Mildes Urteil nach Taxiraub

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Otto
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Mildes Urteil nach Taxiraub

Beitrag von Otto »

Mildes Urteil nach Taxiraub

Eigentlich sieht das Strafrecht für „räuberischen Angriff auf Kraftfahrer“ eine Haftstrafe von mindestens 5 Jahren vor. Weil sich ein Taxi-Räuber aber zu dilettantisch angestellt hat, sind es „nur“ drei Jahre.
(...)
Taxi-Times
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.

"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"

"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
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