driving pingu hat geschrieben:wo steht da was von maximaler Haftzeit?
Die besondere Schwere der Schuld (...) Hat das Gericht bei seinem Urteil über die Verhängung der lebenslangen Freiheitsstrafe eine solche festgestellt, so kann der Straftäter nicht mit einer vorzeitigen Entlassung nach frühestens 15 Jahren rechnen, wobei die durchschnittliche Haftdauer bei "Lebenslänglichen" in Deutschland bei 17 - 19 Jahren liegt. (...) Zwar darf der Verurteilte nach wie vor auf eine Freilassung hoffen, jedoch verlängert sich durch das Feststellen der besonderen Schwere der Schuld die durchschnittliche Haftdauer von 17 bis 19 Jahren auf etwa 23 - 25 Jahre.
http://de.wikipedia.org/wiki/Lebenslang ... eitsstrafe
Das ist sowas von eindeutig, dass ein klarer Verstoß gegen denn Gleichheitsgrundsatz vorliegen würde, wenn Mohnhaupt nicht freikäme. Was für alle Mörder gilt, gilt hier auch für sie.
driving pingu hat geschrieben:Es gibt nunmal Bedenken.
Es gibt keine realistischen Bedenken, dass von diesen beiden, Mohnhaupt und Klar, noch irgendeine Gefährdung ausgeht.
driving pingu hat geschrieben:Allerdings klingt das Gerede von Beckstein in der Tat mehr nach " solange die sich nicht entschuldigen, bin ich beleidigt"
Genau das aber ist der einzige Punkt, den diese sogenannten Rechtsexperten ständig wiederholen. Ein anderes Argument ist bis jetzt nicht gekommen.
driving pingu hat geschrieben:Aber: solange sich jemand nicht von seiner Tat distanziert, einsieht dass es falsch war, sehe ich eine Wiederholungsgefahr. Die Täter scheinen es ja immer noch als richtig zu betrachten.
Und das dürfen sie auch, denn sie haben ja ihre Strafe abgesessen. Eine "Wiederholungsgefahr" besteht schon deswegen nicht, weil politische Morde wie die ganze RAF-Kiste auf einen ganz bestimmten historischen Kontext beschränkt sind, der heute einfach nicht mehr gegeben ist.
driving pingu hat geschrieben:Natürlich darf man nicht "linke" härter bestrafen als Rechte. Ich bin aber deshalb nicht dafür, einfach alle möglichst früh laufen zu lassen. Genausowenig bin ich der Meinung, linke Straftaten seien irgendwie besser, netter als Rechte.
Warum wird es dann aber seit mehr als einhundert Jahren so in Deutschland gehandhabt:
Der Todesschütze Kurras blieb zunächst im Amt. Er wurde in einem ersten Prozess am 21. November 1967 von der Anklage des Totschlags freigesprochen. (...) In einem zweiten Prozess 1970 wurde Kurras zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, aber bereits nach vier Monaten Haft wieder freigelassen. 1975 trat er erneut in den Polizeidienst und wurde 1987 pensioniert.
http://de.wikipedia.org/wiki/Benno_Ohnesorg
Der eine hat ein Leben zerstört und sitzt vier Monate, der andere 24 Jahre.
Man kann den linken Terrorismus nicht mit den Taten der Rechten in der Nazizeit vergleichen.
Käme mir nicht in den Sinn, das zu tun. Und habe ich auch nicht getan. Ich habe lediglich auf die Ungleichbehandlung von Mördern aus dem rechten und aus dem linken Spektrum in juristischer Sicht hingewiesen. Und das ist evident.
driving pingu hat geschrieben:Ich stelle mich bei dem politischen Hintergrund erstmal blind und sehe Mörder, die ihre Taten nicht bereuen.
(Mal abgesehen davon, bin ich was das Politische dabei angeht sehr skeptisch)
Sie
müssen nicht bereuen, um einen Anspruch auf Entlassung zu haben. Das kannst du zwar kritisieren, hat dann aber nichts mit diesem speziellen Fall zu tun. Dann kritisierst du die Praxis der vorzeitigen Haftentlassung generell.
Das Politische ist auch nur insofern interessant, als die jetzt auftretenden Kritiker einer Haftentlassung diese
wegen der politischen Bedeutung der RAF ablehnen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Hanns-Martin_Schleyer
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."