nicht benutzungspflichtige Radwege gibt es einige in Oldenburg
Spontan fallen mir ein : Schüztzenweg, Haarenfeld und Tirpitzstraße
Im Haarenfeld gibt es nur noch einen reinen Fußweß, genau wie am Uhlhornsweg.
An Schützenweg und Tirpitzstraße handelt es sich um Fußwege, die von Radfahrern befahren werden dürfen. Allerdings im Grunde nur mit Schrittgeschwindigkeit und unter Inkaufnahme einer ständigen 100%-Haftung im Falle eines Zusammenstoßes mit einem Fußgänger.
Ich hatte vor einigen Tagen einen Disput mit Radfahrern an der Roonstraße, die mir den Weg auf "meinem" Fußweg versperrten als ich an anderen Fußgängern vorbei wollte. Streitsucht geht mir sonst völlig ab, aber hier habe ich mal ziemlich den Lauten gemacht. Ich fand es bemerkenswert, daß weder Radfahrer noch die anderen Fußgänger über die Beschilderung im Bilde waren.
Die Stadt hat in den letzten Jahren ziemlich unbemerkt von der Öffentlichkeit einen großen Teil aller Radwege abgebaut. OL dürfte beim Radwegeanteil mittlerweile nur noch in der Größenordnung alpennaher bayerischer Städte liegen.
Wenn Straßen wie der Schützenweg oder An den Voßbergen auf diese Weise umgeschildert werden, dann dürfte es unterm Strich klar der Verkehrssicherheit dienen. Ob das auch an der Bahnhofsallee, am Rauhehorst (nach dem Umbau), an der Jägerstraße (null Radweg!) oder an der Butjadinger Straße (schon im Außenbereich) von Vorteil, bezweifel ich. Wenn ich dort zügig unterwegs bin, greife ich auf die "normale" Fahrbahn zurück, auch wenns dabei mal hinter mir hupt und Stinkefinger regnet. Wenn ich langsamer fahre, bleibe ich teilweise auf dem Radweg, der keiner mehr ist. Das Haftungsrisiko ist mir dabei bewußt und ich nehme e in Kauf, weil mir meine eigenen Knochen auch was wert sind.
Der Stadtverwaltung scheint die rechtliche Lage in diesen Straßen nur begrenzt klar zu sein. Sie verteidigte die Umschilderung z.B. in Verkehrsausschußsitzungen gegen Forderungen der VWG (im Fall Rauhehorst). Sinngemäß hieß es "Das ist doch kein Problem, die meisten Radfahrer werden weiter auf dem Radweg fahren." Nur daß es eben kein Radweg ist und die Radfahrer dort ein immenses Risiko eingehen, davon war keine Rede. Mich wundert auch, daß die NWZ sich noch nicht des Themas bemächtigt hat.
Zwar keine Auto-Straße, aber dennoch auch für Radfahrer enorm heikel ist die Heiligengeiststraße zwischen 91er und Heiligengeistwall - auch hier gilt das oben gesagte: Der Radfahrer ist grundsätzlich der Dumme, die Beschilderung führt vollkommen in die Irre. Absteigen ist klar besser.
Aus einer Entscheidung des OLG Oldenburg zu diesem Thema:
http://app.olg-ol.niedersachsen.de/efun ... 317&ident=
Zugrunde lag ein Unfall auf dem Gehweg Roonstraße/Hindenburgstraße, der seit dem Urteil nur noch als reiner Gehweg ausgeschildert ist.
Auf einem Sonderweg, der eine Mischung des Radverkehrs mit den Fußgängern auf einer gemeinsamen Verkehrsfläche bewirkt, haben Radfahrer auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen ... (vgl. die Verwaltungsvorschrift zu den Zeichen 240 und 241 gemeinsamer bzw. getrennter Fuss und Gehweg). Radfahrer haben demnach die Belange der Fußgänger auf solchen Wegen besonders zu berücksichtigen. Selbstverständlich haben auch Fußgänger auf Radfahrer Rücksicht zu nehmen und diesen die Möglichkeit zum Passieren zu geben; den Radfahrer treffen aber in erhöhtem Maße Sorgfaltspflichten. Insbesondere bei einer unklaren Verkehrslage muss gegebenenfalls per Blickkontakt eine Verständigung mit dem Fußgänger gesucht werden; soweit erforderlich, muss Schrittgeschwindigkeit gefahren werden, damit ein sofortiges Anhalten möglich ist.
...
Diese Masstäbe gelten erst recht auf Gehwegen, die durch ein Zusatzschild für Radfahrer freigegeben sind. Das Zusatzschild „Radfahrer frei“ eröffnet dem Radverkehr nur ein Benutzungsrecht auf dem Gehweg. Den Belangen der Fussgänger kommt in diesem Fall ein besonderes Gewicht zu; insbesondere darf der Radverkehr nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren (Verwaltungsvorschrift zu Zeichen 239 Fussgänger).