Je sicherer ein mit hohem Alkoholpegel erwischter Verkehrssünder noch auf den Beinen steht, umso schlechter für ihn:
Wer bei einem Blutalkohol von 2,6 Promille keinen Totalverlust der Bewegungskoordination aufweist, dem ist umgehend die Fahrerlaubnis zu entziehen.
Das hat das Oberverwaltungsgericht Bremen (Az.1 B 94/06) entschieden.
Die Begründung der Richter:
Die abnorme Standfestigkeit weist auf eine hochgradige Alkoholgewöhnung hin. Der Gesetzgeber gehe schon ab 1,6 Promille von normabweichenden Trinkgewohnheiten aus.
Gefunden in der Zeitschrift "Gute Fahrt" Ausgabe 08/06
Standfester Führerscheinentzug!
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Ulli
Wer mit über 1,5 Promille erwischt wird, muss nach Ablauf der Sperrfrist grundsätzlich zur MPU.
Und da muss er nachweisen, dass er sich mit seinem Alkoholproblem auseinandergesetzt hat und seit mindestens zwölf Monaten trocken ist.
Und weil über 50 Prozent aller Erwischten das nicht wissen, rasseln sie durch.
Legal ist aber, dass man nach Ablauf der Sperrfrist den Führerschein in jedem EU-Mitgliedstaat >ohne MPU< neu erwerben kann - noch.
Diesbezüglich wird Brüssel wohl bald handeln...

Und da muss er nachweisen, dass er sich mit seinem Alkoholproblem auseinandergesetzt hat und seit mindestens zwölf Monaten trocken ist.
Und weil über 50 Prozent aller Erwischten das nicht wissen, rasseln sie durch.
Legal ist aber, dass man nach Ablauf der Sperrfrist den Führerschein in jedem EU-Mitgliedstaat >ohne MPU< neu erwerben kann - noch.
Diesbezüglich wird Brüssel wohl bald handeln...

