Denn als Mietwagenfahrer hat er nicht die gleichen Rechte wie seine Kollegen von den Taxi-Unternehmern – allerdings auch nicht die gleichen Pflichten.
http://www.svz.de/newsmv/lr/bue/02.08.0 ... 68275.html
zitat
Die Stadt beruft sich auf ein Urteil des Braunschweiger Verwaltungsgerichtes. Demnach ist „nur der Taxiverkehr im Hinblick auf die gesetzliche Betrieb-, Beförderungs- und Tarifpflicht als öffentliches Verkehrsmittel anzusehen, an dessen Existenz und Funktionieren ein erhebliches öffentliches Interesse der Allgemeinheit besteht“.zitat
Wo Mietwagen draufsteht, ist kein Taxi drin
Wo Mietwagen draufsteht, ist kein Taxi drin
"Es wird nie so viel gelogen, wie nach der Jagd und vor den Wahlen." (Bismarck)
Tja, ist eben nicht jede Stadtverwaltung in Deutschland so schnarchnasig wie die in Oldenburg...Taxi-Betriebe klagen mit Erfolg gegen Minicars
(...)
http://www.bo.de/lokales/offenburg/taxi ... n-minicars
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."