Aber Hoppla, Mithaftung des Fahrers, wenn dieser nicht auf die Bitte des Fahrgastes eingeht, er möge doch anhalten.Betrunken im Taxi
Wenn sich jemand betrunken ins Taxi setzt und sich dort übergeben muss, dann muss er auch für die Reinigungskosten und den Verdienstausfall des Fahrers aufkommen. So entschied das Amtsgericht München am 2. September 2010 (AZ: 271 C 11329/10), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.
(...)
http://anwaltauskunft.de/rat-und-tat/ti ... tipps-4410
Betrunken im Taxi
Betrunken im Taxi
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."