Aussage gegen Aussage

Rechtsfragen rund um das Taxi
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Otto
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Aussage gegen Aussage

Beitrag von Otto »

Da siehst du dann ganz schön alt aus:
der Innenspiegel hat geschrieben:Das Gericht glaubte damit der Zeugenaussage des Chirurgen Dr. Matthias B. (35), der mit seiner dreijährigen Tochter an dem Umzug teilgenommen hatte. "Als ich das Taxi sah, war es noch 50 bis 60 Meter von unserer Gruppe weg. Ich habe mich nur einmal zur anderen Straßenseite umgesehen, da war es bereits direkt hinter mir. Ich trug meine Tochter auf der Schulter. Etwas stieß mich an. Ich denke, es war der Rückspiegel des Autos. Durch die heruntergelassene Scheibe hörte ich, wie mich der Fahrer beschimpfte. Er sagte etwas wie "umbringen" und "***"."

Ganz anders die Version des Taxifahrers: "Ich fuhr im Schrittempo an die Gruppe heran. Ich bin seit 32 Jahren Berufsfahrer, weiß doch, daß man in einer Spielstraße gar nicht schneller fahren darf. Zu dem Zeugen habe ich nur gesagt: "Ich fahr doch gar nicht mehr, Mensch!" Ich habe noch nie jemanden beleidigt."

http://www.welt.de/data/2006/03/21/862981.html
http://www.derinnenspiegel.de/taxinews/ ... numzug.php
Sorry, aber glaubt noch jemand ausser mir eher dem Kollegen und nicht dem Arzt?
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.

"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"

"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
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Adler Auge
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Beitrag von Adler Auge »

wenn der taxifahrer von schrittempo spricht , dürfte es überhaupt nicht zum überholvorgang oder annährung an der fussgängergruppe kommen keine ahnung was man glauben soll

http://de.wikipedia.org/wiki/Schritttempo

Als Schritttempo ist eine relativ langsame Geschwindigkeit zu verstehen, eine mäßige Fortbewegung, mit der ein gesunder, erwachsener, durchschnittlich voran schreitender Fußgänger mithalten könnte. Die Straßenverkehrsordnung schreibt sie als "Schrittgeschwindigkeit" bei bestimmten Situationen für Kraftfahrzeuge vor. Schrittgeschwindigkeit gilt u. a. in verkehrsberuhigten Bereichen.

Der Begriff "Schrittgeschwindigkeit" ist in der Rechtsprechung nicht genau definiert. Sie liegt nach Urteilen verschiedener Obergerichte zwischen 4 und 7 km/h. Der Bundesgerichtshof spricht davon, dass sie deutlich unter 20 km/h liegen muss

was heißt eigentlich deutlich unter 20 kmh ?
schrittempo mit kind schaft man in der stunde höchsten 3,5 km
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homer
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Re: Aussage gegen Aussage

Beitrag von homer »

Otto hat geschrieben:Sorry, aber glaubt noch jemand ausser mir eher dem Kollegen und nicht dem Arzt?
Das scheint mir nach den Darstellungen in den Zeitungsberichten nicht ganz leicht zu sein dem Kollegen
seine Version der Story abzukaufen, ist im Grunde aber auch egal.
Offensichtlich hat eine mündliche Verhandlung vor Gericht mitsamt Beweisaufnahme stattgefunden.
Ohne daran teilgenommen zu haben, also nur aufgrund eines Kurzberichtes aus dritter Hand zu urteilen
kann der Sache wohl schwerlich gerecht werden.
Wer sagt: hier herrscht Freiheit, der lügt, denn Freiheit herrscht nicht. (Erich Fried)

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