Radfahrer

Aktuelle Themen, die das Oldenburger Taxigewerbe bewegen

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Otto
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Beitrag von Otto »

Wie wär's mit Absteigen?

Sind eigentlich alle Radfahrer gehirnamputiert?
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.

"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"

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jr
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Beitrag von jr »

Es sind ja Radfahrer und nicht Radsteiger.
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yogi
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Beitrag von yogi »

Otto hat geschrieben:Wie wär's mit Absteigen?
...was soll es bringen, sie in billige Unterkünfte zu verfrachten?
Ich habe viel von meinem Geld für Alkohol, Weiber und schnelle Autos ausgegeben ... den Rest habe ich einfach verprasst.
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minol
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Beitrag von minol »

Die Position des Behindertenbeirats ist doch bemerkenswert, findet ihr nicht? Er fordert, daß am Straßenrand eine Kante bleiben muß, damit Sehbehinderte die Kante "wahrnehmen" können. Warum fordert derselbe Behindertenbeirat nicht, daß die Kante dort verschwindet, weil man dann besser mit einem Rollstuhl fahren kann? Man kann es nicht allen recht machen! Selbst nicht allen Behinderten. Es kommt immer auf die Art der Behinderung an, was eine Barriere ist und was nicht. Des einen Barriere ist des anderen Notwendigkeit. Eigentlich müßte er das so sagen und der Politik überlassen, welche Leute sie bevorzugt und welche benachteiligt.
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yogi
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Beitrag von yogi »

Sitzen auf rollendem Fahrrad stellt Führen eines Fahrrads dar
Kennzeichnend für Führen eines Fahrrads ist gemeinsame Bewegung von Fahrer und Fahrrad sowie Loslösung der Füße vom Boden
Wer auf einem rollenden Fahrrad sitzt, führt dieses. Denn für das Führen eines Fahrrads ist kennzeichnend, dass Fahrer und Fahrrad gemeinsam in Bewegung sind und die Füße vom Boden losgelöst sind. Dies hat der Bayerische Verwaltungs­gerichts­hof entschieden

(...)
Im November 2013 wurde dem Mann daraufhin das Führen von Fahrrädern im öffentlichen Straßenverkehr untersagt.
(...)
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 17.11.2014
- 11 ZB 14.1755 -
www.kostenlose-urteile.de/Bayerischer-V ... s20964.htm
...ein paar mehr davon und Ruhe ist... 8)
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jr
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Beitrag von jr »

minol hat geschrieben:Warum fordert derselbe Behindertenbeirat nicht, daß die Kante dort verschwindet, weil man dann besser mit einem Rollstuhl fahren kann?
Eine interessante Frage. Da haben sich wahrscheinlich die Sehbehinderten gegen die Gehbehinderten durchgesetzt. Gibts für die eigentlich auch ein Bewegungsverbot im öffentlichen Raum, wenn sie sich ähnlich wie im verlinkten Urteil mit ein Promille auf die Straße wagen?
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yogi
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Beitrag von yogi »

500 Euro Strafgeld für Radler
(...)
Mangels Führerschein hatte das Ordnungsamt den Promille-Radlern damals verboten, künftig wieder aufs Fahrrad zu steigen. Drei Leezenritter, die sich nicht an das behördliche Verbot gehalten haben, sind jetzt bei Polizeikontrollen erneut ins Visier geraten: Ein teures Vergnügen! Denn sie müssen jeweils 500 Euro Zwangsgeld zahlen, wie das Ordnungsamt berichtet.
(...)
Seit 2012 verbietet das Ordnungsamt Radlern, die infolge Alkoholgenusses als absolut fahruntüchtig im Straßenverkehr aufgefallen sind, die Nutzung „fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge“, sofern sie keinen Führerschein haben. Ein Vorgehen, das bundesweit Schlagzeilen gemacht hat, weil Münster nach den Worten von Schulze-Werner damit die erste Großstadt war, die dieses systematisch und flächendeckend gemacht hat. „Ein probates Mittel“, stellt der Ordnungsamtsleiter drei Jahre spät fest.
(...)
www.wn.de/Muenster/1967972-Mit-Alkohol- ... uer-Radler
...ich fahre sehr viel mit dem Rad, bin aber noch nie kontrolliert worden.
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jr
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Beitrag von jr »

500 Euro sind schon eine Ansage. Im Autobereich gehts aber noch höher. Dafür ließe sich durchaus so manches Taxi bestellen.
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jr
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Beitrag von jr »

Graffitis gegen Geisterradfahrer in Paderborn: http://www.nonstopnews.de/meldung/20650 - Ich kann mir nicht vorstellen, daß in OL jemand auf diese Malereien achten würde.
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yogi
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Beitrag von yogi »

www.presse-service.de/data.cfm/medien/123821V.jpg

... Bild traue mich nachts in Münster kaum noch aufs Rad...
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jr
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Beitrag von jr »

Also gibts die Aktion auch dort, interessant.
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yogi
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Beitrag von yogi »

...ja, allerdings nicht auf den Boden gemalt sondern als Schild.
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jr
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Beitrag von jr »

http://www.nwzonline.de/oldenburg/blaul ... 28632.html

Irgendwann werden Radfahrer sicher nicht mal mehr das Gleichgewicht ohne passende App halten können.
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Otto
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Beitrag von Otto »

Wir hatten einen geomagnetischen Sturm... https://youtu.be/GaFYWPrkz7o
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Dirk
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Beitrag von Dirk »

Wo wir gerade beim Verallgemeinern sind :
Sind eigentlich alle Radfahrer gehirnamputiert?
Irgendwann werden Radfahrer sicher nicht mal mehr das Gleichgewicht ohne passende App halten können.
http://www.google.de/imgres?imgurl=http ... oUCh3ikw0E

http://www.google.de/imgres?imgurl=http ... oUCh3ikw0E
".. ich habe eine mißgebildete Bürgerpflichtsdrüse und eine angeborene Schwäche am moralischen Rückgrat, und bin deshalb von der Rettung von Universen freigestellt." F.Prefect
"ich bin lieber jeden Tag glücklich, als im Recht"Slartibartfaß
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Otto
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Beitrag von Otto »

Wenn es nun aber mal der kürzeste Weg ist? :D :D :D
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jr
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Beitrag von jr »

Hier gehts um den kürzesten Weg zum Fahrrad:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/servic ... 46076.html
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yogi
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Beitrag von yogi »

Rückwärtsfahrender Lkw-Fahrer haftet für Kollision mit falsch fahrender Radfahrerin
Verbot des Befahrens von linken Radwegen dient nicht dem Schutz des Einbiegenden

(...)
Die Radfahrerin habe zwar entgegen § 2 Abs. 4 Satz 4 StVO verbotswidrig den Radweg benutzt, so das Oberlandesgericht. Dies sei dem Lkw-Fahrer aber nicht zugutegekommen. Denn die Vorschrift diene allein dem Schutz des Gegen- und Überholverkehrs und nicht dem Einbiege- und Querverkehr.
(...)
www.kostenlose-urteile.de/OLG-Saarbruec ... s21389.htm
... :roll:
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jr
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Beitrag von jr »

Die Rechtsprechung ist beim Abbiegen ziemlich konsequent: Wer geradeaus fährt, hat immer Vorrang, egal ob vorwärts, rückwärts, sich dort verbotenerweise bewegend oder auch nicht.

Es gilt aber:
Ein Mitverschulden habe sich nach Ansicht des Oberlandesgerichts auch nicht daraus ableiten können, dass die Radfahrerin die Gefahrensituation habe voraussehen und entsprechend reagieren können. Denn die Radfahrerin habe die Rückwärtsfahrt des Lkws nicht rechtzeitig bemerken und somit die Kollision nicht vermeiden können.
Wer sich sehenden Auges in Gefahr begibt, haftet auch dann (mit).
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Karteileiche
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Beitrag von Karteileiche »

als lkw-fahrer darf man nicht einen meter ohne sicherungsposten rückwärts fahren. kein wunder also, dass die radfahrerin als nichtschuldig befunden wurde.
Dieser Beitrag wurde 666 mal editiert, zum letzten Mal von Gott: Morgen, 23:06.

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