Oberlandesgericht hat entschieden: "Schneeflocken-Tempolimit" gilt auch ohne Schnee
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Anders als beim Zusatzschild "bei Nässe" werde durch das Schild "Schneeflocke" (offiziell: Gefahr unerwarteter Glatteisbildung") die angeordnete Höchstgeschwindigkeit nicht auf Zeiten beschränkt, in denen winterliche Straßenverhältnisse herrschen (Az. 1 RBs 125/14).
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T-Online
"Schneeflocken-Tempolimit" gilt auch ohne Schnee
"Schneeflocken-Tempolimit" gilt auch ohne Schnee
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
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"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
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- the_unknown
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etwas unlogisches urteil, aber dafür ist hamm bekannt ^^
"Eigene Wege sin schwer zu beschreiten, denn sie entstehen ja erst beim gehen" - H. R. Kunze
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