Raucher oder Nichtraucher?

Rechtsfragen rund um das Taxi
nicht egal !

Beitrag von nicht egal ! »

Bei uns ist das so , daß eine Beförderungspflicht für Kleintiere (auch Hunde ) besteht , ohne Aufpreis !
Es liegt allerdings im eigenen Ermessen , einen Hund mitzunehmen , der bereits einen abgerissenen Arm im Maul hat ( Kampfhunde ). :? :wink:

Bei uns hat man jedoch die Möglichkeit in seinem Profil anlegen zu lassen , ob man Tiere mitnimmt , oder nicht ! Wenn der Kunde aber bei der Bestellung bei der Zentrale den Hund nicht angegeben hat , ist man erstmal beförderungspflichtig ! :!: Siehe Ausnahme :Kampfhund , dreckig etc.!
Weigert man sich bei einem Miniterrier wird man gegebenenfalls gesperrt.

Das ist das , was ich von Düsseldorf dazu sagen kann .

n.e. !
nicht egal !

Beitrag von nicht egal ! »

Davon abgesehen ist eine Fahrt von 2 km mit allem und dran auch eine gute Tour , selbst wenn diese auch nur 500 m ab Bestelladresse beträgt !

Besser als viereckige Räder zu bekommen ! :!:

Wie so oft schon gesagt , jede Tour ist eine gute Tour , es gibt da x-beliebige Beispiele !

n.e !
Ulli

Beitrag von Ulli »

Hunde sind generell zu befördern !

Bei Hunden ab einer gewissen Grösse (beispielsweise Dobermänner) müssen nicht in Limousinen transportiert werden. Hier muss ein Kombi nachgeordert werden.

Hunde, die der Maulkorbpflicht unterliegen, müssen nur befördert werden, wenn ein solcher auch am Hund befestigt ist.

Soviel zur bundesweiten rechtlichen Lage.
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Adler Auge
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Beitrag von Adler Auge »

Anschnallpflicht für Hunde ?

http://www.bv-tierschutz.de/20408.html
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wolli
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Beitrag von wolli »

Hunde, die der Maulkorbpflicht unterliegen, müssen nur befördert werden, wenn ein solcher auch am Hund befestigt ist.
schöner kann "beamten"-deutsch kaum sein! :lol:
seid nett zu einander!
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