Sondereinsatz gegen Taxi- und Uber-Fahrer
Düsseldorf Polizei, Zoll und OSD kontrollierten 135 Autos. Zwei Uber-Fahrer gaben die Handys nicht raus.
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Die Polizei stellte vier Platzverweise aus und zwei Strafanzeigen wegen Verkehrsverstößen. Außerdem wurde eine Blutprobe entnommen und ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen unzulässigem Tunings eingeleitet. Das Hauptzollamt leitete fünf Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoß gegen das Mindestlohngesetz ein. Ein Verwarnungsgeld wegen nicht mitgeführten Ausweisdokumenten wurde ausgestellt. Zweimal stellten die Beamten den Verdacht auf Schwarzarbeit fest. In einem Fall besteht Verdacht auf Leistungsbetrug. Zwei Uber-Fahrer weigerten sich während der Kontrolle, den Beamten ihre Mobiltelefone auszuhändigen. In diesen beiden Fällen wurde durch die Eilstaatsanwaltschaft die Beschlagnahme der Handys durch die Zöllner angeordnet, um Daten der Uber-App der Fahrer auslesen zu können. Dies sei im Hinblick auf die Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohnes in diesen Fällen nötig. Die Beschlagnahme „musste mit Zwang durch die Zöllner durchgeführt werden“, teilte Stefan Py vom Hauptzollamt mit, da der Uber-Fahrer die Herausgabe des Smartphone, trotz der Anordnung durch die Staatsanwaltschaft verweigerte. Es wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen die Mitwirkungspflicht eingeleitet. Darüber hinaus prüfen die Beamten des Hauptzollamts Düsseldorf nun in den nächsten Wochen die übrigen erhobenen Daten der kontrollierten Fahrer, ob nicht noch in weiteren Fällen Verstöße gegen den Mindestlohn oder andere Bestimmungen vorliegen. Im Rahmen der Kontrolle wurden von den Vollziehungsbeamten der Stadtkasse insgesamt 3000 Euro vollstreckt und ein Fahrzeug gepfänden.
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Westdeutsche Zeitung
Sondereinsatz gegen Taxi- und Uber-Fahrer
Sondereinsatz gegen Taxi- und Uber-Fahrer
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
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"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
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