Unfall mit 13 Personen im Taxi

Hier ist Platz für alles, was sich taximäßig im Rest der Republik tut

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yogi
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Beitrag von yogi »

Unfälle mit Personenschäden ziehen in aller Regel Ermittlungen nach sich, über eine Anklage entscheidet die Staatsanwaltschaft. Hast du dich nicht an die Regeln gehalten, wirst du wohl schlechte Karten haben.
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Otto
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Beitrag von Otto »

Aber dennoch kannst du immer noch Verkehrsminister in Bayern werden:

http://de.wikipedia.org/wiki/Otto_Wiesheu#Unfall

http://wissen.spiegel.de/wissen/dokumen ... op=SPIEGEL
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.

"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"

"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
klaus
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Beitrag von klaus »

Otto hat geschrieben:Hatte heute Nacht ein paar Kids im Wagen, die aus der Gegend stammen und die haben mir erzählt, dass sie regelmäßig mit dem betroffenen Ex-Kollegen gefahren sind, weil der ständig bis zu fünfzehn Leuten mitgenommen hat, weil es so billiger ist.
wenn das so stimmt, gingen wohl gier und geiz eine unselige allianz ein.

omma sagt: der krug geht zum brunnen, bis er bricht.

mein beileid den angehörigen der verstorbenen.

anders als jr gehe ich nicht davon aus, daß ein vw bus eine solche überladung einfach so wegsteckt. die überzähligen fünf fahrgäste waren ja nicht angeschnallt und können da mal links, mal rechts im fahrzeuginneren rumgeistern, umherkrabbeln, was auch immer. das dürfte der fahrzeugphysik nicht zuträglich sein.

letztlich ist unbekannt, was zum unfall geführt hat. da bleibt wohl erstmal nur, auf das gutachten zu warten.
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yogi
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Beitrag von yogi »

Otto hat geschrieben:Aber dennoch kannst du immer noch Verkehrsminister in Bayern werden:

http://de.wikipedia.org/wiki/Otto_Wiesheu#Unfall

http://wissen.spiegel.de/wissen/dokumen ... op=SPIEGEL
jo mei, da machte Stoiber zu Anfang seiner Amtszeit schon den Bock zum Gärtner - immerhin geschmackvollerweise nach 10-jähriger Schamfrist; aber nach weiteren Kapriolen fiel Wiesheu ja weich in den Schoß der DB... :twisted:
so ganz viel hat sich in Bayern wohl nicht geändert, wenn ich mir Becksteins Oktoberfestfreifahrschein für den geneigten Autofahrer anschaue... :(
Taktikus
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Beitrag von Taktikus »

mMn betrifft das nicht die STVO, sondern die STVZO, siehe dort §19 (2)

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Für die Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis gilt § 21 entsprechend. Sie ...

Wenn, mMn, aus einem PKW ein Bus gemacht wird, spätestens dann wird sie wohl erlöschen. Damit wäre dann die Versicherung auch aus dem Fall raus, da die Vers. dann für solch ein Fahrzeug nicht gilt etc. pp.
Was sich abschalten lässt ist ein Feature, was nicht ein Bug.
klaus
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Beitrag von klaus »

was ist aus der sache eigentlich geworden? das gutachten müsste doch inzwischen vorliegen.
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jr
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Beitrag von jr »

Gestern hat das Amtsgericht Meppen den Unglücksfahrer zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt

http://www.neue-oz.de/preexport_startse ... teilt.html
Besser schnell lesen, denn die NOZ nimmt die Texte nach kurzer Zeit wieder raus. Das Gericht sieht ein Mitverschulden von Seiten der Fahrgäste und Uneinsichtigkeit des Fahrers. Merkwürdig: Die Fahrgäste wollen den Fahrer gebeten haben, langsamer zu fahren, und der Gutachter stellt fest, das die Geschwindigkeit für den Unfall nicht von Belang war.
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Otto
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Beitrag von Otto »

Kein Verständnis...wird mir eine Lehre sein, keine jungen Leute mehr zu befördern, die "vorglühen".
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