Aufnehmen im Ausland
Aufnehmen im Ausland
...geschätzter Kollege vertrtat heute vehement die Rechtsauffassung, das ein deutsches Taxi in Holland selbst nach telefonischer Auftragserteilung nicht in Holland ( Venlo Bahnhof ) aufnehmen dürfe...und jetzt kommt Ihr!!!
ein "bestelltes" taxi darf überall "aufnehmen"!...selbst in Timbuktu!
... 
seid nett zu einander!
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- Adler Auge
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Auch wenn ich sonst nicht ganz unbeschlagen in rechtlichen Dingen bin, kann ich hier nicht weiterhelfen. Ich habe da aber vor kurzem irgendwo etwas über Probleme an der deutsch-französischen Grenze gelesen, wo es offenbar eine übergeordnete rechtliche Regelung gibt, die dem ganzen Steine in den Weg legt. Ich erinnere mich aber nicht mehr an den genauen Inhalt.
An der deutsch-holländischen Grenze im Bereich Nordhorn gibt es ebenfalls Probleme, von denen gelegentlich berichtet wird.
Mal sehen, ob sich noch mehr Infos finden.
An der deutsch-holländischen Grenze im Bereich Nordhorn gibt es ebenfalls Probleme, von denen gelegentlich berichtet wird.
Mal sehen, ob sich noch mehr Infos finden.
Wenn wir nicht ins Ausland bestellt werden dürfen, dürfen die holländischen Laster auch keine Blumen hierher bringen!
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
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In seiner "Fachkunde+Prüfung für den Taxi- und Mietwagenunternehmer" zitiert der BZP-Mensch Thomas Grätz u.a. das PBefG: "Grenzüberschreitender Verkehr mit Taxen und Mietwagen ist nach dem Personenbeförderungsgesetz so geregelt, dass das nationale Recht anzuwenden ist, sofern kein anderes Recht einschlägig ist ..."
Weiter:
"... Damit dürfen grenzüberschreitende Beförderungen mit Taxen und Mietwagen grundsätzlich problemlos durchgeführt werden, allerdings bedeutet dies nicht, dass sich der Taxifahrer an einen ausländischen Taxistandplatz stellen darf, um dort Taxiverkehr zu betreiben ... Generell verboten ist das Mitführen eines betriebsbereiten Funkgerätes..."
Aus der Traum von der Tour nach Bordeaux und dem dortigen wochenlangen Verweilen und Weiterarbeiten...
Weiter:
"... Damit dürfen grenzüberschreitende Beförderungen mit Taxen und Mietwagen grundsätzlich problemlos durchgeführt werden, allerdings bedeutet dies nicht, dass sich der Taxifahrer an einen ausländischen Taxistandplatz stellen darf, um dort Taxiverkehr zu betreiben ... Generell verboten ist das Mitführen eines betriebsbereiten Funkgerätes..."
Aus der Traum von der Tour nach Bordeaux und dem dortigen wochenlangen Verweilen und Weiterarbeiten...
Warum sollte das in Bordeaux auch anders sein als bei der Zwischenahner Woche?Gerald hat geschrieben:In seiner "Fachkunde+Prüfung für den Taxi- und Mietwagenunternehmer" zitiert der BZP-Mensch Thomas Grätz u.a. das PBefG: "Grenzüberschreitender Verkehr mit Taxen und Mietwagen ist nach dem Personenbeförderungsgesetz so geregelt, dass das nationale Recht anzuwenden ist, sofern kein anderes Recht einschlägig ist ..."
Weiter:
"... Damit dürfen grenzüberschreitende Beförderungen mit Taxen und Mietwagen grundsätzlich problemlos durchgeführt werden, allerdings bedeutet dies nicht, dass sich der Taxifahrer an einen ausländischen Taxistandplatz stellen darf, um dort Taxiverkehr zu betreiben ... Generell verboten ist das Mitführen eines betriebsbereiten Funkgerätes..."
Aus der Traum von der Tour nach Bordeaux und dem dortigen wochenlangen Verweilen und Weiterarbeiten...
Was heißt das mit dem Funkgerät? Reicht ausmachen oder muß ich es ausbauen, bevor ich die Grenze überquere?
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Das wird leider nicht näher erläutert!
Aber möglicherweise
bekommst du mit 126 Probleme, weil am Heck "des Kraftfahrzeugs das Nationalitätskennzeichen angebracht sein muss". Ersatzweise gilt natürlich auch das Eurokennzeichen.
Also Otto, bitte gleich weiterreichen wenn heute am Waffenplatz einer nach Brüssel einsteigt.
Aber möglicherweise
Also Otto, bitte gleich weiterreichen wenn heute am Waffenplatz einer nach Brüssel einsteigt.
ich bin vom bahnhof aus schon zweimal mit der 126 nach Groningen gefahren und letztes mal sogar in Groningen geblitzt worden!
mit altem kennzeichen, ohne D- schild und mit eingeschaltetem funkgerät!
...allerdings hab ich die paar gulden postwendent bezahlt!
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Ich nehme mal an, eine rote Fahne tut's nicht?Gerald hat geschrieben:Das wird leider nicht näher erläutert!
Aber möglicherweisebekommst du mit 126 Probleme, weil am Heck "des Kraftfahrzeugs das Nationalitätskennzeichen angebracht sein muss". Ersatzweise gilt natürlich auch das Eurokennzeichen.
Also Otto, bitte gleich weiterreichen wenn heute am Waffenplatz einer nach Brüssel einsteigt.
Meine einzige Taxitour nach Groningen (an einem Sonntagabend noch zu D-Mark Zeiten) ist problemlos verlaufen. Allerdings mußte ich nach 22:00 Uhr zurück und bin seither Verfechter der LKW-Maut.
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Als ich vor über zwei Jahrzehnten in Flensburg mit dem Taxifahren angefangen bin gab es dort noch das Kuriosum daß auch die dänische Nachbargemeinde Bov (=Padborg und Kruså) ausdrücklich zum Pflichtfahrtgebiet der Flensburger Taxen gehörten.
Damals waren auch Bestellungen aus dem Bereich vollkommen normal und konnten ganz problemlos abgewickelt werden.
Eindeutig verboten (aber dennoch immer wieder gerne probiert
) war nur das Aufnehmen von Fahrgästen ohne Bestellung bzw. das sehr beliebte Geiern bei grösseren Veranstaltungen vor allem vor der Mehrzweckhalle von Kruså.
Im Laufe der Zeit wurde dann allerdings die Flensburger Taxenordnung geändert (jetzt ist nur noch das Stadtgebiet Pflichtfahrtbereich soweit ich da noch up to date bin) und vor allem entstand inzwischen eine leistungsfähige eigene dänische Taxizentrale für die Kommune Bov - wo es früher nur eine Handvoll dänische Taxen gab kreisen jetzt ungefähr 25, teilweise rund um die Uhr.
Trotzdem haben die Flensburger immer noch einiges an Kundschaft in Dänemark, nur fahren die jetzt fast nur noch Mietwagen statt Taxi und die Preise haben sich in den über 20 Jahren kaum verändert weil ein Teil der Mietwagen geradezu unterirdische Preise macht.
Der Einsatz auf beiden Seiten der Grenze (auch der Einsatz des Funks) war aber zu keiner Zeit ein Problem, auch nicht zu den Zeiten als es dort beim Grenzübertritt noch ständige Personenkontrollen statt der heutigen freien Durchfahrt (EU) gab.
homer
Damals waren auch Bestellungen aus dem Bereich vollkommen normal und konnten ganz problemlos abgewickelt werden.
Eindeutig verboten (aber dennoch immer wieder gerne probiert
Im Laufe der Zeit wurde dann allerdings die Flensburger Taxenordnung geändert (jetzt ist nur noch das Stadtgebiet Pflichtfahrtbereich soweit ich da noch up to date bin) und vor allem entstand inzwischen eine leistungsfähige eigene dänische Taxizentrale für die Kommune Bov - wo es früher nur eine Handvoll dänische Taxen gab kreisen jetzt ungefähr 25, teilweise rund um die Uhr.
Trotzdem haben die Flensburger immer noch einiges an Kundschaft in Dänemark, nur fahren die jetzt fast nur noch Mietwagen statt Taxi und die Preise haben sich in den über 20 Jahren kaum verändert weil ein Teil der Mietwagen geradezu unterirdische Preise macht.
Der Einsatz auf beiden Seiten der Grenze (auch der Einsatz des Funks) war aber zu keiner Zeit ein Problem, auch nicht zu den Zeiten als es dort beim Grenzübertritt noch ständige Personenkontrollen statt der heutigen freien Durchfahrt (EU) gab.
homer
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Ulli
...da scheint ein "Experte" zu sprechen!Ulli hat geschrieben:In Kruså ist die deutsche Kundschaft wohl in den zahlreichen Sexshops hinter der Grenze anzutreffen...![]()
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Dem schliesse ich mich an.jr hat geschrieben:@ homer:
Schön, daß Du auch dabei bist.
Vor allem angesichts der wertvollen Einsicht in das Gewerbe:
Homer hat geschrieben:weil ein Teil der Mietwagen geradezu unterirdische Preise macht.
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.
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