Anschnallpflicht
-
Wollie
Anschnallpflicht
Sicherheitsgurte, die gar nicht da sind, müssen auch nicht angelegt werden. Befinden sich beispielsweise in einem Cabrio bauartgerecht nur vier Sicherheitsgurte und wird auf der Rückbank eine fünfte Person mitgenommen, dann kann sich diese technisch gesehen gar nicht anschnallen mit der Folge, dass sie auch kein Bußgeld riskiert, weil für sie kein "vorgeschriebener" Sicherheitsgurt da ist.
Ferner gibt es von Gesetzes wegen weitere Ausnahmen von der Anschnallpflicht, vgl. § 21 a StVO. Taxifahrer und Mietwagenfahrer müssen sich z.B. nicht anschnallen, so lange sie Fahrgäste befördern. Das gleiche gilt für Lieferanten beim Haus-Zu-Haus-Verkehr im Auslieferungsbezirk. Wer nur mit Schrittgeschwindigkeit fährt bzw. wer rückwärts fährt, muss ebenfalls nicht angeschnallt sein. Das gleiche gilt für Fahrten, die auf Parkplätzen stattfinden.
Wenn man sich aber anschnallen muss, dann muss der Gurt auch angepasst und optimal eingestellt sein. Ein Gurt, der nur lose über dem Bauch baumelt, zählt nicht.
Wenn der Gurt kaputt ist und sich wegen dieses technischen Fehlers nicht anlegen lässt, dann ist das fehlende Anschnallen nicht ordnungswidrig. Der Beifahrer kann dann evtl. aus dem Schneider sein. Unter Umständen trifft dann aber den Fahrer oder Halter des Fahrzeugs wiederum ein Bußgeld, weil der Gurt nicht in Ordnung war.
Meine Frage ? Wer bezahlt wenn sich ein Fahrgast nicht Anschnallt muß ich ihn bitten auszusteigen ; oder verstosse ich damit gegen die Beförderungsplficht !
Ferner gibt es von Gesetzes wegen weitere Ausnahmen von der Anschnallpflicht, vgl. § 21 a StVO. Taxifahrer und Mietwagenfahrer müssen sich z.B. nicht anschnallen, so lange sie Fahrgäste befördern. Das gleiche gilt für Lieferanten beim Haus-Zu-Haus-Verkehr im Auslieferungsbezirk. Wer nur mit Schrittgeschwindigkeit fährt bzw. wer rückwärts fährt, muss ebenfalls nicht angeschnallt sein. Das gleiche gilt für Fahrten, die auf Parkplätzen stattfinden.
Wenn man sich aber anschnallen muss, dann muss der Gurt auch angepasst und optimal eingestellt sein. Ein Gurt, der nur lose über dem Bauch baumelt, zählt nicht.
Wenn der Gurt kaputt ist und sich wegen dieses technischen Fehlers nicht anlegen lässt, dann ist das fehlende Anschnallen nicht ordnungswidrig. Der Beifahrer kann dann evtl. aus dem Schneider sein. Unter Umständen trifft dann aber den Fahrer oder Halter des Fahrzeugs wiederum ein Bußgeld, weil der Gurt nicht in Ordnung war.
Meine Frage ? Wer bezahlt wenn sich ein Fahrgast nicht Anschnallt muß ich ihn bitten auszusteigen ; oder verstosse ich damit gegen die Beförderungsplficht !
gute frage! so ganz genau weiss ich das auch nicht, aber ich glaube, dass es reicht, den fahrgast darauf hinzuweisen!
ich umgehe die situation meistens damit, dass ich z.b. ältere fahrgäste frage: "kann ich ihnen mit dem gurt behilflich sein?"
und bei "übriggebliebenen" aus der nacht: "kriegst du das mit dem gurt noch selbst gebacken, oder soll ich das mal eben machen?"
omis freuen sich und finden dich dann nett und die anderen hast du wenigstens darauf hingewiesen!
ich denke, das sollte reichen, schliesslich kann keiner von dir verlangen, deine fahrgäste zu "erziehen"!
ich umgehe die situation meistens damit, dass ich z.b. ältere fahrgäste frage: "kann ich ihnen mit dem gurt behilflich sein?"
und bei "übriggebliebenen" aus der nacht: "kriegst du das mit dem gurt noch selbst gebacken, oder soll ich das mal eben machen?"
omis freuen sich und finden dich dann nett und die anderen hast du wenigstens darauf hingewiesen!
ich denke, das sollte reichen, schliesslich kann keiner von dir verlangen, deine fahrgäste zu "erziehen"!
-
Ulli
Sichtbare Aufkleber >bitte anschnallen< reichen schon aus.
Die 30 Euro für's Nichtanschnallen müssen vom Fahrgast bezahlt werden.
Ausnahme:
Für Kinder von 9 bis 36 kg ist einzig und allein der Fahrer verantwortlich.
Das kann unangenehm werden.
Strafe für ein nicht ordnungsgemäss angeschnalltes Kind: 30 Euro
Für ein nicht angeschnalltes Kind: 40 Euro plus 1 Punkt in Flensburg
Die integrierten Kindersitze in Mercedes-Taxis erfüllen die Klassen 2 und 3 (14 bis 36 Kilo).
Wer in diesen Fahrzeugen Kinder ab 9 kg transportieren möchte, muss einen Fangtisch von Mercedes, durch den der Gurt geführt wird, mit sich führen.
Ausnahmeregelung für Taxis:
Kinder unter 9 kg Körpergewicht müssen nicht gesichert werden.
Verantwortungsbewusste Eltern können selbstverständlich ihr Kind im eigenen Sitz sichern.

Die 30 Euro für's Nichtanschnallen müssen vom Fahrgast bezahlt werden.
Ausnahme:
Für Kinder von 9 bis 36 kg ist einzig und allein der Fahrer verantwortlich.
Das kann unangenehm werden.
Strafe für ein nicht ordnungsgemäss angeschnalltes Kind: 30 Euro
Für ein nicht angeschnalltes Kind: 40 Euro plus 1 Punkt in Flensburg
Die integrierten Kindersitze in Mercedes-Taxis erfüllen die Klassen 2 und 3 (14 bis 36 Kilo).
Wer in diesen Fahrzeugen Kinder ab 9 kg transportieren möchte, muss einen Fangtisch von Mercedes, durch den der Gurt geführt wird, mit sich führen.
Ausnahmeregelung für Taxis:
Kinder unter 9 kg Körpergewicht müssen nicht gesichert werden.
Verantwortungsbewusste Eltern können selbstverständlich ihr Kind im eigenen Sitz sichern.
-
Wollie
Sichtbare Aufkleber >bitte anschnallen< reichen schon aus.
Die 30 Euro für's Nichtanschnallen müssen vom Fahrgast bezahlt werden
Bist du dir sicher wolli ! ""Gibt es da irgendwo ein Urteil"" ich bin Samstag in eine Polizeikontrolle geraten (dAS erstemal in 7 jahren )
Meine Fahrgäste waren nicht Angeschnallt, hatte allerdings glück das es nicht zu einer Verwahrnung gekommen ist . Man sagte mir das ich als Fahrer für die Sicherheit der Fahrgäste verantwortlich bin (was ja auch richtig ist ) laut des polizisten muß ich dafür Sorge tragen das sich die Fargäste anschnallen . Darf mein Fahrzeug erst dann in Bewegung setzen wenn sich alle personen( Fahrgäste ) anschnallen, laut des polizisten hätte ich pro person die 30 euro zahlen müssen wenn es zu einer Verwahrnung gekommen wäre
somit hätte auch ich die Flensburger bekommen ?
Ich bin mir nicht sicher op der Polizist mit seiner Meinung im Recht ist .
Es gibt ja immer irgendwelche personen die sich nicht anschnallen aber denen sagen bitte aussteigen ich weiß nicht !
Die 30 Euro für's Nichtanschnallen müssen vom Fahrgast bezahlt werden
Bist du dir sicher wolli ! ""Gibt es da irgendwo ein Urteil"" ich bin Samstag in eine Polizeikontrolle geraten (dAS erstemal in 7 jahren )
Meine Fahrgäste waren nicht Angeschnallt, hatte allerdings glück das es nicht zu einer Verwahrnung gekommen ist . Man sagte mir das ich als Fahrer für die Sicherheit der Fahrgäste verantwortlich bin (was ja auch richtig ist ) laut des polizisten muß ich dafür Sorge tragen das sich die Fargäste anschnallen . Darf mein Fahrzeug erst dann in Bewegung setzen wenn sich alle personen( Fahrgäste ) anschnallen, laut des polizisten hätte ich pro person die 30 euro zahlen müssen wenn es zu einer Verwahrnung gekommen wäre
somit hätte auch ich die Flensburger bekommen ?
Ich bin mir nicht sicher op der Polizist mit seiner Meinung im Recht ist .
Es gibt ja immer irgendwelche personen die sich nicht anschnallen aber denen sagen bitte aussteigen ich weiß nicht !
-
Wollie
-
Ulli
"Darf mein Fahrzeug erst dann in Bewegung setzen wenn sich alle personen( Fahrgäste ) anschnallen, laut des polizisten hätte ich pro person die 30 euro zahlen müssen wenn es zu einer Verwahrnung gekommen wäre."
Das ist schonmal definitiv falsch, aber die Aussage des Beamten wundert mich nicht.
Genauere Infos muss ich nachliefern.
Habe jetzt erstmal geistigen Stress wegen eines aufgetretenen Fehlers in einer Excel-Datei (Grösse über 17 mb), in der ich meine Fussball-Bundesliga-Tippgemeinschaft verwalte.
Bitte etwas Geduld, Danke.
Gruß
Ulli
Das ist schonmal definitiv falsch, aber die Aussage des Beamten wundert mich nicht.
Genauere Infos muss ich nachliefern.
Habe jetzt erstmal geistigen Stress wegen eines aufgetretenen Fehlers in einer Excel-Datei (Grösse über 17 mb), in der ich meine Fussball-Bundesliga-Tippgemeinschaft verwalte.
Bitte etwas Geduld, Danke.
Gruß
Ulli
-
Ulli
Ich stelle das mal so zur Diskussion:
Als Teilnehmer eines von der Berufgenossenschaft für Fahrzeughaltungen Hannover organisierten Seminars in Westerstede zum Thema "Sicherheit im Taxi" bekam ich vom Referenten (Polizeiausbilder aus F; schon seit Jahren in Zusammenarbeit mit dem BZP in diesem Bereich tätig) zu diesem Thema folgende Antwort: Wenn nicht alle Fahrgäste im Taxi angeschnallt sind, ist der Wagen definitiv nicht betriebsbereit. Der Fahrer ist dafür verantwortlich! Ein Aufkleber reicht auf gar keinen Fall aus! Wer in diesem Moment losfährt, handelt grob fahrlässig!
"Oha!", habe ich gedacht! Und nun?
Als Teilnehmer eines von der Berufgenossenschaft für Fahrzeughaltungen Hannover organisierten Seminars in Westerstede zum Thema "Sicherheit im Taxi" bekam ich vom Referenten (Polizeiausbilder aus F; schon seit Jahren in Zusammenarbeit mit dem BZP in diesem Bereich tätig) zu diesem Thema folgende Antwort: Wenn nicht alle Fahrgäste im Taxi angeschnallt sind, ist der Wagen definitiv nicht betriebsbereit. Der Fahrer ist dafür verantwortlich! Ein Aufkleber reicht auf gar keinen Fall aus! Wer in diesem Moment losfährt, handelt grob fahrlässig!
"Oha!", habe ich gedacht! Und nun?
...das wird ja langsam wirklich spannend hier!
aber spass beiseite! es wäre offensichtlich dringend nötig präzise regeln zu formulieren, um uns alle vor potentiellen bussgeldern zu bewahren!
die können wir uns ja schliesslich alle nicht leisten!
das wäre übrigens auch ein gutes thema für die nächste offline-ausgabe, um einfach alle zu erreichen!
aber spass beiseite! es wäre offensichtlich dringend nötig präzise regeln zu formulieren, um uns alle vor potentiellen bussgeldern zu bewahren!
die können wir uns ja schliesslich alle nicht leisten!
das wäre übrigens auch ein gutes thema für die nächste offline-ausgabe, um einfach alle zu erreichen!
-
Ulli
Verbindliches haben wir hier bisher nicht.
Werde mal nach Gerichtsurteilen suchen - die Aussage eines Polizeibeamten ist da für mich nicht bindend.
Zu häufig haben diese Herrschaften in der Vergangenheit daneben gelegen.
Angenommen ein Fahrgast lehnt es ab sich anzuschnallen und ich befördere ihn deshalb nicht.
Am nächsten Tag rennt er dann zum Ordnungsamt und zeigt mich an, weil ich gegen die Beförderungspflicht verstossen habe.
Tja, und dann ?
Werde mal nach Gerichtsurteilen suchen - die Aussage eines Polizeibeamten ist da für mich nicht bindend.
Zu häufig haben diese Herrschaften in der Vergangenheit daneben gelegen.
Angenommen ein Fahrgast lehnt es ab sich anzuschnallen und ich befördere ihn deshalb nicht.
Am nächsten Tag rennt er dann zum Ordnungsamt und zeigt mich an, weil ich gegen die Beförderungspflicht verstossen habe.
Tja, und dann ?
Ja, genau! Aber da es bei diesem Seminar eben um die Sicherheit im Taxi ging, nahm der Seminarleiter natürlich die Anschnallgeschichte zum Anlass, dass eben diese für uns Taxifahrer sehr nützlich sei, falls uns ein Fahrgast "komisch" vorkommt: Wenn der sich nicht anschnallen will - raus damit. Wir wären damit rechtlich - Beförderungspflicht usw - auf der sicheren Seite. Kein Freibrief - aber eine Möglichkeit.
Übrigens:http://www.derinnenspiegel.de/taxinews/ ... erheit.php
Übrigens:http://www.derinnenspiegel.de/taxinews/ ... erheit.php
-
Ulli
Hier mehr dazu...
In der Suchmaschine konnte ich bisher nichts Brauchbares zu diesem Thema finden.
Aufgeben werde ich dennoch nicht.
Schaumerma...

In der Suchmaschine konnte ich bisher nichts Brauchbares zu diesem Thema finden.
Aufgeben werde ich dennoch nicht.
Schaumerma...
Fazit bisher:
- als fahrer habe ich immer dafür zu sorgen, dass alle angeschnallt bzw. gesichert sind!
- bei kindern hafte ich persönlich!
- in fällen, in denen der fahrgast das anlegen des gurtes ganz bewusst verweigert, kann ich mich mit hinweis auf die sicherheitsanforderungen von der beförderungspflicht entbinden!
so ist es doch wohl, wenn ich alles richtig verstanden habe, oder?!
- als fahrer habe ich immer dafür zu sorgen, dass alle angeschnallt bzw. gesichert sind!
- bei kindern hafte ich persönlich!
- in fällen, in denen der fahrgast das anlegen des gurtes ganz bewusst verweigert, kann ich mich mit hinweis auf die sicherheitsanforderungen von der beförderungspflicht entbinden!
so ist es doch wohl, wenn ich alles richtig verstanden habe, oder?!
-
Remmer
Ich komme zu folgendem Ergebnis:
Es gibt keine Rechtsvorschrift und keine Urteile, die Fahrzeugführern vorschreiben, das Anschnallen von erwachsenen zurechnungsfähigen Beifahrern einzufordern. Es gibt auch keine personenbeförderungsrechtliche Sondervorschrift speziell für diesen Bereich, die hier eine besondere Sorgfaltspflicht einfordert. Entsprechend kann einem Fahrer weder von behördlicher Seite noch von haftungsrechtlicher Seite ein Vorwurf gemacht werden, wenn er Fahrgäste unangeschnallt befördert. Vielmehr kann ein Fahrer offensichtlich sogar Fahrgast in Haftung nehmen, wenn diese ihm unangeschnallt in den Rücken fliegen.
Trotzdem erscheint es angeraten, bei Fahrtantritt zumindest kurz auf die Gurtpflicht hinzuweisen, um sicherstellen zu können, dass keine offensichtliche Hilfsbedürftigkeit der Fahrgäste übersehen wird. Denn: hilfsbedürftige Personen müssen angeschnallt werden ... und auch dies gilt widerum für alle Fahrzeugführer, die Personen befördern, ob nun gegen Entgelt oder privat. Kinder sind diesbezüglich als besonders schutzbedürftig zu sehen, alternativ droht ein Bussgeld von 30 EUR bzw. 35 EUR, wenn mehrere hilfsbedürftige Fahrgäste unangeschnallt waren.
Wer sich nun in betrunkenem oder minderjährigem oder sonst einem hilfsbedürftigem Zustand weigert, sich anzuschnallen oder sich anschnallen zu lassen, der kann aber nicht gleichzeitig eine Beförderungspflicht von Beförderungspflichtigen einfordern, da er eben den Fahrer daran hindert seinen diesbezüglichen Rechtspflichten nachzukommen - er gefährdert daher die Verkehrssicherheit.
offensichtlich einzig massgebliche gesetzliche Regelung: StVO § 21 & 21A, einziges Urteil: http://www.justiz.bayern.de/olgn/presse ... ziv088.htm
Alle anderslautenden Aussagen - Haftungspflichten im Schadensfall oder Bussgelder auch für Fahrzeugführer entbehren offensichtlich jeder Rechtsgrundlage.
Es gibt keine Rechtsvorschrift und keine Urteile, die Fahrzeugführern vorschreiben, das Anschnallen von erwachsenen zurechnungsfähigen Beifahrern einzufordern. Es gibt auch keine personenbeförderungsrechtliche Sondervorschrift speziell für diesen Bereich, die hier eine besondere Sorgfaltspflicht einfordert. Entsprechend kann einem Fahrer weder von behördlicher Seite noch von haftungsrechtlicher Seite ein Vorwurf gemacht werden, wenn er Fahrgäste unangeschnallt befördert. Vielmehr kann ein Fahrer offensichtlich sogar Fahrgast in Haftung nehmen, wenn diese ihm unangeschnallt in den Rücken fliegen.
Trotzdem erscheint es angeraten, bei Fahrtantritt zumindest kurz auf die Gurtpflicht hinzuweisen, um sicherstellen zu können, dass keine offensichtliche Hilfsbedürftigkeit der Fahrgäste übersehen wird. Denn: hilfsbedürftige Personen müssen angeschnallt werden ... und auch dies gilt widerum für alle Fahrzeugführer, die Personen befördern, ob nun gegen Entgelt oder privat. Kinder sind diesbezüglich als besonders schutzbedürftig zu sehen, alternativ droht ein Bussgeld von 30 EUR bzw. 35 EUR, wenn mehrere hilfsbedürftige Fahrgäste unangeschnallt waren.
Wer sich nun in betrunkenem oder minderjährigem oder sonst einem hilfsbedürftigem Zustand weigert, sich anzuschnallen oder sich anschnallen zu lassen, der kann aber nicht gleichzeitig eine Beförderungspflicht von Beförderungspflichtigen einfordern, da er eben den Fahrer daran hindert seinen diesbezüglichen Rechtspflichten nachzukommen - er gefährdert daher die Verkehrssicherheit.
offensichtlich einzig massgebliche gesetzliche Regelung: StVO § 21 & 21A, einziges Urteil: http://www.justiz.bayern.de/olgn/presse ... ziv088.htm
Alle anderslautenden Aussagen - Haftungspflichten im Schadensfall oder Bussgelder auch für Fahrzeugführer entbehren offensichtlich jeder Rechtsgrundlage.
-
Ulli
Was Remmer schreibt, ist auch meiner Ansicht nach der Stand der Dinge. Ein Risiko bleibt wie immer: Gerichte neigen gelegentlich zu Neu-/Eigeninterpretationen der rechtlichen Lage.Alle anderslautenden Aussagen - Haftungspflichten im Schadensfall oder Bussgelder auch für Fahrzeugführer entbehren offensichtlich jeder Rechtsgrundlage.
Wir sollten aber auch bei aller Theoretisierung nicht vergessen: Wenn hinten in einer Limousine 4 Leute sitzen, dann ist die Wahrscheinlichkeit, daß die drei, für die ein Gurt da ist, sich auch tatsächlich anschnallen, nur wenig größer als Null. Und da fangen dann die praktischen Probleme an.
Und Ulli hat auch recht: Bei der Beförderung von Kindern sollte man sich jeder Schludrigkeit enthalten.
Und wolli schrieb zuvor:
Ich denke, daß sollte sich machen lassen.das wäre übrigens auch ein gutes thema für die nächste offline-ausgabe, um einfach alle zu erreichen!