Gefängnis für Gitarre spielenden und blau fahrenden Taxifahrer
Kaum zu fassen: Ein Zürcher TaxichaufÂfeur fährt am späten Nachmittag vom CenÂtral her freihändig übers Limmatquai. Grund für das zirkusreife Kunststück: Der wohl - zu- musikalisch veranlagte Lenker hat die Hände nicht am Steuer, sondern spielt auf einer kleinen Gitarre.
Das Solokonzert des Taxifahrers bleibt nicht ohne Folgen, weil er nicht nur eine SiÂcherheitslinie überfährt, sondern dabei ausgerechnet ein vor dem FussgängerstreiÂfen wartendes Auto der Stadtpolizei überÂholt. Danach überrollt er beinahe eine PasÂsantin.
Der heute 44-jährige Taxichauffeur soll allerdings nicht nur mit Musik, sondern auch mit Alkohol am Steuer das Gesetz übertreten haben. Nur wenige Monate nach der Gitarreneinlage folgt eine BlauÂfahrt. Mit 1,75 Promille Alkohol im Blut klemmt er einem Automobilisten den VorÂtritt ab und fährt in dessen Fahrertür hiÂnein. Ohne sich um den angerichteten Schaden zu kümmern oder seine Adresse zu hinterlassen, setzt der Taxifahrer sich vom Tatort ab.
Im letzten Sommer hat sich das BezirksÂgericht Zürich mit den Eskapaden des AnÂgeklagten auseinander gesetzt. Im nun verÂöffentlichten Urteil verurteilt das Gericht den fehlbaren Lenker wegen versuchter Vereitelung einer Blutprobe, grober VerletÂzung von Verkehrsregeln sowie weiterer Delikte zu einer unbedingten GefängnisÂstrafe von 6 Monaten. Der Strafvollzug wird infolge der Alkoholabhängigkeit des LenÂkers zu Gunsten einer ambulanten TheraÂpie aufgeschoben. AttiIa Szenogrady
Gefängnis für Gitarre spielenden und blau fahrenden Taxifahr
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Jonny weiß alles
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