"dicker Hals"

... was sich in den anderen Rubriken nicht unterbringen läßt
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wolli
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Beitrag von wolli »

Otto hat geschrieben: Wenn man weiß, dass es keine Leerfahrt wird...
ja, wenn man das man immer wüsste! :P

Adler sagte völlig zurecht:
passiert ja auch öfter das einer kommt und sagt tut mir leid hat sich kurzfristig geändert ,kann leider nicht mitfahren
da müsste man auf die dauer ne ganze menge "abschreiben"! :roll:

versuch mal sowas regelmässig in deiner abrechnung zu erklären! :shock:
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Ulli

Beitrag von Ulli »

Was wir dürfen ist die eine Sache, wie wir das Ganze in die Praxis umsetzen, die andere.

Auch ich warte im Regelfall, bis die Kunden im Auto sitzen.
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wolli
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Beitrag von wolli »

Ulli hat geschrieben:Was wir dürfen ist die eine Sache, wie wir das Ganze in die Praxis umsetzen, die andere.
genau das ist das problem! :evil:
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jr
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Beitrag von jr »

Sinngemäß finden werdet ihr das, was Ulli oben schrieb, in etwa einem Viertel der deutschen Taxitarifordnungen. Der Oldenburger Tarif sieht das nicht vor. Er zählt auch zu einer kleinen Minderheit von Verordnungen, in denen die Kosten einer Abbestellung nicht geregelt sind.

Der Fahrer muß allerdings stets sicherstellen, daß der Kunde von seiner Ankunft unterrichtet wird. In einigen Orten ist zudem festgelegt, daß das Taxameter erst ab einer bestimmten Zeit angestellt wird, meistens 5 Minuten nach Kenntnisnahme durch den Fahrgast. Vorbestellte Fahrten gelten immer als zur Bestellzeit fällig, also darf die Uhr ab dann laufen.

Bis auf eine Besonderheit beispielhaft ist das im Nürnberger Tarif mormuliert:
Wird ein Taxi bestellt, so wird für eine Wartezeit von 4 Minuten kein Entgelt berechnet. Für jede weitere angefangene Minute Wartezeit, die aus vom Fahrpersonal nicht zu vertretenden Gründen entsteht, wird ein Entgelt nach Abs. 3 Satz 1 erhoben. Wartezeit im Sinne der Sätze 1 und 2 ist der Zeitraum, der zwischen dem Einschalten des Fahrpreisanzeigers und dem Einsteigen des Fahrgastes liegt. Der Fahrpreisanzeiger ist unmittelbar nach Eintreffen (Fahrzeugstillstand) am vereinbarten Abholort – falls ein bestimmter Abholzeitpunkt vereinbart wurde, jedoch erst nach Erreichen dieses Zeitpunktes – einzuschalten. Das Fahrpersonal hat sich unverzüglich nach dem Einschalten des Fahrpreisanzeigers beim Besteller zu melden.
Daß das Taxameter schon beim Eintreffen und vor Benachrichtigung des Fahrgastes angeschaltet werden muß, ist rechtlich möglicherweise heikel. Allein der Tatbestand, daß es diese Regelung sonst nicht gibt, sollte zu denken geben.
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homer
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Beitrag von homer »

jr hat geschrieben:Daß das Taxameter schon beim Eintreffen und vor Benachrichtigung des Fahrgastes angeschaltet werden muß, ist rechtlich möglicherweise heikel. Allein der Tatbestand, daß es diese Regelung sonst nicht gibt, sollte zu denken geben.
Das stimmt nicht so ganz - in einigen Tarifen gibt es ja noch die "Anfahrt" mit einem niedrigeren km-Satz. Ich kenne das zum Beispiel aus grauer Vorzeit aus Hamburg auch noch, später wurde das auf eine Bestellpauschale geändert und die ist inzwischen auch weggefallen. Bei der "Anfahrt" sollte der Kutscher theoretisch vom nächstgelegenen Taxenstand aus bis zur Bestelladresse schon den Wecker laufen haben der dann natürlich beim Kunden auch sofort die volle Wartezeit weiter berechnet hat. Auf jeden Fall haben viele die Abschaffung dieser Extragebühr (und der damit verbundenen Nerverei) durchaus begrüßt, nicht nur Kunden. Die Gewohnheit den Taxameter sofort beim Eintreffen an der Bestelladresse anzumachen und danach erst den Kunden zu suchen ist aber weitgehend beibehalten worden und auch mir ist das noch so eingebläut worden als ich nach Hamburg kam.
Komplett erledigt hat sich das eigentlich erst mit der Einführung der Karenzzeit (also erste drei oder jetzt nach letztem Tarif eine Minute ganz ohne Berechnung). Im Sinne von mehr Durchsichtigkeit der Preise auch für die Kundschaft würde ich ohnehin eine Änderung der Tarife hin zu einem Sockelbetrag (Mindestpreis) befürworten. Praktisch meine ich damit einen erhöhten Grundpreis (für Hamburg z.B. 4,- € statt jetzt 2,10 €) in dem dann aber bereits 1km Fahrtstrecke oder 4 Minuten Wartezeit enthalten sind (und natürlich nicht noch zusätzlich eine Bestellgebühr). Damit hat man eine klare Grundlage einmal für extreme Kurztouren aber auch die so beliebten Abbestellungen bei Gaststätten usw. - in jedem Fall wäre das Minimum 4,- € . Plus Tipp natürlich :)


homer
Ulli

Beitrag von Ulli »

In vielen ländlichen Gebieten darf das Taxameter auch heute noch bei der Anfahrt bzw. bestellter Leerfahrt zum Kunden eingeschaltet werden.

Je nach Gemeinde bzw. Landkreis ist es aber völlig unterschiedlich geregelt, ob bei dieser Leerfahrt der volle oder ein deutlich geringerer Kilometerpreis zu entrichten ist.
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wolli
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Beitrag von wolli »

Ulli hat geschrieben:
Je nach Gemeinde bzw. Landkreis ist es aber völlig unterschiedlich geregelt, ob bei dieser Leerfahrt der volle oder ein deutlich geringerer Kilometerpreis zu entrichten ist.
wenn überhaupt etwas zu "entrichten" ist! :roll: ... :shock: :!:

aber mach das der entsprechenden "kundschaft" mal klar bzw. versuch es im gegenzug mal "abzurechnen", wenn sowas öfter vorkommt! :shock:
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jr
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Beitrag von jr »

Die "Vorkosten" sind vor allem ein Problem der angestellten Fahrer. Wenn sie auf der Uhr erscheinen und dann aus welchen Gründen auch immer nicht bezaht werden, muß abgeschrieben werden. Und das ist nicht immer gern gesehen.

homer und Ulli haben naürlich recht: Vor allem in den Kreisen gibt es die Anfahrtsregelung, dann steht beim Eintreffen beim Kunden auch was auf der Uhr. Mir ging es im Nürnberger Beispiel vor allem darum, daß eine laufende Uhr ein Problem darstellt, wenn es eben an sich keine Vorkosten gibt.

Daraus kann man natürlich den Schluß ziehen, daß jegliche Tarif-Posten, die nicht transparent genug rübergebracht werden können, eher in eine Pauschale einfließen sollten. Schritte dahin gibt es hier und da. Daß vom - vom Kunden nicht zu beeinflussenden - Taxistand aus bezahlt wird, ist dagegen selten geworden und, da ein zufälliges Kostenelement, wohl auch rechtlich heikel.

Zur Kostentransparenz kann auch beitragen, wenn im Tarif vorgeschrieben ist, daß der Kunde - bei jeder Fahrt (!) - über die Form der Wartezeitberechnung aufzuklären ist. Ein solcher Passus ist zwar auf dem Rückzug, aber dennoch hier und da enthalten.
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homer
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Beitrag von homer »

jr hat geschrieben:Daß vom - vom Kunden nicht zu beeinflussenden - Taxistand aus bezahlt wird, ist dagegen selten geworden und, da ein zufälliges Kostenelement, wohl auch rechtlich heikel.
Als es diese Vorschrift in Hamburg noch gab hieß es dazu ausdrücklich "die Anfahrt vom nächstgelegenen Taxistand" (zur Bestelladresse natürlich).
Trotzdem waren viele Besteller gekniffen - einmal diejenigen irgendwo am Stadtrand wo der nächste Posten schonmal viele Kilometer weit weg sein kann (Extremfall in Hamburg :die Vier- und Marschlande, also Stadtteile wie Neuengamme oder Kirchwerder). Vor allem aber wurde auch von Kutscherseite immer wieder (vorsätzlich aber sicher auch wegen Unkenntnis, vor allem mangelhafter Ortskunde) dagegen verstoßen und das war ein ständiger Zankapfel. In einigen Bezirken gab es damals sogar extra Taxenposten die überhaupt nur diesen Sinn hatten die Anfahrtkosten geringer zu halten, praktisch benutzt hat die nie jemand (bei der Kaserne in Neugraben z.B.) und mit der Tarifänderung sind die auch schnell verschwunden.


homer
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