Streit um Haftentlassung von Klar und Mohnhaupt

Merz und Co - nach dem Wetter Top-Thema im Taxi
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Otto
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Beitrag von Otto »

driving pingu hat geschrieben:jetzt geht es also nicht mehr um das, was das Gesetz vorsieht, sondern um das, was regelmäßig passiert?
Das regelmäßige kann aber doch für die RAF kein Maßstab sein
Es geht um das, was das Gesetz regelmäßig vorsieht, und das sind bei lebenslang 15 Jahre, bzw. 24-26 Jahre.

Doch, auch und gerade für die RAF muss das Normale der Maßstab sein, denn sonst hätten die Beteiligten in den 70er Jahren ja Recht damit gehabt, dass dieser Staat kein Rechtsstaat sei.
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.

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Otto
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Beitrag von Otto »

TV-Moderator Frank Plasberg ("Hart aber fair") ist einer von denen, die Mohnhaupt einladen wollen. "Ich halte es für eine Bürgerpflicht, mit Frau Mohnhaupt zu reden - wenn sie begnadigt ist", sagte er "Bild am Sonntag".
http://www.spiegel.de/kultur/gesellscha ... 86,00.html
WDR will nicht Will - sondern Plasberg
http://www.spiegel.de/kultur/gesellscha ... 14,00.html
Wenn der Mann nicht weiß, dass es im Fall Mohnhaupt gar nicht um eine Begnadigung geht, dann hat er auf dem Christiansen-Posten nichts verloren.
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761-167
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Beitrag von 761-167 »

driving pingu hat geschrieben:Eine Höchsthaftzeit habe ich immer noch nirgendwo gefunden.

Fargwürdig ist die Praxis, die Linken versauern zu lassen allemal. Aber nach geltendem recht wohl kaum ungesetzlich.
Es heißt lebenslang, nicht maximal 24 Jahre.

Der - zumindest für Juristen - simple Punkt ist :
Es gibt ein Urteil ("lebenslänglich") und es gibt eine gesetzliche Regelung der Strafvollstreckung.
Für die praktische Ausgestaltung des letzteren gibt`s abgesehen vom Gnadenrecht (Köhler)
die Zuständigkeit der sogenannten Strafvollstreckungskammern bei den zuständigen Gerichten.
Auch die aber haben nach Recht und Gesetz und innerhalb eines bestimmten Rahmens zu entscheiden -
nicht zuletzt unterliegen ihre Entscheidungen/Urteile aus gutem Grund im Streitfall ebenfalls gerichtlicher Überprüfung,
zumindest ist das theoretisch so und es muss auch so sein.
Nicht zuletzt gibt es dazu eine ständige Rechtsprechung, also aktuelle Urteile zur konkreten Auslegung der Gesetze.
driving pingu hat geschrieben:Wobei man doch bei jemandem der nicht bereut eben durchaus eine Wiederholungsgefahr sehen kann.
Was man nicht bereut, wird man wohl gutfinden, was man gut findet, tut man wieder.

Zum Glück kommt es in einem Rechtsstaat nicht darauf an was "man" glaubt sehen zu können.
Auch über die Frage der "besonderen Schwere der Tat" und mithin indirekt die Frage der Sicherheitsverwahrung
entscheiden Gerichte; nämlich zunächst die Strafkammer im Urteil und dann eben die Strafvollstreckungskammer.
Eine "Wiederholungsgefahr" muss nicht nur irgendwie unterstellt werden sondern es bedarf schon eines Beweises,
auch wenn es sich dabei mit sogenannten Gutachten um eine der fragwürdigsten Grauzonen der Justiz handelt.
Selbst die Bundesanwaltschaft, also die Anklagebehörde, befürwortet aber die Freilassung, so what ?
Unklar sind derzeit nur noch der konkrete Weg - Begnadigung durch Köhler oder Entscheidung der Strafvollstreckungskammer -
und der genaue Zeitpunkt; in nächster Zeit oder in spätestens zwei Jahren.
Freikommen werden Klar und Mohnhaupt offenbar so oder so demnächst.
Und das ist auch nur gut so.

Hat eigentlich im Falle der Prozesse gegen Ackermann, Hartz, Kohl, Lambsdorf o.ä. die Frage der Wiederholungsgefahr eine Rolle gespielt :?:
Die RAF und die "Bewegung 2.Juni" bestehen nicht mehr - die Deutsche Bank, Siemens, die CDU/CSU u.a. schon.
Die letzteren halte ich von den Beweggründen ihres Handelns her für bedeutend gefährlicher für unsere Gesellschaft und die Menschheit :wink:
Eddy

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Otto
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Beitrag von Otto »

Gefährlicher als was oder wer? Als die RAF? Das ist doch selbstverständlich und ich weiß auch gar nicht, wie ein vernünftig denkender Mensch bei den RAF-Häftlingen noch von Wiederholungsgefahr reden kann.
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Otto
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Beitrag von Otto »

EX-SS-MANN KAM
Münchner Gericht verweigert Auslieferung
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0 ... 12,00.html
Seht ihr, als Nazi durfte man ungestört morden, das wird auch heute noch so von deutschen Gerichten gesehen!
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n.e !
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Beitrag von n.e ! »

Und wie viele sind über die Odessa Linie ungeschoren davon gekommen und haben es sich in südamerikanischen Staaten gut gehen lassen !?

Wenn man reich genug ist , oder genügend Lobby hat , werden sämtliche auch noch so triftigen Beweise gerne einfach unter den Teppich gekehrt , daran hat sich nichts geändert bis heute !

n.e !
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761-167
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Beitrag von 761-167 »

Otto hat geschrieben:
EX-SS-MANN KAM
Münchner Gericht verweigert Auslieferung
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0 ... 12,00.html
Seht ihr, als Nazi durfte man ungestört morden, das wird auch heute noch so von deutschen Gerichten gesehen!
Das eigentliche Problem liegt m.E. noch nicht einmal auf der Ebene der hohen Tiere,
also der ausgesuchten Nazi-Verbrecher von denen immerhin ein Teil von Gerichten belangt wurde.
Das eigentliche Problem liegt in der enormen Zahl von Gestalten a la Filbinger
der trotz seiner Vergangenheit problemlos bis in höchste politische Ämter der BRD aufsteigen konnte
und bis zuletzt - ausdrücklich mit Bezug auf seine Tätigkeit als Marinerichter eines Kriegsgerichts -
seine "Geradlinigkeit" mit dem markanten Spruch unter Beweis stellen durfte :
"Was damals Recht war, kann heute nicht Unrecht sein !"
:arrow: http://de.wikipedia.org/wiki/Filbinger

Tatsächlich ist laut diversen unwidersprochenen Presse- etc. Berichten in Westdeutschland kein einziger
Richter oder sonstiger Jurist für seine Tätigkeit unter dem Naziregime durch seinesgleichen angeklagt worden.
Im Gegenteil - der Übergang der zahlreicher Juristen, Polizeibeamten usw. bis hin zum Geheimdienst in
den Sold der westlichen Besatzungsmächte bzw. der neuen Bundesrepublik war in aller Regel nahtlos...
Eddy

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Otto
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Beitrag von Otto »

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Gerald
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Beitrag von Gerald »

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wolli
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Beitrag von wolli »

Ein echte lebenslange Haftstrafe bis zum Tod des Gefangen ist mit dem Grundgesetz und der Menschenwürde nicht vereinbar, sagt das Bundesverfassungsgericht.
seid nett zu einander!
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mister mister
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Beitrag von mister mister »

Ich sage euch, es ist gut, dass es Instanzen gibt in denen eine Haftprüfung durchgeführt wird. Das System so wie es in unserem " Rechtsstaat " ist, ist generell menschenrechtlich gut zu vereinbaren. Fehler gibt es überall, aber eine Freiheitsstrafe von 40 Jahren, ohne Chance auf Entlassung, wie es in der USA praktiziert wird, halte ich für sehr unverhälltnissmäßig.
Man sollte dazu bedenken wie viele Jahre ein Mensch dort im Todestrakt sitzt, bis er hingerichtet wird, grausam und menschenunwürdig!
Das aber nur am Rande.
Wie gesagt, dass OLG Stuttgart hat die Freilassung bewilligt, so gestern abend das Radio.
Wie zuvor erwähnt wurde, ist man nach solch langer Zeit der Isolation, fertig ( psychisch ) und verbindungslos was die damaligen Leute angeht. Sie fängt jetzt noch einmal ganz von vorne an und das wird ihre bisher größte Herausforderung werden!
Der Pessimist sieht das Dunkle im Tunnel.
Der Optimist sieht das Licht am Ende des Tunnels.
Der Realist sieht im Tunnel einen Zug kommen.

Der Zugführer sieht die 3 ***, die auf den Gleisen sitzen...
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Otto
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Beitrag von Otto »

mister mister hat geschrieben:Wie zuvor erwähnt wurde, ist man nach solch langer Zeit der Isolation, fertig ( psychisch ) und verbindungslos was die damaligen Leute angeht. Sie fängt jetzt noch einmal ganz von vorne an und das wird ihre bisher größte Herausforderung werden!
Eben!
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Otto
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Beitrag von Otto »

"Soll für einstige RAF-Mörder etwas anderes gelten? Peter-Jürgen Boock wurde nach 17 Jahren Haft freigelassen, Sieglinde Hofmann, Stefan Wisniewski und wie sie alle heißen, auch; andere wie Rolf Clemens Wagner oder Adelheid Schulz wurden begnadigt. Keiner von ihnen verfiel wieder dem einstigen mörderischen Wahnsinn. Die RAF gibt es nicht mehr (...)".
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0 ... 16,00.html
Also, keine Wiederholungsgefahr!

Die Haltung der CSU, die jemanden zum Verkehrsminister macht, der unter Alkohol einen anderen Menschen tot gefahren hat, überrascht natürlich niemanden:
http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 10,00.html
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wolli
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Beitrag von wolli »

hier die offizielle begründung des gerichts zur freilassung von frau Mohnhaupt:

:arrow: http://www.youtube.com/watch?v=j4fIunphYcM
seid nett zu einander!
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Holgi
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Beitrag von Holgi »

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Beitrag von Otto »

Boah eh', da ist ja der Bär los!
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Holgi
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Beitrag von Holgi »

Habe ich gerade beim Surfen entdeckt!
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Otto
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Beitrag von Otto »

Holgi hat geschrieben:Habe ich gerade beim Surfen entdeckt!
Wo treibst du dich denn rum?

Pass auf, dass der Schäuble dich nicht entdeckt! :wink:
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Holgi
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Beitrag von Holgi »

"Stille Wasser gründen tief!" :wink: :wink:
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n.e !
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Beitrag von n.e ! »

Mein Gefühl beim Fall Mohnhaupt ist zwiespältig .
Einerseits sehe ich sehr wohl ,daß man sie nach unserem Gesetz entlassen kann ,nach 24 Jahren Mindesthaftdauer , aber wie gesagt es ist eine Mindesthaftdauer mehr nicht , verurteilt wurde sie zu fünf mal lebenslänglich ....
Natürlich sehe ich im Vergleich zu anderen Verbrechern sehr wohl , daß ein weiteres Verbleiben in Haft nicht tragbar wäre , aber sollte man nicht eher da ansetzen , daß man z. B. den Kindermörder eben auch nicht nach 15 Jahren rauslässt , sondern ihn auch bis zum Lebensende in Haft behält ?! Sollte nicht lebenslänglich auch lebenslänglich sein ? !
Für 15 Jahre den Begriff lebenslänglich anzuwenden ist an sich schon widersinnig.
Auch glaube ich nicht , daß eine Wiederholungsgefahr besteht und kann mich auch nicht davon freisprechen , daß auch ich ein wenig das Gefühl habe , daß es eigentlich mal die Richtigen getroffen hat , aber keine Ideologie , Glaubenseinstellung , oder ähnliches rechtfertigt einen Mord , noch dazu , wenn auch noch Unschuldige bedenkenlos mitgeopfert werden .
Und der Folgeschluß wäre ja ausserdem auch , daß ich auch jedem Naziverbrecher die Chance auf ein weiteres Leben einräumen müßte , also rein hypothetisch hätte man dann eben Göbbels auch für 24 Jahre eingesperrt und dann freigelassen , wäre das gerecht gewesen ?

Ich hadere da im Augenblick einfach im Ganzen mit dem Rechtsverständnis hier im Land , noch dazu wenn ich dann noch an solche Urteile , wie bei Hartz denke .

n.e !
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