Elektronische Kalender mit Tastenfunktion dürfen Autofahrer im Straßenverkehr nicht benutzen.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigte das Bußgeld von 40€ für einen Mann, der von einer Polizeistreife angehalten worden war, weil er während der Fahrt Daten in seinen ORGANIZER eingegeben hatte. Nach Ansicht des Gerichtes fallen auch solche Geräte unter das HANDYVERBOT.
(Az.: 3 Ss 219/05)
Handyverbot !
-
driving pingu
- Beiträge: 1681
- Registriert: 18.12.2005, 12:04
- Wohnort: Oldenburg
- Kontaktdaten:
Wenn keine aktivierbare Telefonfunktion vorhanden ist, vermutlich schon. Denn das Gericht hat das Verbot mit einigen Windungen genau davon abhängig gemacht.
Andere Gerichte könnten sich aber anders entscheiden und ein Verbot ausweiten, indem sie ihre Begründung nicht auf die Handyfunktion sondern auf die Ablenkung des Fahrers abstellen. Das geben die Buchstaben des Gesetzes zwar zur Zeit nicht her, aber es ist nicht ungewöhnlich, daß Gerichte gesetzliche Vorschriften in eine Richtung weiterentwickeln, die sachlichen Zusammenhängen gerecht wird. Der Gesetzgeber hängt sich dann dran - Beispiel: Die Entwicklung von Rechtsprechung und Gesetzgebung im Bereich des Werbeverbotes an Taxen.
http://www.derinnenspiegel.de/taxinews/ ... lsruhe.php
Andere Gerichte könnten sich aber anders entscheiden und ein Verbot ausweiten, indem sie ihre Begründung nicht auf die Handyfunktion sondern auf die Ablenkung des Fahrers abstellen. Das geben die Buchstaben des Gesetzes zwar zur Zeit nicht her, aber es ist nicht ungewöhnlich, daß Gerichte gesetzliche Vorschriften in eine Richtung weiterentwickeln, die sachlichen Zusammenhängen gerecht wird. Der Gesetzgeber hängt sich dann dran - Beispiel: Die Entwicklung von Rechtsprechung und Gesetzgebung im Bereich des Werbeverbotes an Taxen.
http://www.derinnenspiegel.de/taxinews/ ... lsruhe.php
