Die Überschrift ist typisch NWZ, irreführend und falsch.jr hat geschrieben:Die Überschrift ist sicher ein wenig ablenkend.
Und davon kann im Fall der Fa. Hatscher wohl kaum der Fall sein, so massiv, wie die in der FGZ rumkurven.Das Braunschweiger Urteil läßt sich zusammenfassen: Mietwagen haben wegen der gesetzlichen Lage, die Taxen bevorzugt, in der Regel keinen Anspruch auf Ausnahmen von Befahrenverboten, die den Taxen zugestanden werden. Ausnahme wäre eine konkrete Bedrohung der Existenz des Betriebs.
Oh doch, das ist es: in dem Fall nämlich, wie es in Oldenburg der Fall ist, dass Mietwagen die Existenz des örtlichen Taxigewerbes "konkret bedrohen".Ob ein Taxigewerbe umgekehrt von der Verwaltung verlangen kann, daß sie Mietwagen diese Ausnahmen nicht erteilt, ist daraus nicht abzuleiten.
Dennoch kann die Verwaltung gar nicht anders entscheiden als dies die Rechtslage zuläßt.Die Oldenburger Verwaltung zieht offensichtlich den Schluß, daß Taxiunternehmern dieses Recht zusteht. Und genau das ist der Punkt, an dem die Diskussionen ansetzen können. Den Politikern aller Parteien im Rat ist es übel aufgestoßen, daß der Eindruck einer einseitig zugunsten des Taxigewerbes verzögernenden Verwaltung enstehen mußte. Diese Verzögerung wirkt sich de facto negativ auf die Position des Taxigewerbes aus.
Es sollte im übrigen zu denken geben, daß Mitglieder aller Parteien auf den Mietwagenzug aufgesprungen sind. Es zeigt, was machbar ist, wenn man genug für sein Anliegen trommelt.
Sollte die Verwaltung aufgrund des politischen Drucks der "Freunde der Mietwagen" in den Parteien eine rechtswidrige Entscheidung treffen, plädiere ich für einen Streiktag, der den Verkehr in der Innenstadt lahmlegt.
