Streit um Haftentlassung von Klar und Mohnhaupt

Merz und Co - nach dem Wetter Top-Thema im Taxi
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Otto
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Beitrag von Otto »

Und noch so einer, der das Volk belügt, wenn er sich "Rechtsexperte" nennt:
Norbert Geis, CSU-Rechtspolitiker: "Hinsichtlich einer Freilassung von Christian Klar und Brigitte Mohnhaupt habe ich größte Bedenken. Die Bekämpfung des Terrorismus ist eine der wichtigsten Aufgaben der Gegenwart und auch wenn der heutige Terrorismus nichts mit dem Terrorismus der siebziger Jahre zu tun hat, ist es nicht richtig, wenn wir jetzt die freilassen, die noch nicht mal heute sagen, dass sie sich damals falsch verhalten haben. (...) eine Freilassung darf nicht geschehen, bevor Klar und Mohnhaupt sich nicht glaubwürdig und ernsthaft von ihren Taten distanziert haben."
http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 94,00.html
Welche Bedenken hat er denn?

Warum dann der Verweis auf den heutigen Terrorismus, wenn beides, islamistischer Terror und RAF–Terror, nichts miteinander zu tun haben? Warum ist es nicht richtig, Leute frei zu lassen, die nach den Buchstaben unserer Gesetze einen Anspruch auf Freilassung haben? Das juristische Staatsexamen des Herrn Geis ist nichts wert, warum regen wir uns eigentlich über die PISA–Studie auf, wenn unsere Regierenden nicht einmal lesen können? Geis weiß doch genau, dass das Strafrecht keine Entschuldigung und Distanzierung fordert, wenn jemand seine 24 Jahre abgesessen hat.

Die gleichen Leute, die Steinmeier feuern wollen, weil er sich vielleicht nach dem 11. September etwas zu sehr ins Zeug gelegt hat, um die Rückkehr eines bekennenden türkischen Islamisten nach Deutschland zu verhindern, kennen nichts als Rache, obwohl es diesen Begriff im deutschen Strafrecht überhaupt nicht gibt, wenn es um den linken Terror der siebziger Jahre geht.
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.

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driving pingu
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Beitrag von driving pingu »

wo steht da was von maximaler Haftzeit?
Es gibt nunmal Bedenken. Allerdings klingt das Gerede von Beckstein in der Tat mehr nach " solange die sich nicht entschuldigen, bin ich beleidigt"
Auch wenn es darum ginge, sich zum Rechtsstaat bekennen zu müssen um in Freiheit leben zu dürfen...naja, dann sollte man wohl aus dem ganzen Land einen Knast machen.

Aber: solange sich jemand nicht von seiner Tat distanziert, einsieht dass es falsch war, sehe ich eine Wiederholungsgefahr. Die Täter scheinen es ja immer noch als richtig zu betrachten.

Natürlich darf man nicht "linke" härter bestrafen als Rechte. Ich bin aber deshalb nicht dafür, einfach alle möglichst früh laufen zu lassen.
Genausowenig bin ich der Meinung, linke Straftaten seien irgendwie besser, netter als Rechte.

Man kann den linken Terrorismus nicht mit den Taten der Rechten in der Nazizeit vergleichen.
Auch nicht mit dem, was die Neuen (und übriggebliebenen Rechten) so anstellen. Allerings muss man aufpassen, dass man deren Entwicklung aus lauter Paranoia vor der Linken (die es zur Zeit gar nicht gibt) übersieht.

Ich stelle mich bei dem politischen Hintergrund erstmal blind und sehe Mörder, die ihre Taten nicht bereuen.
(Mal abgesehen davon, bin ich was das Politische dabei angeht sehr skeptisch)
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n.e !
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Beitrag von n.e ! »

Otto hat geschrieben:also, was den Fall Kurnaz angeht, so stehe ich voll hinter Steinmeier:
Außenminister Steinmeier hat das Vorgehen der früheren rotgrünen Bundesregierung im Fall des ehemaligen Guantánamo-Häftlings Kurnaz verteidigt. Man habe die Freilassung von Kurnaz zu keinem Zeitpunkt hintertrieben, sagte Steinmeier der "Bild"-Zeitung. Weiter betonte der frühere Kanzleramtschef, nach den Anschlägen im September 2001 in den USA habe die Sicherheit der Bundesbürger Priorität gehabt. Führende Köpfe der Taten seien aus Hamburg gekommen und es habe weitere Netzwerke in deutschen Städten gegeben. Auch in der Bundesrepublik habe man mit Anschlägen rechnen müssen und alles getan, um dies zu verhindern. Steinmeier lehnte einen Rücktritt wegen der Vorwürfe im Fall Kurnaz ab. Er bekräftigte, von einem offiziellen Angebot der USA, den in Bremen geborenen Türken freizulassen, sei ihm nichts bekannt.
http://www.dradio.de/nachrichten/
Herr Kurnaz wollte seinen türkischen Pass behalten und nicht Deutscher werden, also war unser Außenministerium gar nicht für seinen Fall zuständig, sondern Ankara.

Diejenigen, die sich im Untersuchungsausschuss über die angebliche Folter in Guantanamo mokiert haben, FDP und Grüne, haben andererseits keinerlei Hemmungen, den angeblichen amerikanischen Folterknechten dabei behilflich zu sein, ihr "schändliches" Tun auszuführen, weil das Struck'sche Wort von der Freiheit am Hindukusch angeblich noch immer Bestand hat. Bis jetzt sehe ich aber nur die Freiheit der Warlords dort, ihre Sklaven weiter zu unterdrücken und Rekord–Opiumernten einzufahren, Wahlen hin oder her.


Das sehe ich nicht anders , Otto , Ankara wäre zuständig gewesen in diesem Falle , das ändert allerdings nichts an der Tatsache , das durchaus einige berufene Stellen bewusst ihre Augen zu gemacht haben , was die nicht ganz legale Unterstützung der US - Streitkräfte betrifft !


n.e !
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jr
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Beitrag von jr »

Kein Naziverbrecher hat in Deutschland 15 Jahre gesessen!
Sicher?

Einige haben dieses Schicksal durch drastischere Strafen versäumt.
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Otto
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Beitrag von Otto »

jr hat geschrieben:
Kein Naziverbrecher hat in Deutschland 15 Jahre gesessen!
Sicher?

Einige haben dieses Schicksal durch drastischere Strafen versäumt.
Nur die absolute Spitze wurde gehängt.

Und ich habe von keinem verurteilten Nazi gehört, der so lange gesessen hat.
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Otto
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Beitrag von Otto »

driving pingu hat geschrieben:wo steht da was von maximaler Haftzeit?
Die besondere Schwere der Schuld (...) Hat das Gericht bei seinem Urteil über die Verhängung der lebenslangen Freiheitsstrafe eine solche festgestellt, so kann der Straftäter nicht mit einer vorzeitigen Entlassung nach frühestens 15 Jahren rechnen, wobei die durchschnittliche Haftdauer bei "Lebenslänglichen" in Deutschland bei 17 - 19 Jahren liegt. (...) Zwar darf der Verurteilte nach wie vor auf eine Freilassung hoffen, jedoch verlängert sich durch das Feststellen der besonderen Schwere der Schuld die durchschnittliche Haftdauer von 17 bis 19 Jahren auf etwa 23 - 25 Jahre.
http://de.wikipedia.org/wiki/Lebenslang ... eitsstrafe
Das ist sowas von eindeutig, dass ein klarer Verstoß gegen denn Gleichheitsgrundsatz vorliegen würde, wenn Mohnhaupt nicht freikäme. Was für alle Mörder gilt, gilt hier auch für sie.
driving pingu hat geschrieben:Es gibt nunmal Bedenken.
Es gibt keine realistischen Bedenken, dass von diesen beiden, Mohnhaupt und Klar, noch irgendeine Gefährdung ausgeht.
driving pingu hat geschrieben:Allerdings klingt das Gerede von Beckstein in der Tat mehr nach " solange die sich nicht entschuldigen, bin ich beleidigt"
Genau das aber ist der einzige Punkt, den diese sogenannten Rechtsexperten ständig wiederholen. Ein anderes Argument ist bis jetzt nicht gekommen.
driving pingu hat geschrieben:Aber: solange sich jemand nicht von seiner Tat distanziert, einsieht dass es falsch war, sehe ich eine Wiederholungsgefahr. Die Täter scheinen es ja immer noch als richtig zu betrachten.
Und das dürfen sie auch, denn sie haben ja ihre Strafe abgesessen. Eine "Wiederholungsgefahr" besteht schon deswegen nicht, weil politische Morde wie die ganze RAF-Kiste auf einen ganz bestimmten historischen Kontext beschränkt sind, der heute einfach nicht mehr gegeben ist.
driving pingu hat geschrieben:Natürlich darf man nicht "linke" härter bestrafen als Rechte. Ich bin aber deshalb nicht dafür, einfach alle möglichst früh laufen zu lassen. Genausowenig bin ich der Meinung, linke Straftaten seien irgendwie besser, netter als Rechte.
Warum wird es dann aber seit mehr als einhundert Jahren so in Deutschland gehandhabt:
Der Todesschütze Kurras blieb zunächst im Amt. Er wurde in einem ersten Prozess am 21. November 1967 von der Anklage des Totschlags freigesprochen. (...) In einem zweiten Prozess 1970 wurde Kurras zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, aber bereits nach vier Monaten Haft wieder freigelassen. 1975 trat er erneut in den Polizeidienst und wurde 1987 pensioniert.
http://de.wikipedia.org/wiki/Benno_Ohnesorg
Der eine hat ein Leben zerstört und sitzt vier Monate, der andere 24 Jahre.
Man kann den linken Terrorismus nicht mit den Taten der Rechten in der Nazizeit vergleichen.
Käme mir nicht in den Sinn, das zu tun. Und habe ich auch nicht getan. Ich habe lediglich auf die Ungleichbehandlung von Mördern aus dem rechten und aus dem linken Spektrum in juristischer Sicht hingewiesen. Und das ist evident.
driving pingu hat geschrieben:Ich stelle mich bei dem politischen Hintergrund erstmal blind und sehe Mörder, die ihre Taten nicht bereuen.
(Mal abgesehen davon, bin ich was das Politische dabei angeht sehr skeptisch)
Sie müssen nicht bereuen, um einen Anspruch auf Entlassung zu haben. Das kannst du zwar kritisieren, hat dann aber nichts mit diesem speziellen Fall zu tun. Dann kritisierst du die Praxis der vorzeitigen Haftentlassung generell.

Das Politische ist auch nur insofern interessant, als die jetzt auftretenden Kritiker einer Haftentlassung diese wegen der politischen Bedeutung der RAF ablehnen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Hanns-Martin_Schleyer
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Holgi
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Beitrag von Holgi »

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Otto
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Beitrag von Otto »

Die Süddeutsche wollte nicht:
Bereits im Jahr 2003 schrieb er an den damaligen Bundespräsidenten Johannes Rau: "Selbstverständlich muss ich eine Schuld anerkennen. Ich verstehe die Gefühle der Opfer und bedauere das Leid dieser Menschen."

Ein rund 130 Seiten starkes Gutachten des Freiburger Kriminologen Helmut Kury über Klar ist nach SPIEGEL-Informationen positiv ausgefallen. Es liegt inzwischen im Stuttgarter Justizministerium vor und soll auch ans Präsidialamt in Berlin übermittelt werden.

http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 97,00.html
Übrigens muss der Präsi das Gnadengesuch weder befürworten noch ablehnen, er kann es —wie Rau— einfach liegen lassen. Da nützt auch Klars Bedauern nicht. Er hat noch keinen Anspruch auf vorzeitige Haftentlassung.
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Beitrag von Gerald »

@ Otto

Was ist mit Rudolf Hess?
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Otto
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Beitrag von Otto »

Gerald hat geschrieben:@ Otto

Was ist mit Rudolf Hess?
Ok, einer. Noch einer?
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Beitrag von n.e ! »

Gerald hat geschrieben:
Was ist mit Rudolf Hess?


... in meinen Augen , war dieser Mann zu lange im Knast , eine Begnadigung durch die Besatzer hätte Rudolf Hess
" " verdient " " gehabt !


n.e !
driving pingu
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Beitrag von driving pingu »

im Text der süddeutschen steht was von Mindesthaftzeit. Eine Höchsthaftzeit habe ich immer noch nirgendwo gefunden.

Fargwürdig ist die Praxis, die Linken versauern zu lassen allemal. Aber nach geltendem recht wohl kaum ungesetzlich.
Es heißt lebenslang, nicht maximal 24 Jahre.

Wobei man doch bei jemandem der nicht bereut eben durchaus eine Wiederholungsgefahr sehen kann.
Was man nicht bereut, wird man wohl gutfinden, was man gut findet, tut man wieder.
Der gesellschaftliche Kontext ist manchen Leuten egal, sie suchen sich schon eine Legitimation für ihre Ausübung von Gewalt.

Dann kritisierst du die Praxis der vorzeitigen Haftentlassung generell.
Ja, tue ich. wenn mit lebenslänglich gemeint ist "15 Jahre und vielleicht ein bißchen länger" dann soll man das halt so nennen.
Wenn eine lebenslängliche Haftstrafe nicht mit unserem GG vereinbar ist, dann darf man die halt nicht verhängen
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wolli
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Beitrag von wolli »

driving pingu hat geschrieben: wenn mit lebenslänglich gemeint ist "15 Jahre und vielleicht ein bißchen länger" dann soll man das halt so nennen.
Wenn eine lebenslängliche Haftstrafe nicht mit unserem GG vereinbar ist, dann darf man die halt nicht verhängen
wenn man´s wörtlich nimmt, hast du recht, pingu! :idea:
seid nett zu einander!
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Beitrag von n.e ! »

wolli hat geschrieben:
driving pingu hat geschrieben:
Wenn eine lebenslängliche Haftstrafe nicht mit unserem GG vereinbar ist, dann darf man die halt nicht verhängen
wenn man´s wörtlich nimmt, hast du recht, pingu! :idea:

somit wäre die Strafe - lebenslänglich - nicht Verfassungskonform !


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Otto
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Beitrag von Otto »

n.e ! hat geschrieben:
Gerald hat geschrieben: Was ist mit Rudolf Hess?
... in meinen Augen , war dieser Mann zu lange im Knast , eine Begnadigung durch die Besatzer hätte Rudolf Hess " " verdient " " gehabt ! n.e !
Der Mann hat erstens nicht nach deutschem Recht eingesessen und ist zweitens eine Ikone der Rechtsradikalen.
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Beitrag von Otto »

wolli hat geschrieben:
driving pingu hat geschrieben: wenn mit lebenslänglich gemeint ist "15 Jahre und vielleicht ein bißchen länger" dann soll man das halt so nennen.
Wenn eine lebenslängliche Haftstrafe nicht mit unserem GG vereinbar ist, dann darf man die halt nicht verhängen
wenn man´s wörtlich nimmt, hast du recht, pingu! :idea:
Es nimmt aber niemand wörtlich und niemand, der sich im Knast angepasst verhält, sitzt die Strafe ab, die der Richter ausgesprochen hat. "Lebenslänglich" ist generell maximal 15 Jahre, wenn das Gericht nicht die besondere Schwere der Schuld festgestellt hat. Und dann sitzt man 24-26 Jahre ab. Das muss auch für RAF-Täter gelten.

Pingu fordert hier eine generelle Sicherheitsverwahrung für Mörder, und das ist grundgesetzwidrig. Ihre Forderung nach einem Lippenbekenntnis der Täter ist unsinnig. Jeder kann sein Bedauern ausdrücken, sich entschuldigen und sagen, dass es ihm leid tut, ohne dass er es ernst meint.
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Beitrag von driving pingu »

falsch. Ich fordere bloß, dass man die Strafe einfach so benennt, wie sie gemeint ist.
Ob "lebenslang" sein darf/soll/muss kann man dann auch noch diskutieren.

Aber so wie es jetzt ist, sind es wischiwaschi Formulierungen.
Der Mann hat erstens nicht nach deutschem Recht eingesessen und ist zweitens eine Ikone der Rechtsradikalen.
Soll man den Rechtsradikale Täter anders bestrafen ??
und, nicht nach deutschem Recht:
Hat er denn gegen damals herrschendes deutsches Recht verstoßen?

Wer ahnt schon, was die RAFler alles angestellt hätten, wenn sie eine "Erlaubnis" des derzeitigen Systems gehabt hätten
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Otto
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Beitrag von Otto »

1. Fall Hess: Wir diskutieren deutsches Strafrecht, nicht alliiertes Besatzungsrecht.

2. Fall RAF: wenn eine fünfzehnjährige Freiheitsstrafe regelmäßig von deutschen Gerichten als "lebenslänglich" verhängt wird, so muss das auch für RAF-Häftlinge gelten. Sollte wie in den vorliegenden Fällen eine besondere Schwere der Schuld zu bejahen sein, so wird halt zwischen 24 und 26 Jahren eingesessen. Alles andere sind sachfremde Erwägungen.
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Beitrag von driving pingu »

jetzt geht es also nicht mehr um das, was das Gesetz vorsieht, sondern um das, was regelmäßig passiert?
Das regelmäßige kann aber doch für die RAF kein Maßstab sein
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