, wenn ich einen Radler überhole.
driving pingu hat geschrieben:Rechtsfahrgebot bedeutet ja nicht, dass ich im Rinnstein fahren muss. (Von parkenden Autos müssen Radfahrer sogar 1m Abstand halten)
Die StVO schreibt keinen bestimmten Abstand vor, der beim Überholen von Radfahrern eingehaklten werden muss, sondern nur einen "ausreichenden Abstand". Für das Überholen von KFZ gelten 100-150cm. Für Radfahrer mehr! (wegen windanfälligkeit, Pendelbewegungen).Nach diversen Gerichtsurteilen kann man aber von 1,50 m bis 2, ausgehen.

Vom Radfahrer, nicht vom Bordstein/Straßenrand! Der Radfahrer muss auch einen Abstand zum Rand einhalten, selbst wenn ich das sehr knapp bemesse (und keine Autos am Rand parken) komme ich auf mind. einen halben Meter.
Also: Radler mit Abstand zum Rand etwa 0,5m (wohl eher mehr) + Sicherheitsabstand des KFZ von mind. 1,50m + Breite des KFZ von etwa 2m. Macht in etwa 4m. Da kommst du eh nicht vorbei.Also ist es schnuppe, ob da noch ein Radler ist.
Der Unterschied ist meine Hupe, die ist lauter als eine Klingel. Zwei Radfahrer nebeneinander geht nicht, grundsätzlich.
driving pingu hat geschrieben:
Du willst Gleichbehandlung?
Du wirst es nicht glauben, aber tatsächlich gehört die Straße nicht ausschließlich den Autofahrern, auch wenn manche das gern hätten.
Stimmt, aber alle, die die Straße benutzen, müssen sich so verhalten, wie § 1 StVO das vorschreibt, und da ist nebeneinander fahren ausgeschlossen.
driving pingu hat geschrieben:Solange du freie Fahrt allein Für Autofahrer verlangst, solltest du dich zu Umlwet ud Klimawandel vielleicht besser zurückhalten :D
Übrigens, an mir kommst du ja eh nicht vorbei, zumindest nicht unter Beachtung der StVO: Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt. :lol:
Ich habe noch nie "freie Fahrt allein für Autofahrer" verlangt, ich verlange bessere Radwege und nicht noch mehr dumme Gesetze, die den normalen Verkehr behindern.

Im übrigen geben wir gerade 35 Milliarden Euro für die Abwrackprämie aus, da sollte doch eigentlich klar sein, wo unsere Prioritäten liegen.

Und solange die Ferienflieger fast geschenkt nach Malle geflogen werden, mach' ich mir um meinen persönlichen Beitrag zur Erderwärmung überhaupt keine Gedanken.
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.

"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"

"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
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Beitrag von driving pingu »

Ich hab neulich so einen netten Satz gelesen: "gute Radwege brauchen keine Benutzungspflicht". Stimmt! Es hat ja einen Grund, wenn ich lieber auf der STraße fahren will. Das mach ich nicht bloß, um Otto zu ärgern :D
Manche Radwege sind nicht nur eine Zumtung sondern gefährlich!
Warum soll ich nicht die Gegenfahrbahn benutzen, natürlich benutze ich die, wenn ich einen Radler überhole.
Mit benutzen der Gegenfahrbahn kommst du aber auch an 2 Radlern vorbei.
Zwei Radfahrer nebeneinander geht nicht, grundsätzlich.
Stimmt nicht und steht auch nirgends.

Und die "Radrüpel" taugen zum einen nicht als Beispiel für Radfahrer allgemein und vor allem rechtfertigen sie nichts. Was hab ich denn damit zu tun, dass andere ohne Licht fahren??
Heute Nacht waren garantiert viele Radfahrer ohne Licht unterwegs. Und es waren auch verdammt viele KFZler zu schnell.
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Der Mofafahrer ist motorisiert
und? Ist der deshalb weniger im Weg??
und vor allem versichert.
Was hilft mir das, wenn der auf der Stra?e herumschleicht?
Auf dem Radweg gefährdest du andere und auf der Straße dich selbst
Das spricht doch eher für "Rüpelradler auf die Straße" - da tun sie sich dann eher selbst weh.
Aber da seh ich eh das Problem: Ein rücksichtsloser *** auf dem Rad gefährdet am meisten sich selbst. Der gleiche *** in einem Auto gefährdet andere.

Mir gehen die *** im Straßenverkehr ja auch auf den Geist :twisted: Egal ob auf dem Rad, im Auto oder zu Fuß. Nicht nur, weil sie im Weg sind, mir die Vorfahrt nehmen u.s.w....Sondern weil die *** dafür sorgen, dass es allgemein Stress gibt. "Die Radfahrer fahren immer ohne Licht" "Die Autofahrer drängeln immer" "Die Taxifahrer rasen immer"...

Was hilft: den Einzelnen wahrnehmen. Nur "der Spinner da vorne" Nicht alle Autofahrer oder alle Porschefahrer oder...Der Radfahrer, der da gerade ohne Licht aus dem Niohcts aufgetaucht ist, ist ein ***. Da kann aber die rothaarige Radlerin auf dem Renner nichts dafür.

Kann doch nicht sooo schwer sein :roll:

Und überhaupt, einfach mal Rücksicht nehmen! (Ich kann auch mal auf meine Vorfahrt verzichten). Und den Blick schärfen für "die anderen".
Ich weiß ja auch wenn ich auf dem Rad sitze, wie das als Autofahrer ist. Und eben auch andersherum.

@minol ich hab heut mal geguckt, das ist tatsächlich eine Radfahrerampel. Ohne Radweg :lol: Wenn das mal nicht bescheuert ist.

Apropos bescheuert: Am vorderen Teil der Auguststraße gehen die Parkplätze bis auf den Fußweg. Und der Fußweg hat tatsächlich noch ei "Radfahrer frei" dabei. Da passt nicht mal ein Fußgänger drauf, wenn da geparkt wird!
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Beitrag von meckermann »

minol hat geschrieben:Übrigens müssen die Anlieger auch für den Ausbau ihrer Straße bezahlen.
Und zwar nicht zu knapp, und auch dann, wenn sie selbst kein Auto haben. Der Inhaber von Tafelfreuden nannte 6800€ plus 30000€ Umsatzeinbußen in 2008. Wie viel für die Konservierung des Nachkriegszustandes des Radwegelchens für die nächsten Jahrzehnte drauf ging, kann man nur raten, Restaurierung alter Bauwerke ist aber ziemlich teuer.
driving pingu hat geschrieben:So gibt es zum Beispiel eigentlich keine Geschwindigkeitsbeschränkung für Radfahrer- aber dann irgendwie doch
Keine Sorge, wenn der Unfall vor Gericht landet, gilt nur eines: Radfahrer, die sich auf Radwegen nicht wie Fußgänger verhalten, sind (selbst) Schuld. Insbesondere, was die Geschwindigkeit angeht. Deshalb sollte man mit "der für Radler üblichen Geschwindigkeit" vorsichtig sein.
Aber da geht es mir als Autofahrer ja nicht anders: Autobahn ohne Tempolimit, aber wenn es bei mehr als 130 kracht
Nicht alles was hinkt, ist ein Vergleich. Radfahrern werden auf Radwegen Knüppel jeder Art zwischen die Speichen geworfen, um ihnen dann vorzuwerfen, sie hätten um deren Gefährlichkeit wissen müssen. Gerade auf Autobahnen ist das nicht der Fall, dort ergibt sich die Gefährdung ausschließlich aus den Benutzern selbst, hier der Geschwindigkeit bzw. deren Unterschiede.
Manche Radwege sind nicht nur eine Zumtung sondern gefährlich!
Streiche das erste Wort. Keine einzige Untersuchung bestätigt die seit mindestens 74 Jahren behauptete Sicherheit, obwohl einige von ihnen mit diesem Ziel erstellt wurden. Die Bundesanstalt für Straßenwesen kann auf Nachfrage keinen sichereren Radweg benennen.
Und überhaupt, einfach mal Rücksicht nehmen!
Vorurteile, Erziehungsmaßnahmen und Gewalt sind keine Frage der Rücksicht.
Am vorderen Teil der Auguststraße gehen die Parkplätze bis auf den Fußweg.
Übrigens weigerte sich die Stadt trotz Gerichtsbeschluß die Grundlage für die Genehmigung für diese Parkplätze rauszurücken, bzw. zu beantworten, ob eine Genehmigung vorliegt, nachdem jemand klagte, weil das zu der Zeit ein 240er, Gemeinsamer Geh- und "Rad"weg, war.
Und selbst bei als benutzungspflichtig ausgewiesenen Radwegen gibt es Ausnahmen.
Vor allem dann, wenn wie hier, die Schilder zum erheblichen Teil nichtig sind: Bei den meisten Zeichen 241, Getrennter Geh- und Radweg, fehlt der wesentliche Inhalt des Schildes, nämlich die Trennung. Beweis: Inzwischen nutzt die Stadt die Nicht-Trennung aus, um Mindestmaß-"Rad"wege neben schmalste Gehwege zu setzen, wodurch Fußgänger auf Radwegen gehen müssen (rechtlich müßten sie auf die Fahrbahn).
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Beitrag von driving pingu »

na, die Folge der Nachfrage wegen der Parkplätze war dann ermutlich das Entfernen vom blauen Lolli.
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Beitrag von meckermann »

driving pingu hat geschrieben:na, die Folge der Nachfrage wegen der Parkplätze war dann ermutlich das Entfernen vom blauen Lolli.
Das ist aber gnädig von unserer Stadt, die die Verkehrspolitik an sich reißt, dann ausschließlich zugunsten des Kfz-Verkehrs handelt, dabei zugegebenermaßen gegen Vorschriften verstößt (unzugegebenermaßen ganz massiv), aber "zugunsten" des Radverkehrs nur das tut, was sich gar nicht mehr vermeiden läßt. Natürlich ist es so, daß mit Genehmigung der Parkplätze das Blau hätte entfernt werden müssen, es aber nicht einmal beim Widerspruch tat, sondern erst nach KLAGE (Sicherheitshinweis: Beim Lesen sind die Augen geöffnet zu halten).
Unsere Politik weigert sich übrigens rundheraus, gemäß §59 der Niedersächsischen Gemeindeordnung unsere Verkehrsbehörde zu kontrollieren und verweist stattdessen auf den tatenlosen ADFC und die Radweg-Beauftragte, ähh Alibi-Fah ähh Fahrradbeauftragte. Wenn es ums Auto geht, sieht es freilich ganz anders aus.
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Otto
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Beitrag von Otto »

driving pingu hat geschrieben:Ich hab neulich so einen netten Satz gelesen: "gute Radwege brauchen keine Benutzungspflicht". Stimmt! Es hat ja einen Grund, wenn ich lieber auf der STraße fahren will. Das mach ich nicht bloß, um Otto zu ärgern :D
Manche Radwege sind nicht nur eine Zumtung sondern gefährlich!
Dann fahre ich dort als Radler auf der Straße, da ist ja auch nichts gegen einzuwenden. Aber die ganzen *** auf ihren Rennrädern, die die Straßen benutzen, sobald die "Tour de France" begonnen hat, sind wirklich die Pest.
Warum soll ich nicht die Gegenfahrbahn benutzen, natürlich benutze ich die, wenn ich einen Radler überhole.
Mit benutzen der Gegenfahrbahn kommst du aber auch an 2 Radlern vorbei.
Nicht, wenn da auch zwei Radler nebeneinander fahren. Und schon haben eine unzulässige Behinderung.
Zwei Radfahrer nebeneinander geht nicht, grundsätzlich.
Stimmt nicht und steht auch nirgends.
Doch, in § 1 Abs. 2 StVO
Und die "Radrüpel" taugen zum einen nicht als Beispiel für Radfahrer allgemein und vor allem rechtfertigen sie nichts. Was hab ich denn damit zu tun, dass andere ohne Licht fahren??
Du musst nicht immer so egozentrisch sein, du bist halt eine Ausnahme.
Heute Nacht waren garantiert viele Radfahrer ohne Licht unterwegs. Und es waren auch verdammt viele KFZler zu schnell.
Menschen machen Fehler.

Es waren unglaublich viele KFZ ziemlich langsam unterwegs...
Der Mofafahrer ist motorisiert
und? Ist der deshalb weniger im Weg??
und vor allem versichert.
Was hilft mir das, wenn der auf der Stra?e herumschleicht?
Er gehört aber auf die Straße (ebenso wie ein LKW), im Gegensatz zu einem Radfahrer, wenn ein Radweg vorhanden ist. Daran ändert auch ein falsches neues Gesetz nichts.
Auf dem Radweg gefährdest du andere und auf der Straße dich selbst
Das spricht doch eher für "Rüpelradler auf die Straße" - da tun sie sich dann eher selbst weh.
Aber da seh ich eh das Problem: Ein rücksichtsloser *** auf dem Rad gefährdet am meisten sich selbst. Der gleiche *** in einem Auto gefährdet andere.
Von wegen, in Oldenburg wirst du als Fußgänger eher von einem Radler als von einem Auto angefahren. Wenn ich einkaufen gehe, werde ich an der Kreuzung Elsässer/Friedhofsweg beinahe regelmäßig von den Torfköppen über den Haufen gefahren, die rechts um die Ecke kommen.
Mir gehen die *** im Straßenverkehr ja auch auf den Geist :twisted: Egal ob auf dem Rad, im Auto oder zu Fuß. Nicht nur, weil sie im Weg sind, mir die Vorfahrt nehmen u.s.w....Sondern weil die *** dafür sorgen, dass es allgemein Stress gibt. "Die Radfahrer fahren immer ohne Licht" "Die Autofahrer drängeln immer" "Die Taxifahrer rasen immer"...
Das ist eben der Unterschied. Ich differenziere zwischen Radlern, die vernünftig fahren und den ideologisch verblendeten ***, die einen behindern wollen, nur um es dem dämlichen Autofahrer einmal zu zeigen.
Was hilft: den Einzelnen wahrnehmen. Nur "der Spinner da vorne" Nicht alle Autofahrer oder alle Porschefahrer oder...Der Radfahrer, der da gerade ohne Licht aus dem Nihcts aufgetaucht ist, ist ein ***. Da kann aber die rothaarige Radlerin auf dem Renner nichts dafür.
Die hat ja auch wenigstens eine Signalfarbe auf dem Kopf, die die anderen Verkehrsteilnehmer warnt.
Und überhaupt, einfach mal Rücksicht nehmen! (Ich kann auch mal auf meine Vorfahrt verzichten). Und den Blick schärfen für "die anderen".
Ich weiß ja auch wenn ich auf dem Rad sitze, wie das als Autofahrer ist. Und eben auch andersherum.
Sicher, wer sich einigermaßen korrekt verhält, hat als Radler natürlich Vorfahrt. Mich kostet es nach dem Anhalten und Warten lediglich ein Antippen des Gaspedals, um weiter zu fahren, ein Radler muss wieder Kraft aufwenden.
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Beitrag von minol »

Otto hat geschrieben:
driving pingu hat geschrieben:
Warum soll ich nicht die Gegenfahrbahn benutzen, natürlich benutze ich die, wenn ich einen Radler überhole.
Mit benutzen der Gegenfahrbahn kommst du aber auch an 2 Radlern vorbei.
Nicht, wenn da auch zwei Radler nebeneinander fahren. Und schon haben eine unzulässige Behinderung.
Autofahrer fahren auch immer nebeneinander. Oder hat dein Auto keinen Beifahrersitz? ;)
Otto hat geschrieben:
Zwei Radfahrer nebeneinander geht nicht, grundsätzlich.
Stimmt nicht und steht auch nirgends.
Doch, in § 1 Abs. 2 StVO
Nein, da steht nicht, daß Fahrradfahrer nicht nebeneinander fahren dürfen. Ich habe extra nachgeguckt.
Otto hat geschrieben:
Heute Nacht waren garantiert viele Radfahrer ohne Licht unterwegs. Und es waren auch verdammt viele KFZler zu schnell.
Menschen machen Fehler.

Es waren unglaublich viele KFZ ziemlich langsam unterwegs...
schnell, langsam - alles relative und subjektive Begriffe.
Soll heißen: Wenn man es eilig hat, möchte man gern 53km/h fahren und
nicht 48 km/h wie der Vordermann. Diese 5km/h reichen ja schon für das
nervige Gefühl...

Auf Radwege angewendet: Um sich zu überholen, braucht man
ausreichenden Abstand, das sind 1,50m. Wenn die Radwege nur 2,50m Meter
breit sind, kann man nicht überholen. Also bestimmt nach geltendem
Recht auf einem Radweg der langsamste das Tempo - und das bei den
relativ gesehen riesigen Geschwindigkeitsunterschieden (10km/h
vs. 20km/h). Weil alle das als unzumutbar empfinden, weichen alle
illegalerweise auf den Gehweg aus oder unternehmen waghalsige
Überholmanöver.
Otto hat geschrieben:
Der Mofafahrer ist motorisiert
und? Ist der deshalb weniger im Weg??
und vor allem versichert.
Was hilft mir das, wenn der auf der Stra?e herumschleicht?
Er gehört aber auf die Straße (ebenso wie ein LKW), im Gegensatz zu einem Radfahrer, wenn ein Radweg vorhanden ist.
Nein, ein Radfahrer gehört nur auf den Radweg, wenn ein weißes Fahrrad auf blauem Schild abgebildet ist.
Sonst gehört er auf die Straße!
Otto hat geschrieben:Daran ändert auch ein falsches neues Gesetz nichts.
Richtig. Deswegen ist die Spiegel- oder Stern-Artikel-Überschrift auch völlig daneben.
Otto hat geschrieben:Auf dem Radweg gefährdest du andere und auf der Straße dich selbst
Ja, genau. Weil die Radler auf der Straße die schwächeren sind,
fahren sie auf der Straße gesetzeskonformer. Geisterfahrer wirst du z.B.
auf der Straße nie finden - aber auf dem Fußw... äh Radweg.
Otto hat geschrieben:Von wegen, in Oldenburg wirst du als Fußgänger eher von einem Radler als von einem Auto angefahren.
... weil in Oldenburg die Radfahrer meistens nicht auf der Straße
fahren. Würden sie an den Stellen, wo es keinen benutzungspflichten
Radweg gibt, auf der Straße fahren, wäre es für Fußgänger und sie
selbst wesentlich sicherer. Beispiel:
Otto hat geschrieben:Wenn ich einkaufen gehe, werde ich an der Kreuzung Elsässer/Friedhofsweg beinahe regelmäßig von den Torfköppen über den Haufen gefahren, die rechts um die Ecke kommen.
Schönes Beispiel! An dieser Stelle gibt es nur am Friedhofsweg einen
benutzungspflichtigen Radweg, nicht aber an der Elsässer (und auch
nicht an der Jäger!). Es spricht nichts dagegen, daß die Radler auf
der Straße die Kreuzung überqueren - im Gegenteil, es ist für sie
besser, weil sie nicht aus dem Blick der Autofahrer veschwinden,
wenn sie erst zur Furt fahren. Rechtsabbiegende müssen irgendwie aber
auf den Radweg kommen. Dafür sieht die Stadt Oldenburg NICHTS vor.
Stattdessen fahren die Radfahrer da kreuz und quer und über den
Fußweg etc.... Typische Fehlplanung, wie an vielen anderen Stellen.

Ich bin dagegen, daß Radfahrer alles dürfen, aber ich bin mir
ziemlich sicher, daß die Zufriedenheit auch der Autofahrer steigen
würde, wenn die Radfahrer sich nicht sich selbst überlassen blieben,
sondern intelligente Lösungen gefunden werden. Leider habe ich meine
Zweifel, daß die Stadtplaner in Oldenburg dazu in der Lage sind,
wenn ich mir die Neu- und Umbauten so anschaue...
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Otto
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Beitrag von Otto »

minol hat geschrieben:
Otto hat geschrieben:
Stimmt nicht und steht auch nirgends.
Doch, in § 1 Abs. 2 StVO
Nein, da steht nicht, daß Fahrradfahrer nicht nebeneinander fahren dürfen. Ich habe extra nachgeguckt.
§ 1 Abs. 2 StVO ist eine sogenannte "Generalklausel", eine Vorschrift, die immer gilt. Juristerei will gelernt sein, das pure Lesen eines Gesetzestextes bringt gar nichts, da gibt's auch noch Ausführungsvorschriften, Kommentare, Gesetzesurteile sowie den "Geist des Gesetzes" - und vor allem letzterer besagt im Fall von § 1 Abs. 2 StVO, dass zwei nebeneinander fahrende Radler grundsätzlich eine Behinderung für den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Straße durch von hinten kommende KFZ darstellen.
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Beitrag von minol »

Otto hat geschrieben:
minol hat geschrieben:
Otto hat geschrieben: Doch, in § 1 Abs. 2 StVO
Nein, da steht nicht, daß Fahrradfahrer nicht nebeneinander fahren dürfen. Ich habe extra nachgeguckt.
§ 1 Abs. 2 StVO ist eine sogenannte "Generalklausel", eine Vorschrift, die immer gilt. Juristerei will gelernt sein, das pure Lesen eines Gesetzestextes bringt gar nichts, da gibt's auch noch Ausführungsvorschriften, Kommentare, Gesetzesurteile sowie den "Geist des Gesetzes" - und vor allem letzterer besagt im Fall von § 1 Abs. 2 StVO, dass zwei nebeneinander fahrende Radler grundsätzlich eine Behinderung für den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Straße durch von hinten kommende KFZ darstellen.
Nö. Das interpretierst du da rein.
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Beitrag von Otto »

Nö, das nennt man einen tatsächlichen Sachverhalt unter einen gesetzlichen Tatbestand zu subsumieren. Hat was mit Jura und Verwaltungsrecht, insbesondere Polizei- und Ordnungsrecht, zu tun. Die Generalklausel gibt es schon seit dem Preußischen Allgemeinen Landrecht (ALR) von 1794.
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Beitrag von Otto »

Radelst du noch oder rollst du schon?
Von Christa Eder
Er sieht aus wie ein Rasenmäher, ist aber vielleicht das Verkehrsmittel der Zukunft: Elektroroller erobern die Innenstadt.

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/94/416860/text/
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Beitrag von driving pingu »

minol hat geschrieben:Leider habe ich meine
Zweifel, daß die Stadtplaner in Oldenburg dazu in der Lage sind,
wenn ich mir die Neu- und Umbauten so anschaue...
Wenn man mal die Augen aufhält...

Ich muss als Radfahrer von parkenden Autos 1m Sicherheitsabstand halten (damit ich keine Tür vor den Kopf geknallt bekomme).
Äh... und wo soll ich nun fahren, wenn der Radweg direkt neben dem Parkstreifen ist? Nach 1 m Abstand- da ist dann faktisch kein Radweg. (Da kommt dann der Fußweg) Es gibt Stellen, da kann man sich radfahrenderweise gar nicht an die StVO halten!

@meckermann Och, es gibt auch genügend Stellen, wo man als Autofahrer merkt, dass die Planer einen an der Marmle haben.
"Fahrradstraße" Mal abgesehen davon, dass kaum einer weiß, was das sein soll...

Also, ich als Autofahrer würde die Fahrrdstraße ja meiden. Sicher hat sich jemand was dabei gedacht
:roll: (außer "oh, das ist hübsch, das bekommt unsere Stadt jetzt auch" oder? naja, vielleicht doch nicht...)
Aber so eine Fahrradstraße wäöre vielleicht an einer Stelle gut aufgehoben, wo ich mit dem Auto Alternativen habe. (Die Tannenstraße z.B. wäre für den Ducrhgangsverkehr sicherverzichtbar)
Aber wie komme ich mit dem Auto zum EV? Genau, durch die Fahrradstraße.
Apropos EV, die Verkehrsführung in der Ecke ist ja für alle Beteiligten ein Graus!


@otto Wenn die Gegenfahrbahn nicht frei ist, kannst du auf den meisten Straßen nicht überholen. (Auch wenn ja die NWZ der Meinung ist, man müssen Radfahrer dann im geringen Abstand überholen).
Und beim Gegenverkehr kann es sich auch um Radfahrer handeln!

Aber auch das übersehen manche "Autisten".
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Beitrag von minol »

Otto hat geschrieben:Nö, das nennt man einen tatsächlichen Sachverhalt unter einen gesetzlichen Tatbestand zu subsumieren. Hat was mit Jura und Verwaltungsrecht, insbesondere Polizei- und Ordnungsrecht, zu tun. Die Generalklausel gibt es schon seit dem Preußischen Allgemeinen Landrecht (ALR) von 1794.
1794 hat man noch nicht daran gedacht, daß Radfahrer nebeneinander
fahren könnten. Fakt ist, daß in dem von Dir angegebenen Paragrafen
nichts darüber steht, daß Radfahrer nicht nebeneinander fahren dürfen.
Niemand kann pingu, meckermann und mich aufgrund dieses
Gummiparagrafen dafür verknacken, weil wir sonntags morgens, wenn
niemand anderes da ist, mit dem Fahrrad nebeneinander auf der rechten
Fahrspur der August-Hinrichs-Straße fahren. Da wird man schon andere
Paragrafen heranziehen müssen.
driving pingu
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Beitrag von driving pingu »

Als die Autos anfingen, die Fahrbahn zu erobern war es tatsächlich so, dass man mit dem Auto generell Vorfahrt hatte :shock:
Das hat aber keinen Bestandsschutz.

Apropos Bestand, ab morgen gelten auch alte Verkehrszeichen nicht mehr.

http://www.rsa-95.de/VZ-Liste.htm

Ist also z.B. dieses Schild Bild zu sehen, hat da kein Rotwild heruzulaufen, da das Schild veraltet ist.


und bei diesem hierBild löst sich vermutlich der Parkplatz einfach auf. Oder der Bus kommt nicht
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Beitrag von Otto »

minol hat geschrieben:
Otto hat geschrieben:Nö, das nennt man einen tatsächlichen Sachverhalt unter einen gesetzlichen Tatbestand zu subsumieren. Hat was mit Jura und Verwaltungsrecht, insbesondere Polizei- und Ordnungsrecht, zu tun. Die Generalklausel gibt es schon seit dem Preußischen Allgemeinen Landrecht (ALR) von 1794.
1794 hat man noch nicht daran gedacht, daß Radfahrer nebeneinander
fahren könnten. Fakt ist, daß in dem von Dir angegebenen Paragrafen
nichts darüber steht, daß Radfahrer nicht nebeneinander fahren dürfen.
Niemand kann pingu, meckermann und mich aufgrund dieses
Gummiparagrafen dafür verknacken, weil wir sonntags morgens, wenn
niemand anderes da ist, mit dem Fahrrad nebeneinander auf der rechten
Fahrspur der August-Hinrichs-Straße fahren. Da wird man schon andere
Paragrafen heranziehen müssen.
Nein, es reicht § 1 Abs. 2 StVO, die Generalklausel, aber dieses juristische Konstrukt kannst du augenscheinlich nicht verstehen.
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Beitrag von driving pingu »

Otto hat geschrieben:
Und als Radler auf der Hauptstrasse bist du eine Behinderung und eine Gefahr.
Ich muss nochmal nachfragen: Warum gilt das nicht für den Mofafahrer?
Dadurch dass der ein Kennzeichen hat und versichert ist, ist der auch nicht weniger im Weg. Dass er auf der Fahrbahn fahren darf, macht ihn auch nicht schneller, daran ändert nichtmal der Motor was.
Und der Helm ist mir als Autofahrer nun wirklich egal.
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Beitrag von jr »

minol hat geschrieben:
Otto hat geschrieben:Von wegen, in Oldenburg wirst du als Fußgänger eher von einem Radler als von einem Auto angefahren.
... weil in Oldenburg die Radfahrer meistens nicht auf der Straße
fahren. Würden sie an den Stellen, wo es keinen benutzungspflichten
Radweg gibt, auf der Straße fahren, wäre es für Fußgänger und sie
selbst wesentlich sicherer.
Das halte ich für einen Irrtum. In den meisten Oldenburger Straßen gibt es keine Radwege, Radfahrer fahren also ohnehin (meistens) auf der Straße. Wenn ich zu Fuß zur Arbeit gehe, merke ich keinen Unterschied zu den Stellen, wo Radwege vorhanden sind. Radfahrer mißachten im Regelfall (> 50 %) Rechts vor Links, und zwar sowohl gegenüber Autos als auch anderen Radfahrern. Sie ignorieren meinen Wunsch, Straßen zu queren, ohne leichtathletische Diszlipinen wie Drei-, Weit- oder Hochsprung trainieren zu müssen. Sie kommen anders als Autos fast immer sehr lautlos daher und haben keine Einsicht, daß die Oma vor mir fast um- und auf die Füße fällt, wenn sie mit einigen Zentimetern Abstand an ihr vorbeifahren.

Auswüchse? Klar. Nach meinem Eindruck dürfte der Anteil der Radfahrer, der diese Auswüchse pflegt, erheblich größer sein als der anderer Verkehrsteilnehmer. Daß Radfahrer das nicht gerne hören, weiß ich. Daß Radfahrer sich gerne in der Opferrolle sehen, paßt gut dazu.

Nochmal (denn ich glaube, das habe ich schon weiter oben einmal geschrieben): Wenn ich mit dem Fahrrad unterwegs bin, habe ich kaum Sorgen, daß mich ein Autofahrer über den Haufen fährt. Daß er mich behindern könnte, ist dagegen nicht unwahrscheinlich, aber ich nehme es genauso hin, wie ich das als Autofahrer gegenüber Radfahrern mache. Große Sorgen mache ich mir dagegen, von einem Radfahrer über den Haufen gefahren zu werden. Ich habe - anders als sonst ;-) - nicht mitgezählt, würde aber in eigener Sache das Verhältnis der ernsthaften Gefährdungen auf 4 zu 1 pro Radfahrer schätzen. Unfallmäßig halten sich beide Seiten bisher genau die Waage.

Noch ein konkretes Beispiel, und das nicht aus OL sondern aus OS. Eine Fußgängerampel ermöglicht es, den vierspurigen Erich-Maria-Remarque-Ring zu überqueren. Eine Fußgängerin drückt, auf allen vier Spuren halten Fahrzeuge, in diesem Fall LKW. Die Frau hat Grün aber keinerlei Sicht. Keinerlei Sicht hat auch der mittelalte, behelmte Radfahrer, der mit hohem Tempo auf seinem auf dem Teer markierten Radweg an der wartenden Schlange vorbeifährt und den Sinn der Verkehrsanlage offenbar nicht erfaßt. Er verfehlt die Frau, allerdings nicht ihre Tasche. Die Frau kommt ins Kippeln und fällt gegen ein neben der Ampel abgestelltes Auto. Der Radfahrer fährt weiter. Ist es denkbar, daß ein Autofahrer in gleicher Situation eine für ihn freie Fahrspur in dieser Weise genutzt hätte?
minol
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Beitrag von minol »

Otto hat geschrieben:
minol hat geschrieben:1794 hat man noch nicht daran gedacht, daß Radfahrer nebeneinander
fahren könnten. Fakt ist, daß in dem von Dir angegebenen Paragrafen
nichts darüber steht, daß Radfahrer nicht nebeneinander fahren dürfen.
Niemand kann pingu, meckermann und mich aufgrund dieses
Gummiparagrafen dafür verknacken, weil wir sonntags morgens, wenn
niemand anderes da ist, mit dem Fahrrad nebeneinander auf der rechten
Fahrspur der August-Hinrichs-Straße fahren. Da wird man schon andere
Paragrafen heranziehen müssen.
Nein, es reicht § 1 Abs. 2 StVO, die Generalklausel, aber dieses juristische Konstrukt kannst du augenscheinlich nicht verstehen.
Nein, kann ich auch nicht, oder kannst Du mir erklären warum dann
erstens Paragraph 2 Absatz 4 überhaupt existiert (er wäre nach deiner
Behauptung überflüssig) und zweitens dort geschrieben steht:
StVO hat geschrieben:§2 (4) Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. (...)
Gerade der zweite Nebensatz steht in Widerspruch zu dem, was du behauptest. Oder konkret ausgedrückt: Pingu, meckermann und ich dürfen sonntags morgens, wenn kein anderer da ist, nebeneinander auf der August-Hinrichs-Straße fahren. ;)

jr hat geschrieben:
minol hat geschrieben:
Otto hat geschrieben:Von wegen, in Oldenburg wirst du als Fußgänger eher von einem Radler als von einem Auto angefahren.
... weil in Oldenburg die Radfahrer meistens nicht auf der Straße
fahren. Würden sie an den Stellen, wo es keinen benutzungspflichten
Radweg gibt, auf der Straße fahren, wäre es für Fußgänger und sie
selbst wesentlich sicherer.
Das halte ich für einen Irrtum. In den meisten Oldenburger Straßen gibt es keine Radwege, Radfahrer fahren also ohnehin (meistens) auf der Straße.
So wie ich es geschrieben habe, hast du recht. Allerdings dachte ich daran, daß sie meistens nicht die Straße benutzen, wenn dort irgendwas ist, was wie ein Radweg aussieht. Es ist aber auch irgendwie kein Wunder, da die Stadt Oldenburg sie dazu auch drängt.
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Otto
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Beitrag von Otto »

minol hat geschrieben:Es ist aber auch irgendwie kein Wunder, da die Stadt Oldenburg sie dazu auch drängt.
Och, ihr Armen...ich finde, es wird Zeit, dass Fahrradfahren endlich vernünftig besteuert wird.

Was § 2 Abs. 4 StVO angeht, so ist das nur die Präzisierung (und die Bestätigung meiner Position), § 1 Abs. 2 gilt unabhängig davon immer.
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.

"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"

"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
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