Raucher oder Nichtraucher?

Rechtsfragen rund um das Taxi
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jr
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Beitrag von jr »

Ab sofort abrufbar:
Neue Taxiordnung für Oldenburg

Die neue Verordnung im Wortlaut folgt in den nächsten Tagen - sie ist aber auch noch nicht akut, da erst die Absegnung durch den Rat fällig ist. Anders als der Tarif soll das Ding aber schon am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft treten.
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jr
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Beitrag von jr »

Kleiner Nachtrag: Soweit mir bekannt, ist ein so weit reichender Eingriff in die Freiheit eines Fahrers ein Novum in Deutschlands Taxenwelt. Als Nichtraucher kann mir das zwar egal sein - ein Hinweis auf die gesetzlichen Regelungen hätte es meiner Meinung nach auch getan. Danach darf ein Fahrer grundsätzlich nur mit Zustimmung des Fahrgastes rauchen. Punkt.
Ulli

Beitrag von Ulli »

Auf Position 1 und im Besetztzustand rauche ich freiwillig nie.
Das sollte für jeden Kollegen auch selbstverständlich sein.

Was mir in dieser Taxiordnung auffällt ist, dass wichtige Bestimmungen fehlen wie zum Beispiel die Beförderung von Tieren...
klaus
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Beitrag von klaus »

---
Zuletzt geändert von klaus am 30.03.2012, 05:44, insgesamt 1-mal geändert.
Ulli

Beitrag von Ulli »

Sorry Kollegen,
aber diese Taxiordnung ist ein Witz.

Ich hoffe, es ist nur ein Grücht, dass ab Oldenburg nur noch getrommelt wird...
:roll: :mrgreen: :mrgreen:
Gerald
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Beitrag von Gerald »

Ulli, ich stimme dir voll und ganz zu. Aber: Wenn die Buschtrommeln die Wahrheit sprechen, dann ist das Fell des Löwen noch nicht endgültig verteilt. Gerüchteweise wird hart daran gearbeitet, diese Taxiordnung noch positiv zu beeinflussen...
Gast

Beitrag von Gast »

Vom Taxigewerbe wurde die zukünftige Regelung vorgeschlagen, dass das Rauchen in der an der ersten Stelle stehenden Taxe nicht erlaubt ist. Außerdem muss diese Taxe frei von Personen bleiben, die nicht befördert werden wollen.
Als Erster am Stand zu rauchen kann die potentielle Kundschaft dazu bewegen, sich den Zweiten zu nehmen -- sollte man aus eigenem Interesse nicht tun.
Das Taxigewerbe hat sich außerdem dafür eingesetzt, konkretere Regelungen zum Fahrdienst in der Verordnung festzuschreiben: So soll beispielsweise das Ansprechen und Anlocken von Fahrgästen, um einen Fahrauftrag zu erhalten, untersagt werden, der Kofferraum und die Ladefläche zur Aufnahme des Fahrgastgepäcks frei bleiben und die Kleidung des Fahrpersonals auch bei extremer Witterung nicht dem allgemeinen ästhetischen Empfinden entgegenstehen.
Heisst das, dass ich nicht mehr aussteigen und dem alten Mütterchen die Einkaufstaschen abnehmen darf, wenn ich Erster am Stand bin? "Ansprechen und Anlocken" steht da, oder?

Bekleidungsvorschriften? Bitte gerne, wenn jemand die gewünschte Bekleidung bezahlt -- ansonsten: fuck off. Es fährt ja keiner von uns ihn kurzen Hosen oder oben ohne, wenn es extrem heiss ist.

Das allgemeine ästhetische Empfinden ist eine viel zu allgemeine Kategorie, um darauf irgendeine Vorschrift zu begründen, die im Notfall auch vor Gericht standhält. Und vor dem "CCH" gelten da sicherlich andere Kriterien als vor dem "Alhambra".

Das scheinen mir doch wieder extreme Schildbürgerstreiche zu sein, die in diese Taxiordnung Eingang gefunden haben. Wir haben wirklich andere Sorgen. Und welcher Brathahn ist eigentlich "Herr Taxigewerbe"?
Gerald
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Beitrag von Gerald »

Brathahn? Gute Frage! Ich kann bei dem Artikel nur das zitieren, was in der Vorlage der Verwaltung steht. Und da steht nun mal z.B "Vorschlag des Taxigewerbes". Den Rest müssen oder können wir uns denken ...
Interessant ist die Formulierung in der Vorlage zur Tariferhöhung: "...mit dem gemeinsamen Vertreter der AG und IG Taxen ..."
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wolli
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Beitrag von wolli »

...ich weiss garnicht was ihr habt, jungs. immerhin katapultiert uns diese neue "Taxi"-ordnung fast in die nähe der neuzeit! das wir demnächst allerdings keine "Droschkenkutscher", sondern nur noch "Taxifahrer" sein sollen, erfüllt mich fast mit wehmut!...demnächst führen sie hier womöglich auch noch "Telefone", statt der geliebten Trommeln ein! diese entwicklungen sind doch wirklich beängstigend rasant!
die gute alte "Unsitte", Fahrgästen am Bahnhof entgegenzugehen, um ihnen ihr gepäck abzunehmen und einzuladen, lasse ich mir jedoch nicht nehmen, selbst auf die gefahr hin als "höflich" oder gar "freundlich" zu gelten!
...im übrigen halte ich es mit der raucherei ja ganz ähnlich wie ulli, wie man weiss!
...und an klaus: damit können natürlich nur "Einsteigerstände" gemeint sein, sonst wir es an den "Aussenständen" noch öder, als ohnehin schon!
Gast

Beitrag von Gast »

Horst war hier!
Vielen Dank an alle Kollegen für Eure Unterstützung.
Die nächsten 12 Tage sind die wichtigsten.
Gute Fahrt!
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wolli
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Beitrag von wolli »

...wieso? willst du aufhören zu rauchen, wer auch immer du sein magst, und wie kann horst dir dabei helfen?...melde dich, horst!
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wolli
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Beitrag von wolli »

...und überhaupt: welcher Horst ist denn gemeint? horst kalinke, horst becker, horst köhler, oder gar der "rauhe" horst?
ich mag keine "vagen andeutungen" von anonymen "gästen"!!!
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jr
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Beitrag von jr »

Es gibt nur einen Horst, der Unterschriften gesammelt hat. Und der wird in der letzten Zeit wie einige andere wenig Schlaf bekommen haben. Hoffen wir, daß das allen zugute kommen wird.
Gerald
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Beitrag von Gerald »

@Ulli
Wie sieht es bei euch am Rhein so aus mit der Taxiordnung? Was gehört denn nach deiner Meinung da so rein?
Vielleicht kann man an dieser Stelle mal was sammeln!
Ulli

Beitrag von Ulli »

Unsere neue Taxiordnung, wirksam seit 16.12.2003, ist leider auch ein Witz - im Vergleich zu früheren Versionen ist sie schlicht und einfach nichtssagend.

Die wichtigste Neuerung wurde allerdings ganz besonders hervorgehoben:
Der Fahrerausweis mit Lichtbild muss deutlich sichtbar vorne im Fahrzeug angebracht sein.

Ich schau aber mal, ob ich in den nächsten Tagen eine ältere Version auftreiben kann.

Bis dahin
Ulli
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wolli
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Beitrag von wolli »

...ich möchte mich bei dieser gelegenheit bei allen die horst heissen entschuldigen, wenn ich ihnen unrecht getan haben sollte! ...vor allem bei horst!
ich mag halt nur keine anonymen zuschriften, aber das wisst ihr ja alle!
...nochmals sorry, horst!
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wolli
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Beitrag von wolli »

http://www.vox.de/28379_29249.php?maini ... reportage1

darin wurde gerade gesagt:
Generell herrscht in Taxen eine Raucherlaubnis. Nur in ausgewiesenen Nichtrauchertaxen darf nicht gequalmt werden.
das musste mal gesagt werden! :!: ...und nicht immer nur von mir! :idea: ... :D 8) :!:
seid nett zu einander!
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Otto
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Beitrag von Otto »

wolli hat geschrieben:http://www.vox.de/28379_29249.php?maini ... reportage1

darin wurde gerade gesagt:
Generell herrscht in Taxen eine Raucherlaubnis. Nur in ausgewiesenen Nichtrauchertaxen darf nicht gequalmt werden.
das musste mal gesagt werden! :!: ...und nicht immer nur von mir! :idea: ... :D 8) :!:
Sehr schön, Wolli! Guter Beitrag:
Vox hat geschrieben: Ergebnis: Alles in allem haben sich die Taxifahrer an ihre Pflichten gehalten. Einzig ein Taxifahrer hat sich bis zum Schluss geweigert, mit uns eine rund 2 Kilometer lange Strecke zu fahren. Doch schwarze Schafe gibt"s schließlich überall.
Ich behaupte nach wie vor, dass die ganze Sache mit den "schlechten" Taxifahrern übertrieben ist.
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.

"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"

"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
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Adler Auge
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Beitrag von Adler Auge »

Für Taxifahrer gilt eine Beförderungspflicht. Selbst wenn Sie nur mal kurz um die Ecke fahren möchten, darf ein Taxifahrer Sie nicht abweisen.

ok ! wie ist das wenn der kunde keine kohle hat ?
ist ja auch wiedesprüchlich



Auf Kundenwunsch hin müssen auch Hunde befördert werden. Hier darf der Fahrer allerdings einen Aufschlag berechnen.

wie hoch ist denn der aufschlag ?

wie ist es wenn man angst hat kampfhunde mitzunehmen ?

müssen die nicht auch angeschnallt werden , fliegen ja auch bei einer vollbremsung durchs auto bei 100 kmh ?
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wolli
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Beitrag von wolli »

Adler Auge hat geschrieben:Für Taxifahrer gilt eine Beförderungspflicht. Selbst wenn Sie nur mal kurz um die Ecke fahren möchten, darf ein Taxifahrer Sie nicht abweisen.

ok ! wie ist das wenn der kunde keine kohle hat ?
ist ja auch wiedesprüchlich



Auf Kundenwunsch hin müssen auch Hunde befördert werden. Hier darf der Fahrer allerdings einen Aufschlag berechnen.

wie hoch ist denn der aufschlag ?

wie ist es wenn man angst hat kampfhunde mitzunehmen ?

müssen die nicht auch angeschnallt werden , fliegen ja auch bei einer vollbremsung durchs auto bei 100 kmh ?
sehr gute fragen, Adler! :!:

ein aufschlag für hunde ist bei uns in oldenburg soweit ich weiss nicht vorgesehen!
allerdings ist die mitnahme auch freiwillig! ...wenn einer angst hat, braucht er nicht, soweit ich weiss!

...aber ich bin mal gespannt, ob jemand mehr weiss! :roll:

speziell das mit der "fehlenden" kohle würde mich mal interessieren! :wink:
seid nett zu einander!
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