nicht egal ! hat geschrieben: Wie war das noch : Keiner darf wegen seiner Gesinnung ,Hautfarbe etc. verfolgt , beleidigt usw .... werden !
Hat gerade Münte noch mal zitiert !
Richtig, aber da steht nicht, daß man jemanden nicht beleidigen oder verfolgen darf, weil er Volksvertreter ist.
nicht egal ! hat geschrieben:Also wenn das solche Formen annimmt , bin ich nicht mehr bereit auf diesem Niveau weiterzudiskutieren !
Und weil dann keiner mehr diskutiert, wird es mit einem Mal gesellschaftliche Realität. Nein, man muß es argumentativ bekämpfen, wie es hier in diesem Forum und in diesem Thread geschieht.
Kinder, ich bin stolz auf Euch!
nicht egal ! hat geschrieben:Was dann strafrechtlich verfolgbar ist , ist doch eindeutig !
Einen Politiker wegen seiner Gesinnung an die Wand stellen zu wollen ist menschenverachtend .
Man kann vieles diskutieren und schreiben , aber irgendwo sind die Grenzen denn dann doch erreicht .
Quelle : Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
n.e !
Einen Politiker wegen seiner Politik an die Wand stellen zu wollen, ist ebenso menschenverachtend wie z.B. als Politiker zu verantworten, daß Milliarden in die Rüstung gesteckt werden, während gleichzeitig 30.000 Kinder pro Minute auf der Welt verhungern.
Wolli hat schon recht, wer sich ins Feld der öffentlichen Belange begibt und versucht, dort Karriere zu machen, muß schon was abkönnen.
Ullis Wortwahl war zwar unterste Schublade und sozusagen extremer Stammtisch, aber da wir hier so etwas ähnliches wie einen Stammtisch haben, bin ich, obwohl ich politisch konträr anderer Meinung als Ulli bin, bereit, das rechte Gesülze von Ulli bis zu einem gewissen Grad zu ertragen.
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."