"Provisions-Löhne für Taxifahrer sind rechtswidrig"
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Nachdem Werner einleitete, dass die Lohnhöhe des Fahrpersonals kein Thema für die Behörde ist, auch das Thema Mindestlohn nicht, stellte Herr Hellbach (AFA, Leiter für Grundsatzangelegenheiten des Arbeitsschutzes, Arbeitsschutzkonzepte und Arbeitsschutzmanagementsysteme) klipp und klar fest: Nach Prüfung des "Fahrpersonalgesetzes" und seines § 3 (Verbot von Akkordlöhnen für Fahrpersonal), verschiedener Gesetzeskommentare und auch der Entstehung und Begründung des Gesetzes hat sich dieses zuständige Amt folgende Rechtsmeinung gebildet: Die in Hamburg und anderen Städten gängige Praxis einer Entlohnung nach Umsatz-Prozenten ist rechtswidrig. Diese Hamburger Position wird, bei einer nicht genannten Ausnahme, von sämtlichen anderen Länder-Ämtern geteilt.
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http://hamburgertaxenverband.de/htv/top ... 1327077900
"Provisions-Löhne für Taxifahrer sind rechtswidrig"
"Provisions-Löhne für Taxifahrer sind rechtswidrig"
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
Ich bin nach wie vor nicht überzeugt, dass das "Fahrpersonalgesetz" überhaupt auf den Taxibereich Anwendung findet. Bliebe zu klären...
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
Verschärfte Kontrollen in Hamburg
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Ab sofort wird bei einem Antragsverfahren nicht mehr nur die Plausibilität der Angaben zur Laufleistung des Taxis überprüft, sondern auch die Angaben zum Fahrereinsatz.
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Unter der Berufung von § 3 des Fahrpersonalgesetzes geht die Hamburger Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz seit einigen Monaten gegen die Fahrerentlohnung nach Umsatzbeteiligung vor und fordert ein Bezahlmodell, das ein Fahren ohne Verkehrsverstöße für den Taxifahrer lohnenswerter macht, als ein riskantes, rein umsatzorientiertes Fahrverhalten.
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http://www.taxi-heute.de/Taxi-News/News ... in-Hamburg
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
Paukenschlag für Mehrwagenbetriebe
Für Hamburger Mehrwagenunternehmen beginnt das Taxi-Jahr mit einem Paukenschlag. Die dortige Aufsichtsbehörde hat eine weitere Verschärfung ihrer Kontrollen angekündigt. Im Fokus stehen dabei die Kilometerstände, die Doppelschichtbesetzung sowie die Fahrer-Entlohnung nach Umsatzbeteiligung.
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http://www.taxi-heute.de/Taxi-Branche/t ... enbetriebe
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"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
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"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."