Anschnallpflicht

Rechtsfragen rund um das Taxi
Gast

Beitrag von Gast »

schön das man immer wieder Taxen sieht die mehr als 4 Leute in einer Limo transportieren....und besetzt einen überholen, obwohl man schon schneller als "eigentlich" erlaubt unterswegs ist... :evil:
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wolli
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Beitrag von wolli »

...jetzt mal im ernst, jr, nimmst du wirklich vier leute auf der rücksitzbank mit?
ich verweigere das seit jahren mit hinweis auf den eintrag im KFZ-schein!
allerdings bin ich mir auch bei dieser frage nicht wirklich sicher, ich versuche nur stress zu vermeiden!...und 5 leute in der hütte nerven nunmal!
die frage, ob alle "hilfsbedürftigen" fahrgäste auch wirklich angeschnallt sind, ist an einem sonntag-morgen um 6:00 weniger wichtig als die, wieviele es sind!
...weniger sind mehr in diesem falle!
allerdings bin ich mir auch in diesem falle nicht 100% sicher, was eigentlich gilt!
-der eintrag im KFZ.schein
-das zulässige gesamtgewicht
-die anzahl der sitzplätze, die mit gurten versehen sind, oder was?
diese frage wird auch schon ewig kontrovers diskutiert, obwohl mir punkt 1 am glaubwürdigsten klingt!
...also, jr, kannst du das wirklich verantworten 5 leute zu transportieren, selbst wenn sie dich mit einem ordentlichen trinkgeld ködern?
was wäre wenn dir ein besoffener in die karre fährt, und die polizei kommen muss?...womöglich mit einem verletzten auf deiner rückbank?
Ulli

Beitrag von Ulli »

"...und 5 leute in der hütte nerven nunmal! "

Das kann ich nicht bestätigen.
Fahre einen Opel Zafira und transportiere wöchentlich mehrmals fünf oder sechs Fahrgäste.
Bei diesen Touren fällt auch gelegentlich mal einer negativ auf, allerdings nicht häufiger als bei Touren mit ein bis vier Fahrgästen.

MfG
Ulli :wink:
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wolli
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Beitrag von wolli »

die rede war von einer ganz normalen limousine, Ulli!
...oder nimmst du in deinem Zafira auch 7 leute mit?
MfG wolli
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jr
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Beitrag von jr »

@ wolli
-der eintrag im KFZ.schein
Nur ein technisches Detail wie auch Länge oder Breite des PKW - also nicht von Belang.
-das zulässige gesamtgewicht
Ich habe das Thema zuvor nicht umsonst angeschnitten: Das ist eine böse Falle, denn 5 Fahrgäste + Fahrer bedeuten fast immer, daß es überschritten wird. Zumindest bei mir ist das der Fall ;-)
-die anzahl der sitzplätze, die mit gurten versehen sind, oder was?
Bezieht sich nur auf die schon genannte Vorschrift, nach der vorhandene Rückhaltesysteme zu nutzen sind - nicht vorhandene sind danach aus dem Rennen.

Ich sehe analog zu Remmers Anmerkungen eigentlich vor allem einen Grund, möglichst auf die Mitnahme von zu vielen Fahrgästen zu verzichten: Es ist mit Blick auf die mittelbaren negativen Folgen, die in Deinem letzten Satz anklangen, gewissermaßen moralisch nicht zu vertreten.
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wolli
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Beitrag von wolli »

@ jr

...das würde also bedeuten, dass jemand wie Otto sich problemlos 4 kleine disco-mäuse auf die rückbank laden könnte, ohne mit der "ordnungshut" ärger zu kriegen!
ich würd es ihm auf jedenfall wünschen! ...allein mir fehlt der glaube!
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jr
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Beitrag von jr »

Otto könnte auf jeden Fall eher so verfahren, ich müßte wohl erst mal eine Fastenkur antreten.

Wie wir schon mehrfach sehen konnten, fehlt auch Ordnungshütern oft der Glaube, daß das erlaubt sein könnte. Konkret erschöpft sich deren Eingriff dann aber schon meistens darin, daß sie vor allem das Nichtanschnallen derjenigen, die ja einen Gurt hätten, monieren. Das ist deren gutes Recht. Wenn allerdings auch bei Anschnallen die Weiterfahrt verweigert wird - auch das soll es schon gegeben haben - dann entbehrt das wohl der Grundlage und ist eher als Drangsalierung zu werten.
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Otto
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Beitrag von Otto »

Möchte nur eben auf die hervorragende Personenwaage in der Brandenburger Str. 17 hinweisen -- bei der nächsten Dialyse-Abholung einfach mal wiegen gehen!

Des weiteren; keine Chance für vier Discomäuse auf meiner Rückbank, weil das Auto nun einmal nur drei Personen Gurte bietet. Sorry, aber dafür gibt's Kombis. Jeder sollte eine Chance haben; wer sich als erwachsener Mensch im Vollbesitz seiner geistigen und körperlichen Kräfte (ansonsten bin ich gerne behilflich) nicht anschnallt, hat halt selber Schuld, aber ich möchte nicht einem Elternpaar erklären müssen, warum ihr Kind in meinem Wagen nicht angeschnallt war bzw. sich nicht anschnallen konnte, weil es das fünfte in der Hütte war.

Und wenn z.B. am Markt kein Kombi oder Bus der eigenen Firma oder der Mitbewerber zu kriegen ist, muss man eben im Sinne der Kundschaft auch schon mal Hatscher anrufen.
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jr
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Beitrag von jr »

Und wenn z.B. am Markt kein Kombi oder Bus der eigenen Firma oder der Mitbewerber zu kriegen ist, muss man eben im Sinne der Kundschaft auch schon mal Hatscher anrufen.
Welch ein Frevel ;-) Aber es wäre auch im Interesse der Kundschaft sicher schön, wenn man häufiger mal nicht nur die eigenen Fahrzeuge im Blick hätte.

Typischer Spruch über Funk ist bei uns ja "Kannst Du mal einen Bus für 6 Leute herschicken?" - Und dahinter stehen die Kombis der Konkurrenz. Folge: Der Bus kommt, die Leute gehen - um dann doch in die Kombis einzusteigen. Ein wenig Umsicht und Nachdenken hilft sowas vermeiden.
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wolli
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Beitrag von wolli »

...watt is denn nu, Ulli?

7 ja, oder lieber doch nicht?

MfG
wolli
Ulli

Beitrag von Ulli »

Lieber Wolli,
ich erinnere dich hiermit an folgenden Spruch von dir:

"...und 5 leute in der hütte nerven nunmal!"

Warum es in meiner Hütte erst bei sieben Leuten nervend zugehen soll, kann ich nicht so ganz nachvollziehen. :shock: :x
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wolli
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Beitrag von wolli »

...liegt doch auf der hand, Ulli! weil sich in deiner hütte 7 leute nunmal nicht anschnallen können, selbst wenn sie wollten!
MfG wolli
Remmer

Nachlese

Beitrag von Remmer »

Nachlese: Die BO Kraft regelt in §8 Abs 2A in Verbindung mit Abs 5 dass in Taxen und Mietwagen Fahrgäste auf Gurtanlegepflicht hinzuweisen sind (mündlich oder per Schild).

Das mit der Fahrgastanzahl im Verhältnis zu den Gurten bleibt schwierig. Im Personenbeförderungsrecht gibt es meines Wissens nach keine eindeutige Vorschrift zum Thema und im privaten Recht fehlen ebenfalls wirklich eindeutige Regelungen.

Bei Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichtes bedarf es jedoch nur noch einer aufmerksamen Versicherung - und schon war es eine Fahrt ohne Versicherungsschutz (Haftpflicht) oder grob fahrlässig (Kasko) ... ein Risiko, welches sicherlich auch durch erhöhte Beförderungsentgelte nicht auszugleichen ist. Zusätzlich können nach Unfällen auch privatrechtliche Ansprüche aufgrund des gewichtsbedingten verlängerten Bremsweges schnell am "verantwortlichen" Fahrzeugführer hängenbleiben.

Nimmt ein 9-Sitzer 9 oder mehr Fahrgäste an Bord erlischt die Zulassung und es ist Fahren ohne Führerschein.
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jr
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Beitrag von jr »

Das Thema "mehr als 8 Fahrgäste" war eigentlich auf der to-do-Liste für Ausgabe 11. Anders als beim Anschnallen ist hier die Sache klar geregelt, was leider nichts daran ändert, daß es kaum jemand weiß.
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wolli
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Beitrag von wolli »

...und schon sind wir beim nächsten problem!

Remmer schrieb:
Bei Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichtes bedarf es jedoch nur noch einer aufmerksamen Versicherung - und schon war es eine Fahrt ohne Versicherungsschutz (Haftpflicht) oder grob fahrlässig (Kasko) ... ein Risiko, welches sicherlich auch durch erhöhte Beförderungsentgelte nicht auszugleichen ist. Zusätzlich können nach Unfällen auch privatrechtliche Ansprüche aufgrund des gewichtsbedingten verlängerten Bremsweges schnell am "verantwortlichen" Fahrzeugführer hängenbleiben.
es ist nun mal an der tagesordnung, dass gerade jetzt in der weihnachts-reisezeit fast täglich zubringertouren für reisebusse laufen.
aus erfahrung damit, fragen die zentralisten schon immer nach der anzahl und grösse der gepäckstücke.
dennoch ist es manchmal der fall, dass man sich als fahrer plötzlich mit drei schwergewichtigen fahrgästen und ebensolchem gepäck konfrontiert sieht.
was nun, wenn alle fahrzeuge besetzt und in einem engen zeitplan sind?
als "verantwortlicher" fahrzeugführer riskiere ich bei verweigerung meinen job, bei erfüllung evtl. gigantische schadensersatzansprüche!
ziehmlich "uncoole" situation, nicht? ...aber häufig der fall!
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taxer
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Beitrag von taxer »

jr hat geschrieben:Das Thema "mehr als 8 Fahrgäste" war eigentlich auf der to-do-Liste für Ausgabe 11. Anders als beim Anschnallen ist hier die Sache klar geregelt, was leider nichts daran ändert, daß es kaum jemand weiß.

Im Gesetzt steht > Die vorhandenen Gurte müßen benutzt werden<

es gibt auch noch alte Autos die keine Gurte haben und die werden auch
noch gefahren !
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wolli
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Beitrag von wolli »

...aber nicht als taxi!
Ulli

Beitrag von Ulli »

wolli hat geschrieben:...aber nicht als taxi!
Da liegst Du aber falsch.

Bei uns läuft noch ein ca. 25 Jahre alter 123er, der nur über vier Gurte verfügt. Befördern darf er trotzdem alles, was das zulässige Gesamtgewicht hergibt.

Rein rechtlich könnte man sogar ein Fahrzeug als Taxi einsetzen, das vor 1970 zugelassen wurde und gar keine Gurte hat.

In diesem Sinne
Ulli :roll: :wink:
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taxer
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Beitrag von taxer »

wolli hat geschrieben:...aber nicht als taxi!


Wolli Wo Steht das ???????????
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wolli
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Beitrag von wolli »

...ist ja gut, jungs! aber das mit dem alten 123er oder gar oldtimern ohne gurte, ist ja wohl der absolute ausnahmefall!

allerdings wären auch exoten, wie diese vor der angesprochenen "reisebuszubringerfalle" nicht gefeit!

die sache mit den mehr als 8 fahrgästen ist ist aber doch recht einfach. dafür braucht man einen omnibus-führerschein, und da ich keinen habe, ist das für mich natürlich völlig tabu!!!
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