Wenn der Verkehrsausschuss heute dem Antrag zustimmt, handelt es sich dabei um eine Verstoß gegen § 49 Abs. 4 Satz 5 PBefG.
Annahme, Vermittlung und Ausführung von Beförderungsaufträgen, das Bereithalten des Mietwagens sowie Werbung für Mietwagenverkehr dürfen weder allein noch in ihrer Verbindung geeignet sein, zur Verwechslung mit dem Taxenverkehr zu führen.
Wenn der Kunde in Zukunft bei einer Mietwagenfirma, die sowohl Mietwagen wie auch Taxen hat, anruft, bekommt er dann ein Taxi oder einen Mietwagen?
Und bekommt die Mietwagenfirma auch eine neue Rufnummer nur für Taxikunden oder wie will die Stadt verhindern, dass es zu einer Verwechslung führt?
Wohlgemerkt, die "Verwechslung" muss nicht einmal stattgefunden haben oder überhaupt real sein, die Vermischung von Taxi- und Mietwagengeschäft darf nicht "geeignet sein, zur Verwechslung mit dem Taxenverkehr zu führen".
Wie will Hatscher das gewährleisten? Das ist unmöglich, hier ermöglicht die Stadt nicht nur Gesetzesverstöße, sondern fördert sie.*
§ 49 Abs. 4 Satz 5 PBefG ist die Rechtsgrundlage, nach der die Taxenunternehmer gegen diesen Beschluss der Stadt Einspruch einlegen könnten - wenn sie denn wollten.
*Samstagnacht zuletzt wurden ein Hatscher-Kollege und ich gemeinsam im Vereinsheim "An de Bullwisch" von den Gästen freudig als die "Taxifahrer" begrüßt, der junge Kollege wurde erst einmal gefragt, ob er denn schon einen Führerschein hätte (er war über dreißig, aber es war lustig). Als ich dann mit meinen Fahrgästen zum Auto ging, mussten erst einmal ein Siemenroth-Taxi sowie ein weiterer Hatscher Platz machen, damit ich den Parkplatz verlassen konnte.
Verwechslung von Taxi und Mietwagenverkehr in Oldenburg - aber nein, nie nicht!
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."