"Schneeflocken-Tempolimit" gilt auch ohne Schnee

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Otto
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"Schneeflocken-Tempolimit" gilt auch ohne Schnee

Beitrag von Otto »

Oberlandesgericht hat entschieden: "Schneeflocken-Tempolimit" gilt auch ohne Schnee
(...)
Anders als beim Zusatzschild "bei Nässe" werde durch das Schild "Schneeflocke" (offiziell: Gefahr unerwarteter Glatteisbildung") die angeordnete Höchstgeschwindigkeit nicht auf Zeiten beschränkt, in denen winterliche Straßenverhältnisse herrschen (Az. 1 RBs 125/14).
(...)
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the_unknown
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Beitrag von the_unknown »

etwas unlogisches urteil, aber dafür ist hamm bekannt ^^
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