"Die Verordnung gilt für die in der Stadt Oldenburg (Oldb) genehmigten Kraftdroschken (Taxen) für Fahrten innerhalb des Stadtgebietes und in einem Umkreis von 50 km vom Standort Oldenburg gerechnet." - In der neuen Verordnung kommt die Ergänzung "Ortsmittelpunkt" dazu.
Aber ändert das etwas an der Merkwürdigkeit der Formulierung im Ganzen? Ich denke nicht. Worauf basieren die 50 km? Da ich mich seit Jahren vergeblich darum bemüht habe, eine gesetzliche Grundlage dafür zu finden, sei die Frage mal hier in den Raum gestellt.
PBefG? BOKraft? Die ganzen anderen Verordnungen? Und wenn das da irgendwo zu finden ist, warum beruft sich außerhalb Oldenburgs so gut wie keine Stadt und kein Kreis darauf?
Klar: Es gibt Ausnahmen. In NRW und Sachsen müssen einige Taxifahrer quasi gleich das ganze Bundesland anfahren. Na gut - ein wenig übertreibe ich jetzt mal. Aber muß es wirklich sein, daß im z.B. Kreis Emsland überall ohne Anfahrtsberechnung Beförderungspflicht für alle im Kreis herrscht? Aschendorf von Lingen aus anfahren? Ganz schön weit, wenn es nur um die Ecke geht. Doch halt: Die Lingener sind außen vor, die haben ihre eigenen Gesetze. Vom noch weiter südlich gelegenen Emsbüren aus müßte man aber schon ... ins Lenkrad beißen.
Du glaubst, das wäre alles irreale Spinnerei? Dann ruf mal bei 61 oder 25 an, wie oft solche Fahrtwünsche im Kleinen doch vorkommen. Die können ein Lied davon singen.